Frau erlebt Martyrium
42-Jähriger aus dem nördlichen Kreis muss dafür vier Jahre in Haft. Seine Berufung beschränkt er gestern auf einen bestimmten Punkt
Ein 42-Jähriger aus dem nördlichen Kreis hat seine Lebensgefährtin gequält und muss dafür vier Jahre in Haft. Gestern wurde seine Berufung verhandelt.
Aichach Friedberg/Augsburg Er fesselte und knebelte seine Partnerin, würgte und verletzte sie. Dafür verurteilte das Augsburger Schöffengericht im Juni vergangenen Jahres einen 42-Jährigen aus dem Wittelsbacher Land zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe. Wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung. Gestern verhandelte das Schöffengericht am Landgericht Augsburg gestern seinen Berufungsantrag. Den beschränkte der Angeklagte auf einen bestimmten Punkt.
Ziemlich in Rage und betrunken war der 42-Jährige im Dezember 2016, als er unbedingt das Mobiltelefon seiner damaligen Lebensgefährtin haben wollte. Die 33-Jährige hatte kurz vorher eine Nachricht auf ihr Handy erhalten, die er unbedingt lesen wollte. Weil sie es ihm nicht geben wollte, rastete er aus.
Der 42-Jährige warf seine Lebensgefährtin zu Boden, fesselte sie mit Klebeband an Handgelenken und Füßen und klebte ihr den Mund zu. Damit noch nicht genug. Als die 33-Jährige zu entkommen versuchte, wickelte er zusätzlich noch einen Schal um ihren Mund sowie Kabelbinder um Füße, Knie und den Hals. „Sie war nicht in der Lage, sich fortzubewegen“, beschrieb Staatsanwältin Stephanie Zembruski in der Verhandlung die schreckliche Situation der Frau.
Außerdem drückte der 42-Jährige ihr immer wieder sein Knie in den Bauch und würgte seine Lebensgefährtin mehrfach. Knapp drei Stunden, bis gegen Mitternacht, dauerte das Martyrium der 33-jährigen Frau. Erst dann löste der Angeklagte die Fesseln, und die Frau flüchtete zu einem Nachbarn, der dann auch die Polizei rief. Für den Sachverständigen Albrecht Stein handelte es sich dabei laut seiner Aussage um „keine Beziehungstat, sondern Enthemmung“. Ausgelöst durch die Alkohol- und Drogenabhängigkeit des 42-Jährigen.
Der Gutachter führte mit dem Angeklagten, der seit April 2017 in Haft ist, Gespräche. Er beschrieb ihn gestern als sehr kooperativ, freundlich und zuvorkommend. Sobald der 42-Jährige alkoholisiert sei, komme es jedoch zu Problemen, so der Gutachter. Der Angeklagte erzählte ihm, dass er in den vergangenen fünf bis sechs Jahren jeden Tag etwa eine Flasche Whiskey getrunken habe, zusätzlich außerdem Bier. Kombiniert mit den Drogen könne es schnell zu Erregungs- und Aggressionszuständen führen, so Stein vor Gericht.
Er unterstützte den Wunsch des Angeklagten, der seine Berufung auf die Frage der Unterbringung beschränkte und in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden möchte. Der Gutachter sagte: „Es besteht die Gefahr, dass es wieder zu ähnlichen Delikten kommt, wenn er nicht therapiert wird.“Stein sah bei dem 42-Jährigen eine gute Chance, dass er den Entzug durchziehen werde. Vor allem, weil der Angeklagte clean werden möchte, um wieder Kontakt zu seinen Kindern zu haben. Die sind momentan in einer Pflegefamilie untergebracht.
Den Wunsch seines Mandanten fasste Verteidiger Klaus Rödl in der Berufungsverhandlung so zusammen: „Er möchte sich behandeln lassen, danach ein anständiges Leben führen und für seine Kinder da sein.“Staatsanwältin Zembruski befürwortete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ebenso Anwalt Thomas Bednarz, der Nebenklagevertreter der ehemaligen Lebensgefährtin.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Maiko Hartmann schloss sich den Ausführungen des Sachverständigen an und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Voraussichtlich für zwei Jahre, wie von Stein empfohlen, wird der Entzug dauern. Vorausgesetzt, dass das Urteil rechtskräftig wird. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklagevertreter gaben aber gestern keine Erklärung ab.
„Sie war nicht in der Lage, sich fortzubewegen.“
Staatsanwältin Stephanie Zembruski zur Situation der Frau