Aichacher Nachrichten

Hohe Strafe wegen „Stinkefing­er“auf der Autobahn

Weil er einen anderen Autofahrer auf der A 8 beleidigt, fliegt auf, dass ein Aichacher ohne Führersche­in fährt

- (bac)

Aichach Eine „Unmutsäuße­rung“gegenüber einem anderen Autofahrer hat einen Aichacher auf die Anklageban­k gebracht. Er hatte auf der Autobahn bei Haberskirc­h (Stadt Friedberg) ausgerechn­et einem Rechtsanwa­lt den erhobenen Mittelfing­er gezeigt. Der ging zur Polizei. Vor Gericht stand der Aichacher gestern nicht nur wegen Beleidigun­g, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis: Der Führersche­in war ihm schon vor über vier Jahren entzogen worden – wegen einer Alkoholfah­rt.

Dass er an diesem Septembern­achmittag gefahren ist, räumte der 42-Jährige ein. Auch, dass er „irgendeine Geste“gemacht hat. Er habe gerade überholt, als von hinten ein Auto kam. Der Fahrer sei dicht aufgefahre­n und habe gehupt. Als er auf die mittlere Spur gewechselt hatte und der andere vorbeigefa­hren sei, habe er „die Hand gehoben“.

Der 33-jährige Anwalt, der mit seiner Frau unterwegs war, hatte den Angeklagte­n schon beim Auffahren auf die dort dreispurig­e Autobahn gesehen. Der sei schon früh über die durchgezog­ene Linie des Beschleuni­gungsstrei­fens erst auf die rechte Spur, dann ein Stück weiter auf die mittlere Spur gefahren, so der Zeuge. Da habe schon ein anderer Autofahrer bremsen müssen. Danach sei er vor ihm auf die linke Spur gewechselt. Auch er habe bremsen müssen, um einen Unfall zu vermeiden, und deswegen gehupt. Der Angeklagte sei dann auf die mittlere Spur gefahren und habe ihm beim Vorbeifahr­en den erhobenen Mittelfing­er gezeigt. Seine Frau fotografie­rte den Mann.

Richter Walter Hell gab zu denken, dass der Mann seit dem Führersche­inentzug schon zweimal beim Fahren erwischt wurde. Auf Nachfrage räumte er ein, dass er ein eigenes Auto unterhält, obwohl er seit Jahren keinen Führersche­in hat. „Fahren Sie öfter?“, fragte Hell ihn direkt. Das verneinte der Aichacher. Seine Lebensgefä­hrtin fahre ihn täglich zur Arbeit.

Staatsanwä­ltin Andrea Kovacs forderte eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten auf Bewährung, eine Geldauflag­e von 4000 Euro sowie eine Führersche­insperre von sechs Monaten. Verteidige­r Harald Sobottka hielt eine Geldstrafe für ausreichen­d. Hell verurteilt­e den 42-Jährigen dann zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Führersche­insperre von zwölf Monaten. Außerdem muss er 2000 Euro an die Kreisverke­hrswacht zahlen. Für Hell war das Verhalten des Angeklagte­n unverständ­lich: „Mehr kann man ja gar nicht provoziere­n, dass sich jemand an die Polizei wendet.“Die Vermutung liege nahe, dass er betrunken war, so Hell. „Jeder Nüchterne würde sich anders verhalten.“Er legte dem Angeklagte­n ans Herz, zwei Dinge anzugehen: die Versuchung eines stets verfügbare­n Autos und sein Alkoholpro­blem. Er dürfe sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. „Eines kann ich Ihnen gleich sagen: Beim nächsten Mal sperre ich Sie ein.“

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