Aichacher Nachrichten

Mann zerkratzt Auto seiner Ex

38-Jähriger kann die Trennung nicht verwinden und reagiert rabiat. Er durchschne­idet auch das ABS-Kabel des Wagens. Er bekommt einen Strafbefeh­l und legt Einspruch ein. Vor Gericht kommt er schlechter weg

- VON DOMINIK SCHWEMMER

Aichach Weil er das Auto seiner ExFreundin zerkratzte und dessen ABS-Kabel durchschni­tt, musste sich ein 38-Jähriger wegen Sachbeschä­digung vor dem Aichacher Amtsgerich­t verantwort­en. Doch zur Verhandlun­g erschien nur sein Anwalt.

Angefangen hatte alles, als sich die 30-jährige Frau 2016 von dem Angeklagte­n trennte. Der Mann konnte das offenbar nicht akzeptiere­n. Er schickte seiner Ex fortwähren­d Drohungen aufs Handy. Den erreichte die Schikane für die Frau im Frühjahr 2017. Auf der Eröffnungs­party einer Aichacher Bar fing er mit ihr und einem ihrer Bekannten Streit an. Da er sehr betrunken war, setzte ihn der Türsteher an die Luft. Draußen zerkratzte der 38-Jährige das Auto seiner Verflossen­en und er durchtrenn­te das ABS-Kabel. Die ABSEinrich­tung soll das Blockieren der Räder beim Bremsen verhindern.

Die Frau entdeckte die Kratzer am nächsten Tag und ging zur Polizei. Sie vermutete ihren Ex-Freund dahinter, konnte das allerdings nicht beweisen. Als ihr Auto später eine ABS-Fehlfunkti­on anzeigte, brachte sie es in eine Werkstatt. Dort stellten die Fachleute fest, dass das Kabel absichtlic­h durchschni­tten worden war. Das schilderte die Zeugin vor Gericht. Deshalb sei sie erneut zu Polizei gegangen. Diese nahm daraufhin Ermittlung­en auf. Die Kriminalpo­lizei entdeckte DNASpuren am ABS-Kabel. Wie sich heHöhepunk­t rausstellt­e, hatte sich der 38-Jährige bei der Attacke geschnitte­n und etwas Blut am Kabel hinterlass­en.

Richter Walter Hell hatte deshalb schon vor einigen Monaten einen Strafbefeh­l gegen den Mann erlassen. Wegen Sachbeschä­digung verurteilt­e er ihn schriftlic­h zu 140 Tagessätze­n je 40 Euro. Weil der Angeklagte jedoch Einspruch gegen die Tagessatzh­öhe einlegte, kam es nun zur Verhandlun­g.

Staatsanwä­ltin Andrea Kovacs argumentie­rte mit einer Gefahr für das Opfer wegen des durchtrenn­ten Kabels. Sie forderte angesichts der Vorstrafen des Angeklagte­n 140 Tagessätze zu je 45 Euro. Der Verteidige­r des Angeklagte­n forderte einen Tagessatz von 35 Euro.

Richter Hell verurteilt­e den 38-Jährigen schließlic­h in Abwesenhei­t zu 140 Tagessätze­n je 50 Euro. Er begründete sein Urteil mit der die finanziell­e Lage des Angeklagte­n. Dieser hatte angegeben, monatlich 250 Euro Unterhalt an sein Kind zu zahlen. Im Prozess stellte sich jedoch heraus, dass er zwar unterhalts­pflichtig ist, aber das Geld nicht zahlt. Deshalb falle die Strafe höher aus, begründete der Richter.

DNA Spuren am Kabel entdeckt

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