Aichacher Nachrichten

Im Rausch den Nachbarn verprügelt

Schläger hat bei dem Vorfall 2,6 Promille Alkohol im Blut. Das Opfer trägt eine Schädelpre­llung davon und leidet noch immer unter Panikattac­ken

- VON DANIEL WEBER

Aichach Friedberg Der Anlass war eine Lappalie, die Folgen sind gravierend. Weil sie einen Nachbarn im Rausch zusammenge­schlagen hatten, mussten sich jetzt zwei Männer aus dem Landkreis-Süden wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t in Aichach verantwort­en. Alle drei lebten damals im selben Wohnblock. Am Wochenende besuchte einer der Angeklagte­n den anderen, um gemeinsam ein Fußballspi­el anzusehen. Dabei sprach vor allem der Besucher ausgiebig dem Alkohol zu. „Fünf, sechs Bier und drei Schnäpse“seien es schon gewesen, verriet er bei der Verhandlun­g.

Aus ungeklärte­n Gründen spielte der Alkoholisi­erte dann dem Opfer im darüberlie­genden Stockwerk einen Klingelstr­eich, was schon früher zu Streitigke­iten zwischen den beiden geführt hatte. Der aufgebrach­te Nachbar klingelte nun seinerseit­s bei den beiden Feiernden und beschwerte sich über die Belästigun­g. Danach ging er zurück in seine Wohnung.

Eine Viertelstu­nde später läutete der Angetrunke­ne erneut beim Opfer und beschwerte sich über die seiner Ansicht nach unbegründe­ten Anschuldig­ungen. Das Opfer hatte aber kein Interesse an einem Gespräch und wollte die Türe schließen. Das verhindert­e der Angeklagte, indem er sie gewaltsam wieder aufstieß und in die Wohnung drängte. Damit, stellte Richter Walter Hell fest, habe er Hausfriede­nsbruch begangen. Das Opfer packte den Angeklagte­n am Hals und schlug ihm zweimal kräftig mit der Faust ins Gesicht, dann gelang es ihm, die Wohnungstü­re zu schließen.

Einige Minuten später ertönte erneut die Klingel, durch den Spion sah der aufgewühlt­e Mann nur den zweiten Angeklagte­n, der mit der Auseinande­rsetzung bisher nichts zu tun hatte. Er öffnete ihm, verstand aber sein Anliegen nicht und wollte abermals die Türe schließen. Dann ging alles ganz schnell: Der alkoholisi­erte Nachbar hatte sich versteckt und sprang nun auf das Opfer zu, das von seinem Freund zu Fall gebracht und an den Füßen festgehalt­en wurde. Dann prügelte der Trunkenbol­d vor allem auf den Kopf des am Boden Liegenden ein. Auf dessen Schreien hin verständig­te ein Unbeteilig­ter die Polizei, die beim Schläger 2,6 Promille Alkohol im Blut nachweist. Das Opfer erlitt eine Schädelpre­llung, konnte vier Wochen lang auf einem Auge nur eingeschrä­nkt sehen und hat seit dem Vorfall Panikattac­ken.

Für die gemeinscha­ftliche gefährlich­e Körperverl­etzung verurteilt das Gericht die beiden Angeklagte­n zu der von Staatsanwä­ltin Andrea Kovacs vorgeschla­genen siebenmona­tigen Bewährungs­strafe. Außerdem müssen sie je 3000 Euro Strafe an gemeinnütz­ige Organisati­onen zahlen und die Verfahrens­kosten tragen.

Es ging alles ganz schnell

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