Im Rausch den Nachbarn verprügelt
Schläger hat bei dem Vorfall 2,6 Promille Alkohol im Blut. Das Opfer trägt eine Schädelprellung davon und leidet noch immer unter Panikattacken
Aichach Friedberg Der Anlass war eine Lappalie, die Folgen sind gravierend. Weil sie einen Nachbarn im Rausch zusammengeschlagen hatten, mussten sich jetzt zwei Männer aus dem Landkreis-Süden wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Aichach verantworten. Alle drei lebten damals im selben Wohnblock. Am Wochenende besuchte einer der Angeklagten den anderen, um gemeinsam ein Fußballspiel anzusehen. Dabei sprach vor allem der Besucher ausgiebig dem Alkohol zu. „Fünf, sechs Bier und drei Schnäpse“seien es schon gewesen, verriet er bei der Verhandlung.
Aus ungeklärten Gründen spielte der Alkoholisierte dann dem Opfer im darüberliegenden Stockwerk einen Klingelstreich, was schon früher zu Streitigkeiten zwischen den beiden geführt hatte. Der aufgebrachte Nachbar klingelte nun seinerseits bei den beiden Feiernden und beschwerte sich über die Belästigung. Danach ging er zurück in seine Wohnung.
Eine Viertelstunde später läutete der Angetrunkene erneut beim Opfer und beschwerte sich über die seiner Ansicht nach unbegründeten Anschuldigungen. Das Opfer hatte aber kein Interesse an einem Gespräch und wollte die Türe schließen. Das verhinderte der Angeklagte, indem er sie gewaltsam wieder aufstieß und in die Wohnung drängte. Damit, stellte Richter Walter Hell fest, habe er Hausfriedensbruch begangen. Das Opfer packte den Angeklagten am Hals und schlug ihm zweimal kräftig mit der Faust ins Gesicht, dann gelang es ihm, die Wohnungstüre zu schließen.
Einige Minuten später ertönte erneut die Klingel, durch den Spion sah der aufgewühlte Mann nur den zweiten Angeklagten, der mit der Auseinandersetzung bisher nichts zu tun hatte. Er öffnete ihm, verstand aber sein Anliegen nicht und wollte abermals die Türe schließen. Dann ging alles ganz schnell: Der alkoholisierte Nachbar hatte sich versteckt und sprang nun auf das Opfer zu, das von seinem Freund zu Fall gebracht und an den Füßen festgehalten wurde. Dann prügelte der Trunkenbold vor allem auf den Kopf des am Boden Liegenden ein. Auf dessen Schreien hin verständigte ein Unbeteiligter die Polizei, die beim Schläger 2,6 Promille Alkohol im Blut nachweist. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung, konnte vier Wochen lang auf einem Auge nur eingeschränkt sehen und hat seit dem Vorfall Panikattacken.
Für die gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung verurteilt das Gericht die beiden Angeklagten zu der von Staatsanwältin Andrea Kovacs vorgeschlagenen siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Außerdem müssen sie je 3000 Euro Strafe an gemeinnützige Organisationen zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Es ging alles ganz schnell