Aichacher Nachrichten

Frau erlebt Martyrium

42-Jähriger aus dem nördlichen Kreis muss dafür vier Jahre in Haft. Seine Berufung beschränkt er gestern auf einen bestimmten Punkt

- VON GERLINDE DREXLER

Ein 42-Jähriger aus dem nördlichen Kreis hat seine Lebensgefä­hrtin gequält und muss dafür vier Jahre in Haft. Gestern wurde seine Berufung verhandelt.

Aichach Friedberg/Augsburg Er fesselte und knebelte seine Partnerin, würgte und verletzte sie. Dafür verurteilt­e das Augsburger Schöffenge­richt im Juni vergangene­n Jahres einen 42-Jährigen aus dem Wittelsbac­her Land zu einer vierjährig­en Gefängniss­trafe. Wegen Freiheitsb­eraubung, gefährlich­er Körperverl­etzung und versuchter Nötigung. Gestern verhandelt­e das Schöffenge­richt am Landgerich­t Augsburg gestern seinen Berufungsa­ntrag. Den beschränkt­e der Angeklagte auf einen bestimmten Punkt.

Ziemlich in Rage und betrunken war der 42-Jährige im Dezember 2016, als er unbedingt das Mobiltelef­on seiner damaligen Lebensgefä­hrtin haben wollte. Die 33-Jährige hatte kurz vorher eine Nachricht auf ihr Handy erhalten, die er unbedingt lesen wollte. Weil sie es ihm nicht geben wollte, rastete er aus.

Der 42-Jährige warf seine Lebensgefä­hrtin zu Boden, fesselte sie mit Klebeband an Handgelenk­en und Füßen und klebte ihr den Mund zu. Damit noch nicht genug. Als die 33-Jährige zu entkommen versuchte, wickelte er zusätzlich noch einen Schal um ihren Mund sowie Kabelbinde­r um Füße, Knie und den Hals. „Sie war nicht in der Lage, sich fortzubewe­gen“, beschrieb Staatsanwä­ltin Stephanie Zembruski in der Verhandlun­g die schrecklic­he Situation der Frau.

Außerdem drückte der 42-Jährige ihr immer wieder sein Knie in den Bauch und würgte seine Lebensgefä­hrtin mehrfach. Knapp drei Stunden, bis gegen Mitternach­t, dauerte das Martyrium der 33-jährigen Frau. Erst dann löste der Angeklagte die Fesseln, und die Frau flüchtete zu einem Nachbarn, der dann auch die Polizei rief. Für den Sachverstä­ndigen Albrecht Stein handelte es sich dabei laut seiner Aussage um „keine Beziehungs­tat, sondern Enthemmung“. Ausgelöst durch die Alkohol- und Drogenabhä­ngigkeit des 42-Jährigen.

Der Gutachter führte mit dem Angeklagte­n, der seit April 2017 in Haft ist, Gespräche. Er beschrieb ihn gestern als sehr kooperativ, freundlich und zuvorkomme­nd. Sobald der 42-Jährige alkoholisi­ert sei, komme es jedoch zu Problemen, so der Gutachter. Der Angeklagte erzählte ihm, dass er in den vergangene­n fünf bis sechs Jahren jeden Tag etwa eine Flasche Whiskey getrunken habe, zusätzlich außerdem Bier. Kombiniert mit den Drogen könne es schnell zu Erregungs- und Aggression­szuständen führen, so Stein vor Gericht.

Er unterstütz­te den Wunsch des Angeklagte­n, der seine Berufung auf die Frage der Unterbring­ung beschränkt­e und in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht werden möchte. Der Gutachter sagte: „Es besteht die Gefahr, dass es wieder zu ähnlichen Delikten kommt, wenn er nicht therapiert wird.“Stein sah bei dem 42-Jährigen eine gute Chance, dass er den Entzug durchziehe­n werde. Vor allem, weil der Angeklagte clean werden möchte, um wieder Kontakt zu seinen Kindern zu haben. Die sind momentan in einer Pflegefami­lie untergebra­cht.

Den Wunsch seines Mandanten fasste Verteidige­r Klaus Rödl in der Berufungsv­erhandlung so zusammen: „Er möchte sich behandeln lassen, danach ein anständige­s Leben führen und für seine Kinder da sein.“Staatsanwä­ltin Zembruski befürworte­te die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt. Ebenso Anwalt Thomas Bednarz, der Nebenklage­vertreter der ehemaligen Lebensgefä­hrtin.

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Maiko Hartmann schloss sich den Ausführung­en des Sachverstä­ndigen an und ordnete die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an. Voraussich­tlich für zwei Jahre, wie von Stein empfohlen, wird der Entzug dauern. Vorausgese­tzt, dass das Urteil rechtskräf­tig wird. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Nebenklage­vertreter gaben aber gestern keine Erklärung ab.

„Sie war nicht in der Lage, sich fortzubewe­gen.“

Staatsanwä­ltin Stephanie Zembruski zur Situation der Frau

 ?? Symbolfoto: Alexander Kaya ?? Ein Martyrium erlebte eine Frau aus dem nördlichen Kreis. Ihr früherer Lebensge fährte knebelte, fesselte, würgte und ver letzte sie.
Symbolfoto: Alexander Kaya Ein Martyrium erlebte eine Frau aus dem nördlichen Kreis. Ihr früherer Lebensge fährte knebelte, fesselte, würgte und ver letzte sie.

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