Aichacher Nachrichten

So kann man Schöffe werden

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● Jeder Deutsche, der zu Beginn der Wahlperiod­e 25 Jahre alt, aber nicht älter als 70 Jahre ist, kann Schöffe wer den. Er muss deutsch sprechen und darf nie zu einer Vorstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Jugendschö­ffen müssen besonders erzieheris­ch befähigt sein und Erfah rung in der Jugenderzi­ehung besitzen.

● Beim Amtsgerich­t in Augsburg gibt es derzeit 375 Haupt und Hilfsschöf fen, davon sind 100 Jugendschö­ffen. Beim Landgerich­t sind 176 Haupt und 125 Hilfsschöf­fen tätig, darunter 45 Jugendschö­ffen. Hilfsschöf­fen sprin gen ein, wenn der Hauptschöf­fe kurz fristig verhindert ist. Die Sitzungsta ge werden zuvor ausgelost. Kein Schöffe weiß vorher, welchen Fall er zu beur teilen hat. In der Regel werden Schöffen nicht öfter als einmal im Monat ein geteilt. Es gibt jedoch manchmal Ver fahren – vor allem beim Landgerich­t – die sich über viele Sitzungsta­ge hin ziehen können. Das Schöffenam­t ist ein Ehrenamt, das man nur aus zwin genden Gründen ablehnen kann. Ein Schöffe erhält pro Stunde eine Entschä digung von sechs Euro, dazu Ersatz für Verdiensta­usfall und Fahrtkoste­n. Der Arbeitgebe­r muss dem Schöffen die Teilnahme ermögliche­n. Es gibt auch Bürger, die vom Schöffenam­t von Berufs wegen ausgeschlo­ssen sind: Polizisten, Notare, Rechtsanwä­lte, Priester oder frühere Stasi Mitarbeite­r.

● Wer Interesse hat und in Augsburg wohnt, kann sich beim Bürgerbüro, Tel. 0821/324 3501, informiere­n. In teressente­n aus den Landkreise­n wenden sich an ihre Gemeinde. (utz) I Informiere­n kann man sich auch im Internet unter: www.justiz.bayern.de/service/schöffen

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