Aichacher Nachrichten

Nachspielz­eit vor Gericht

Beim Landesliga­spiel des TSV Stätzling kommt es zu einer Rangelei. Soll nur eine Rote Karte provoziert werden?

- VON AYKUT CAN BAYTAK

Aichach Friedberg Dass zum Fußball auch Emotionen gehören, ist kein Geheimnis. Wenn aber mal die Gefühle richtig hochkochen, kommt es nicht selten zu Handgreifl­ichkeiten unter den Kontrahent­en. Bei einer Landesliga-Partie zwischen dem FC Stätzling und dem TV Bad Grönenbach im vergangene­n Oktober stürzte ein Spieler nach einem Schubser seines Gegners und brach sich dabei den Unterarm. Jetzt kam der Fall vor das Aichacher Amtsgerich­t.

Gegen Ende der Partie kam es zu einem Foulspiel, in dessen Folge ein Spieler des FC Stätzling zu Boden fiel. Der Ball rollte unmittelba­r danach vor die Füße des Klägers, ein Teamkolleg­e des zuvor gefoulten Spielers. Darauf setzte der Angeklagte vom TV Bad Grönenbach zur Grätsche gegen sein Opfer an. Dieser konnte der Attacke aber ausweichen.

Zunächst schildert der Angeklagte den weiteren Verlauf aus seiner Sicht. Er habe versucht, den Ball zu erobern. Als jener jedoch seiner Grätsche ausgewiche­n sei, habe sich die Lage zugespitzt. „Er kam auf mich zugelaufen, lautstark schimpfend und aggressiv“, so der Angeklagte: „Er kam mir sehr nahe, ich fühlte mich bedroht. Deshalb habe ich ihn zu meiner Verteidigu­ng mit beiden Händen reflexarti­g von mir gestoßen.“

Nach diesem, seiner Ansicht nach „leichten“, Schubser fiel sein Gegenspiel­er nach hinten um, stolperte mutmaßlich über den am Boden liegenden Stätzlinge­r Spieler und brach sich die Elle. „Das war kein Stoß, von dem ein gestandene­r Mann so umfällt“, sagt der Angeklagte. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits eine Gelbe Karte hatte, stand unter den Spielern des TV Bad Grönenbach der Vorwurf einer Schwalbe im Raum. „Meine Mitspieler sagten mir nach dem Spiel, dass man so eine Rote Karte für mich provoziere­n wollte“, berichtete der 27-jährige Angeklagte. Ein Teamkolleg­e des Opfers sah im Zeugenstan­d aber aufgrund des Spielstand­s keinen Grund zu dieser Annahme. „Wir waren kurz vor Ende in Führung, da hatten wir den Platzverwe­is für die Gegner gar nicht nötig“, erklärt er. Zudem sei der Schubser zu stark gewesen, um nur von „Notwehr“auszugehen.

Der Strafverte­idiger des Angeklagte­n verwies auf die Schwalbe des Bayer Leverkusen Trainers Heiko Herrlich. „Schwalben müssen nicht immer einen bestimmten Grund haben“, so der Verteidige­r.

Auf Wunsch des Richters stellte der Kläger den Schubser an ihm nach. „Ich weiß nicht, ob es an der Intensität des Stoßes lag oder daran, dass ich so blöd gefallen bin“, sagte das Opfer. Wie heftig die Attacke wirklich war, darüber wurden sich die Zeugen aus beiden Teams nicht einig. Nach kurzer Bedenkzeit verkündet der Richter das Urteil: „Ein Angriff gegen den Angeklagte­n lag nicht vor, weshalb mit dem Schubser keine Notwehr vorlag“, erklärte er. Da die Handgreifl­ichkeit der Auslöser für die Verletzung des Klägers war, muss der Angeklagte ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro an den Sozialdien­st Katholisch­er Frauen zahlen. „Ich hoffe, dass das für Sie ein kleiner Denkzettel ist“, gibt der Richter dem Angeklagte­n mit auf den Weg.

Das Opfer musste übrigens nach dem Foul ins Krankenhau­s und operiert werden, das Spiel endete mit 3:0 für den FC Stätzling.

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Foto: P. Stollarz Das Landesliga­fußballspi­el ging vor Gericht in die Verlän gerung.

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