Olympia während der Arbeit?
Südkorea ist uns acht Stunden voraus. Deshalb fallen viele Wettkämpfe in die Arbeitszeit. Ob Beschäftigte sie schauen dürfen
Augsburg Für arbeitende Sportfans ist Südkorea nicht gerade das ideale Gastgeberland für die Olympischen Winterspiele. Denn das Land ist uns acht Stunden voraus. Wer die Wettbewerbe angucken möchte, muss entweder früh aufstehen, nicht ins Bett gehen oder in der Arbeitszeit schauen. Aber darf man das?
Nein, sagt Eva Schönmetzler, Rechtsberaterin der IHK Schwaben. Denn für die Zeit während der Olympischen Winterspiele gibt es keine besonderen Arbeitszeitregelungen. Und das heißt: „Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers ist das Verfolgen der Spiele am Arbeitsplatz per LiveStream oder TV nicht gestattet.“
Das bestätigt auch die Anwältin Jacqueline Teutloff, die mit der deutschen Anwalts-Hotline zusammenarbeitet. Äußert sich ein Betrieb nicht zu dem Thema, müssen die Beschäftigten fragen, ob sie die Wettkämpfe verfolgen dürfen. Denn während der Arbeitszeit darf der betriebliche Ablauf nicht gestört werden, sagt Teutloff. Hält sich ein Mitarbeiter nicht an die Weisung, kann er sogar eine Abmahnung bekommen.
Etwas umstrittener ist es beim Radio Hören. „Läuft auch sonst neben der Arbeit das Radio, dürfen die Beschäftigten es auch während Olympia anlassen“, sagt die Anwältin. Immer vorausgesetzt, dass die Arbeit erledigt wird. „Denn dafür bezahlt die Firma das Gehalt.“
Auch bis spät in die Nacht aufbleiben, um die Spiele zu gucken, kann Folgen haben: Macht ein Angestellter dann schwere Fehler, weil er übermüdet ist, kann das ebenfalls abgemahnt werden. „Wenn jemand ein wirklich begeisterter Sportfan ist, muss er versuchen, in dieser Zeit Urlaub zu nehmen“, sagt Teutloff. Einen Anspruch darauf gebe es allerdings nicht.