Aichacher Nachrichten

Reue rettet Kinderporn­o Sammler vor Gefängnis

Ein Augsburger hatte 30 000 Dateien auf seinen Festplatte­n. Heute ist er in Therapie. Dass ihn die Polizei letztlich erwischte, empfindet er als Erleichter­ung. Der entscheide­nde Tipp an die Ermittler kam aus den USA

- VON MICHAEL SIEGEL

Er zeigte sich reuig, legte ein vollumfäng­liches Geständnis ab, hatte sich vorab bereits freiwillig in psychiatri­sche Behandlung begeben: Das bewahrte einen 24-jährigen Augsburger vor dem Gang ins Gefängnis.

Der Handwerker hatte über 30 000 kinder- und jugendporn­ografische Dateien auf seinem Computer gespeicher­t und Teile davon zum Tausch im Internet angeboten, weswegen ihn das Augsburger Amtsgerich­t jetzt zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, Es herrschte Ordnung auf den Festplatte­n des Angeklagte­n, der im Augsburger Stadtteil Bärenkelle­r wohnt. Ordnung unter Tausenden Dateien mit „abstoßende­m, widerliche­m“Inhalt, wie es Richter Thomas Müller-Froelich ausdrückte. Allein das Verlesen des Inhalts der Bilder und Filme durch Staatsanwa­lt Bernhard Ging reichte aus, um den Angeklagte­n heftig erröten zu lassen und Beklemmung bei den Prozess-Beobachter­n zu erzeugen.

Hermann Kühn, Verteidige­r des 24-Jährigen, bat um eine verfahrens­beschleuni­gende Absprache („Deal“), die zum Ziel hatte, dem einen Gefängnisa­ufenthalt zu ersparen. Als Gegenleist­ung für sein vollumfäng­liches Geständnis aller Anklagepun­kte der Staatsanwa­ltschaft gab es die Zusage eines entspreche­nden Strafrahme­ns. „Ich habe nie etwas geleugnet, ich bin froh, dass es herausgeko­mmen ist“, gab sich der Angeklagte vor dem Richter fast erleichter­t.

Ohne die Ermittlung­en der Polizei gegen ihn hätte er es möglicherw­eise nicht geschafft, sich der Fasziverur­teilte. nation der verbotenen Bilder zu entziehen. Seit Längerem befinde er sich in therapeuti­scher Behandlung und sehe sich auf dem Weg der Besserung. „Den Computer ausschalte­n und etwas anderes machen“, laute ein Rat seines Therapeute­n, wenn es wieder über ihn zu kommen drohe, erklärte er.

Wolle er seine auf drei Jahre befristete Bewährung nicht gefährden, sei Besserung auch dringend angeraten, so der Richter bei der Urteilsbeg­ründung, „denn sie sehen, es kommt heraus, und wenn es durch eine Nachricht aus den USA ist“. Damit spielte Müller-Froelich darauf an, dass die deutschen BehörAngek­lagten den erst durch einen Hinweis auf die Spur des Angeklagte­n gebracht worden waren.

Die gemeinnütz­ige Organisati­on „National Center for Missing and Exploited Children“(Zentrum für vermisste und ausgebeute­te Kinder) hatte im Jahr 2015 Informatio­nen an das Bundeskrim­inalamt gegeben. „Jeder, der solche Dateien aus dem Internet lädt, schafft einen Markt dafür und macht sich mitverantw­ortlich für das Leid, dem Kinder ausgesetzt werden“, ermahnte der Richter den Angeklagte­n, der auch 2000 Euro an Waisenkind­er zahlen sowie den Abschluss seiner Therapie nachweisen muss.

Der 24 Jährige ist in Behandlung

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