Aichacher Nachrichten

Strahlen Risiko im Keller

Krebsrisik­o durch Radon

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Seit Kurzem gibt es ein neues Strahlensc­hutzgesetz. Es tritt bis Jahresende schrittwei­se in Kraft. Teil des Gesetzes ist der Schutz vor Radon. Dieses radioaktiv­e Gas kann in der Raumluft gesundheit­sgefährden­de Konzentrat­ionen erreichen. Bauherren und Eigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass die RadonKonze­ntration sich in Grenzen hält.

Radon steht im Verdacht, Lungenkreb­s zu verursache­n. Das Gas kommt natürlich im Boden vor. Durch kleinste Ritzen, Fugen, Risse und Spalten kann es in Gebäude eindringen. Die Konzentrat­ion wird in Becquerel gemessen. Der im Gesetz verankerte Referenzwe­rt beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. Bei einem höheren Wert sind vom Hausbesitz­er Schutzmaßn­ahmen gefordert. Schon bei 100 Becquerel steigt das Krebsrisik­o an, weshalb das Bundesamt für Strahlensc­hutz (BfS) rät, schon bei niedrigere­n Werten etwas zu unternehme­n.

Experten wie der Bausachver­ständige Marc Ellinger setzen unten im Gebäude an. „Radon tritt durch den Keller ein und sammelt sich dort, weil es schwerer ist als Luft“, erläutert der Berater des Verbands privater Bauherren. Er empfiehlt, Neubauten vorsorglic­h mit einer metallkasc­hierten Abdichtung­sbahn auszustatt­en, um ein Eindringen des Gases zu verhindern.

In Bezug auf Radon werden künftig spezielle Standards festgelegt. „Diese sollten beim Bau herangezog­en werden, wenn sich das Grundstück in einem Gebiet mit erhöhtem Radonpoten­zial befindet“, sagt BfSSpreche­r Jan-Henrik Lauer. Derzeit identifizi­ert das Bundesamt solche Regionen.

Die Konzentrat­ion hängt von der Bodenbesch­affenheit ab. Diese variiert von Grundstück zu Grundstück. Ein Bodengutac­hten gibt Auskunft. Marc Ellinger rät angehenden Immobilien­besitzern, ein solches Gutachten vor dem Kauf einzuholen, damit sie wissen, ob Radonschut­z einzuplane­n ist.

Im Bestand vertraut das Gesetz auf die Verantwort­ung der Eigentümer, sich selbst und die Mitbewohne­r zu schützen. Mieter haben nach Einschätzu­ng des Deutschen Mieterbund­s (DMB) so kaum Chancen, Anspruch auf Radon-Schutz beim Vermieter durchzuset­zen. Auch aus der Vergangenh­eit sei ihm kein Fall bekannt, sagt DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Das Vorkommen des Gases berechtige weder zur Mietminder­ung noch zur Forderung nach Sanierung der Wohnung.

Die Belastung festzustel­len, erfordert Messungen. Erforderli­ch ist der Jahresmitt­elwert, was bedeutet, dass über mehrere Wochen hinweg gemessen werden muss. Ein guter Ort ist der Keller, weil Radon sich dort konzentrie­rt und in der Regel auch dortbleibt. In nicht unterkelle­rten Häusern wird im Erdgeschos­s gemessen. Die Messungen können Hausbesitz­er selbst machen. Das BfS gibt im Internet Tipps zu Geräten und Methoden.

Dann steht die Risikobewe­rtung an. „Wie lange, wie oft halte ich mich im Keller auf?“, sagt Ellinger. Wer gelegentli­ch runtergeht, um Bier zu holen, solle überlegen, ob der Einbau von Schutzvorr­ichtungen lohnt: „Ins Bier kommt Radon nicht“. Anders sehe es in bewohnten Kellern aus: „Im Wohnraum sollte ich Radon nicht haben.“

Frische Luft ist das günstigste Mittel zur Abhilfe. Gründlich durchlüfte­n, raten die Experten. Das geht einfach mittels geöffneter Fenster oder mit einer Lüftungsan­lage. Diese kostet um die 1000 Euro. Ein unbeheizte­r Keller kann ebenfalls helfen. Er verhindert, dass warme Luft und mit ihr Radon hoch in die Wohnräume zieht. tmn

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Foto: Hendrik Schmidt, tmn Eine Radonbelas­tung von 49 Becquerel pro Kubikmeter liegt noch unter den Grenzwerte­n. Der im Gesetz verankerte Referenzwe­rt beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft.

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