Mann zerkratzt Auto seiner Ex
38-Jähriger kann die Trennung nicht verwinden und reagiert rabiat. Er durchschneidet auch das ABS-Kabel des Wagens. Er bekommt einen Strafbefehl und legt Einspruch ein. Vor Gericht kommt er schlechter weg
Aichach Weil er das Auto seiner ExFreundin zerkratzte und dessen ABS-Kabel durchschnitt, musste sich ein 38-Jähriger wegen Sachbeschädigung vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Doch zur Verhandlung erschien nur sein Anwalt.
Angefangen hatte alles, als sich die 30-jährige Frau 2016 von dem Angeklagten trennte. Der Mann konnte das offenbar nicht akzeptieren. Er schickte seiner Ex fortwährend Drohungen aufs Handy. Den erreichte die Schikane für die Frau im Frühjahr 2017. Auf der Eröffnungsparty einer Aichacher Bar fing er mit ihr und einem ihrer Bekannten Streit an. Da er sehr betrunken war, setzte ihn der Türsteher an die Luft. Draußen zerkratzte der 38-Jährige das Auto seiner Verflossenen und er durchtrennte das ABS-Kabel. Die ABSEinrichtung soll das Blockieren der Räder beim Bremsen verhindern.
Die Frau entdeckte die Kratzer am nächsten Tag und ging zur Polizei. Sie vermutete ihren Ex-Freund dahinter, konnte das allerdings nicht beweisen. Als ihr Auto später eine ABS-Fehlfunktion anzeigte, brachte sie es in eine Werkstatt. Dort stellten die Fachleute fest, dass das Kabel absichtlich durchschnitten worden war. Das schilderte die Zeugin vor Gericht. Deshalb sei sie erneut zu Polizei gegangen. Diese nahm daraufhin Ermittlungen auf. Die Kriminalpolizei entdeckte DNASpuren am ABS-Kabel. Wie sich heHöhepunkt rausstellte, hatte sich der 38-Jährige bei der Attacke geschnitten und etwas Blut am Kabel hinterlassen.
Richter Walter Hell hatte deshalb schon vor einigen Monaten einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Wegen Sachbeschädigung verurteilte er ihn schriftlich zu 140 Tagessätzen je 40 Euro. Weil der Angeklagte jedoch Einspruch gegen die Tagessatzhöhe einlegte, kam es nun zur Verhandlung.
Staatsanwältin Andrea Kovacs argumentierte mit einer Gefahr für das Opfer wegen des durchtrennten Kabels. Sie forderte angesichts der Vorstrafen des Angeklagten 140 Tagessätze zu je 45 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Tagessatz von 35 Euro.
Richter Hell verurteilte den 38-Jährigen schließlich in Abwesenheit zu 140 Tagessätzen je 50 Euro. Er begründete sein Urteil mit der die finanzielle Lage des Angeklagten. Dieser hatte angegeben, monatlich 250 Euro Unterhalt an sein Kind zu zahlen. Im Prozess stellte sich jedoch heraus, dass er zwar unterhaltspflichtig ist, aber das Geld nicht zahlt. Deshalb falle die Strafe höher aus, begründete der Richter.
DNA Spuren am Kabel entdeckt