So kann man Schöffe werden
● Jeder Deutsche, der zu Beginn der Wahlperiode 25 Jahre alt, aber nicht älter als 70 Jahre ist, kann Schöffe wer den. Er muss deutsch sprechen und darf nie zu einer Vorstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Jugendschöffen müssen besonders erzieherisch befähigt sein und Erfah rung in der Jugenderziehung besitzen.
● Beim Amtsgericht in Augsburg gibt es derzeit 375 Haupt und Hilfsschöf fen, davon sind 100 Jugendschöffen. Beim Landgericht sind 176 Haupt und 125 Hilfsschöffen tätig, darunter 45 Jugendschöffen. Hilfsschöffen sprin gen ein, wenn der Hauptschöffe kurz fristig verhindert ist. Die Sitzungsta ge werden zuvor ausgelost. Kein Schöffe weiß vorher, welchen Fall er zu beur teilen hat. In der Regel werden Schöffen nicht öfter als einmal im Monat ein geteilt. Es gibt jedoch manchmal Ver fahren – vor allem beim Landgericht – die sich über viele Sitzungstage hin ziehen können. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das man nur aus zwin genden Gründen ablehnen kann. Ein Schöffe erhält pro Stunde eine Entschä digung von sechs Euro, dazu Ersatz für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Der Arbeitgeber muss dem Schöffen die Teilnahme ermöglichen. Es gibt auch Bürger, die vom Schöffenamt von Berufs wegen ausgeschlossen sind: Polizisten, Notare, Rechtsanwälte, Priester oder frühere Stasi Mitarbeiter.
● Wer Interesse hat und in Augsburg wohnt, kann sich beim Bürgerbüro, Tel. 0821/324 3501, informieren. In teressenten aus den Landkreisen wenden sich an ihre Gemeinde. (utz) I Informieren kann man sich auch im Internet unter: www.justiz.bayern.de/service/schöffen