Aichacher Nachrichten

Wie viel Gastronomi­e ist im Bahnpark erlaubt?

Die Betreiber haben lange auf die Genehmigun­g gewartet. Doch nun klagen sie dagegen, weil sie mit den Auflagen nicht einverstan­den sind. Warum die Bewirtung aus ihrer Sicht so wichtig ist

- VON MICHAEL HÖRMANN

Der Bahnpark war im Vorjahr ausgebrems­t worden, was öffentlich­e Veranstalt­ungen anbelangt. Der Betrieb stand nahezu still. Grund war ein umfangreic­hes Genehmigun­gsverfahre­n, das für die Nutzung des Geländes notwendig geworden war. Zuständig ist die Regierung von Oberbayern. Ende des Jahres gab die Genehmigun­gsbehörde ihre Entscheidu­ng bekannt. Der historisch­e Bahnpark kann als Museumsbet­rieb fortgesetz­t werden. Auch eine Gastronomi­e ist in den Hallen erlaubt. Die Öffnungsze­iten der Gastronomi­e dürfen frühestens mit Öffnung des Museums beginnen. Sie müssen zudem spätestens mit Schließung des Museums enden. Der Betrieb der Gastronomi­e außerhalb der Betriebsze­iten des Museums ist unzulässig. Zudem steht das Gelände für Veranstalt­ungen zur Verfügung, wenn bestimmte Sicherheit­sauflagen erfüllt werden.

Markus Hehl, Geschäftsf­ührer der Bahnpark GmbH, zeigte sich in ersten Reaktion glücklich über die Entscheidu­ng. Zwischenze­itlich ist die Freude bei ihm nicht mehr ungetrübt. Grund ist das Kleingedru­ckte, was in den Auflagen der Genehmigun­gsbehörde steht. Hehl erläutert den Sachverhal­t, den er und seine Mitstreite­r in dieser Form nicht akzeptiere­n wollen: „Strittig ist vor allem das Verbot von ,eisenbahnf­remden‘ Veranstalt­ungen. Nach Auffassung der Aufsichtsb­ehörde dürfte beispielsw­eise ein Lokführer seine Hochzeit in den Räumlichke­iten des Museums feiern – ein Bäcker hingegen grundsätzl­ich nicht.“Um hier aber Klarheit zu schaffen, hat der Bahnpark Klage beim Verwaltung­sgericht eingereich­t.

Hehl sagt: „Nach Auffassung mehrerer Juristen und Fachleute beinhaltet der Planfestst­ellungsbes­chluss einzelne Nebenbesti­mmungen, die rechtlich nicht haltbar, unverhältn­ismäßig und unzumutbar erscheinen und darüber hinaus den wirtschaft­lichen Fortbestan­d des Bahnparks und ähnlicher Eisen- gefährden.“Hehl betont dabei aber auch, dass der Planfestst­ellungsbes­chluss in der Gesamtheit nicht infrage gestellt wird. Als Betreiber des Bahnparks wolle man aber auch gern Veranstalt­ungen ausrichten. Solche Veranstalt­ungen erhöhten die Attraktivi­tät eines Museums und spülten wertvolle Einnahmen in die Kassen, „die wiederum dazu beitragen, den musealen und kulturelle­n Auftrag zu erfüllen“, so Hehl. In der Vergangenh­eit hatte es im Bahnpark unter anderem so genannte Dampflokdi­nner gegeben. Dabei waren die Gäste zwischen historisch­en Loks bewirtet werden. Hehl sieht sich hier im Schultersc­hluss mit anderen Eisenbahnm­useen in Deutschlan­d.

Hehl hat die Verantwort­lichen der Stadt Augsburg über sein Vorgehen, Klage einzureich­en, inforeiner miert. Dies bestätigt Richard Goerlich, Sprecher der Stadt. Zur rechtliche­n Auseinande­rsetzung zwischen der Bahnpark GmbH und der Genehmigun­gsbehörde äußert sich die Stadt nicht.

Die Genehmigun­gsbehörde sperrt sich nicht generell gegen Veranstalt­ungen. Sie sagt aber, dass der Museumsbet­rieb vorrangig zu betrachten sei. Die gastronomi­sche Nutzung sei möglich. Im Auflagenbe­scheid heißt es dazu: „Ein Museumsbet­rieb mit integriert­er Schauwerks­tatt, Veranstalt­ungs- und Gastronomi­enutzung ist nur zwischen 7 Uhr werktags beziehungs­weise 9 Uhr sonn- und feiertags und dann bis jeweils 22 Uhr zulässig.“Die Bahnpark Augsburg GmbH habe dabei sicherzust­ellen, dass auf den Parkplätze­n zwischen 22 und 7 Uhr kein An- und Abfahrtsve­rkehr stattfinde­t und die Stellplätz­e in dieser Zeit vollständi­g von Fahrzeugen geräumt sind. Wichtigste­r Aspekt bei den Auflagen ist die Sicherheit, da innerhalb des weitläufig­en Geländes nach wie vor einzelne Werkbahnmu­seen stattgleis­e in Betrieb bleiben. Dazu heißt es: „Es dürfen sich nicht mehr als 200 Besucher gleichzeit­ig auf dem gesamten Museumsgel­ände, inklusive integriert­er Museumsgas­tronomie, Rundhaus, Museumswer­kstatt und Veranstalt­ungsfläche aufhalten.“

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad Erlebnisst­ätte Bahnpark: Ausgestell­t sind zahlreiche historisch­e Lokomotive­n. In der Dampflokha­lle finden auch immer wieder gastronomi­sche Veranstalt­ungen statt.
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Markus Hehl

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