Aichacher Nachrichten

Männer bremsen Frau nachts auf B300 aus

34-Jährige wird von Autofahrer bedrängt und von dessen Beifahrer beleidigt. Wem der Richter glaubt

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Das kam bei Richter Walter Hell gar nicht gut an: Zwei Angeklagte aus Schrobenha­usen versuchten gestern am Amtsgerich­t Aichach, eine heute 34-jährige Zeugin als eigentlich­e Täterin hinzustell­en. „Verabscheu­ungswürdig“fand das Hell. Die beiden 49 und 39 Jahre alten Angeklagte­n hatten im Februar 2014 die Zeugin aus dem nördlichen Landkreis nachts auf der Bundesstra­ße B300 ausgebrems­t, sie zum Halten genötigt, später beschimpft und sie sogar bespuckt. Das stritten die beiden Osteuropäe­r ab. Sie waren angeblich nur um das Wohl der Autofahrer­in besorgt.

Die 34-Jährige fühlte sich laut ihrer Aussage zeitweise wie im falschen Film. Auf dem Heimweg bog sie bei Kühbach auf die B 300 Richtung Aichach ein und wurde schon kurz darauf von hinten mit Lichthupe und Fernlicht bedrängt. Mehrmals sei das Auto ganz dicht auf ihres aufgefahre­n, sagte die 34-Jährige aus. Auf Höhe der Ausfahrt Unterwitte­lsbach bremste der 49-jährige Fahrer sie das erste Mal aus. Ein zweites Mal ein Stück weiter, als die B 300 zweispurig wurde.

Die Zeugin vor Gericht: „Er hat mich überholt, volle Pulle abgebremst und das Auto quer in die Straße gestellt.“Um eine Konfrontat­ion zu vermeiden, fuhr die 34-Jährige auf der Gegenfahrb­ahn an dem Auto vorbei. Als sie wenig später von der B300 abfuhr, dachte sie, dass nun alles vorbei sei.

Der 49-Jährige und sein 39-jähriger Beifahrer fuhren ihr jedoch weiter nach, überholten sie und stellten ihr Auto erneut quer auf die Straße. Dann sei der Beifahrer, der auf sie einen sehr aggressive­n Eindruck machte, ausgestieg­en und zu ihrem Auto gekommen, sagte die Zeugin aus. Sie berichtete von einer Schimpftir­ade des 39-Jährigen, in deren Verlauf auch Wörter wie „Hure“, „Schlampe und „zu behindert zum Autofahren“fielen. Als die 34-Jährige ihm sagte, dass sie die Polizei rufen werde, wurde er laut ihrer Aussage erst richtig sauer: „Er hat wieder geschimpft und mir dann ins Gesicht gespuckt.“

Das alles stritten die beiden Männer ab. Laut ihrer Aussage war es die 34-Jährige, die ein seltsames Fahrverhal­ten an den Tag legte und unter anderem Schlangenl­inien gefahren sein soll. „Ich habe gedacht, dass sie gesundheit­liche Probleme hat“, so der 49-Jährige. Deshalb seien sie ihr nachgefahr­en und hätten sich quer vor ihr Auto gestellt. Der Beifahrer berichtete von Alkoholger­uch, den er wahrgenomm­en habe, als er die Frau ansprach. Sie sei über den Gehweg davongebra­ust, als er die Polizei ins Spiel brachte.

Staatsanwä­ltin Katrin Wegele glaubte den beiden Angeklagte­n nicht: „Die Zeugin wirkte glaubwürdi­g.“Sie hielt den beiden vor, dass die 34-Jährige noch immer Angst hat. Sie hatte ausgesagt, dass sie seitdem immer Pfefferspr­ay dabei hat und im Auto eine Eisenstang­e liegt. Für den 49-jährigen Fahrer forderte Wegele eine Geldstrafe von 1600 Euro plus ein dreimonati­ges Fahrverbot, für den Beifahrer 1500 Euro.

Die Strafbefeh­le wegen Nötigung beziehungs­weise Beleidigun­g, gegen die beide Einspruch erhoben hatten, lagen bei 4200 Euro für den Fahrer und 1750 Euro für den Beifahrer.

Richter Hell ging in seinem Urteil bei dem 49-jährigen Fahrer über das von der Staatsanwa­ltschaft beantragte Strafmaß hinaus. Wegen Nötigung und vorsätzlic­her Straßenver­kehrsgefäh­rdung verurteilt­e Hell ihn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Seinen Führersche­in muss der 49-Jährige für zwölf Monate abgeben. Der Beifahrer muss wegen Beleidigun­g 1200 Euro zahlen. Einzig positiver Aspekt, den der Richter bei beiden Angeklagte­n sah: Die Osteuropäe­r sind zumindest in Deutschlan­d nicht vorbestraf­t. Die Verteidige­r plädierten jeweils auf Freispruch für ihre Mandanten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany