Aichacher Nachrichten

Kundin muss Kunde bleiben

80-Jährige streitet vergeblich für die weibliche Bezeichnun­g

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Karlsruhe Das „-in“hat es Marlies Krämer angetan. Schon in den 90er Jahren verzichtet­e die heute 80-jährige Saarländer­in auf ihren Pass. Der Grund: Sie konnte ihn lange nur als „Inhaber“unterschre­iben. Die weibliche Form gab es damals nicht, also beantragte sie keinen neuen.

Nun hat sie mit ihrem Kampf für eine weibliche Anrede wieder die Gerichte beschäftig­t. Krämer ärgerte sich, weil ihre Sparkasse sie stets nur als „Kunde“, „Kontoinhab­er“ und „Sparer“ansprach. „Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwi­egen werde“, sagte sie und klagte – bis zum Bundesgeri­chtshof (BGH).

Der entschied gestern, dass es in Formularen keinen Anspruch auf eine weibliche Bezeichnun­g gebe. Die männliche Anrede verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz, sagten die Richter – unter denen auch zwei Frauen waren. Vielmehr könne die männli- che Form „geschlecht­sblind“verwendet werden.

Krämer hatte auf eine andere Entscheidu­ng gehofft. Mit dem Urteil hat „der BGH eine Chance verpasst“, sagte sie. Aufgeben möchte die Sparkassen-Kundin übrigens nicht. Stattdesse­n plant sie nun, sogar vor das Bundesverf­assungsger­icht zu ziehen. Sollte auch dort ein negatives Urteil herauskomm­en, will sie am Europäisch­en Gerichtsho­f weiterkämp­fen.

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