Reue rettet Kinderporno Sammler vor Gefängnis
Ein Augsburger hatte 30 000 Dateien auf seinen Festplatten. Heute ist er in Therapie. Dass ihn die Polizei letztlich erwischte, empfindet er als Erleichterung. Der entscheidende Tipp an die Ermittler kam aus den USA
Er zeigte sich reuig, legte ein vollumfängliches Geständnis ab, hatte sich vorab bereits freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben: Das bewahrte einen 24-jährigen Augsburger vor dem Gang ins Gefängnis.
Der Handwerker hatte über 30 000 kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinem Computer gespeichert und Teile davon zum Tausch im Internet angeboten, weswegen ihn das Augsburger Amtsgericht jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, Es herrschte Ordnung auf den Festplatten des Angeklagten, der im Augsburger Stadtteil Bärenkeller wohnt. Ordnung unter Tausenden Dateien mit „abstoßendem, widerlichem“Inhalt, wie es Richter Thomas Müller-Froelich ausdrückte. Allein das Verlesen des Inhalts der Bilder und Filme durch Staatsanwalt Bernhard Ging reichte aus, um den Angeklagten heftig erröten zu lassen und Beklemmung bei den Prozess-Beobachtern zu erzeugen.
Hermann Kühn, Verteidiger des 24-Jährigen, bat um eine verfahrensbeschleunigende Absprache („Deal“), die zum Ziel hatte, dem einen Gefängnisaufenthalt zu ersparen. Als Gegenleistung für sein vollumfängliches Geständnis aller Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft gab es die Zusage eines entsprechenden Strafrahmens. „Ich habe nie etwas geleugnet, ich bin froh, dass es herausgekommen ist“, gab sich der Angeklagte vor dem Richter fast erleichtert.
Ohne die Ermittlungen der Polizei gegen ihn hätte er es möglicherweise nicht geschafft, sich der Fasziverurteilte. nation der verbotenen Bilder zu entziehen. Seit Längerem befinde er sich in therapeutischer Behandlung und sehe sich auf dem Weg der Besserung. „Den Computer ausschalten und etwas anderes machen“, laute ein Rat seines Therapeuten, wenn es wieder über ihn zu kommen drohe, erklärte er.
Wolle er seine auf drei Jahre befristete Bewährung nicht gefährden, sei Besserung auch dringend angeraten, so der Richter bei der Urteilsbegründung, „denn sie sehen, es kommt heraus, und wenn es durch eine Nachricht aus den USA ist“. Damit spielte Müller-Froelich darauf an, dass die deutschen BehörAngeklagten den erst durch einen Hinweis auf die Spur des Angeklagten gebracht worden waren.
Die gemeinnützige Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“(Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) hatte im Jahr 2015 Informationen an das Bundeskriminalamt gegeben. „Jeder, der solche Dateien aus dem Internet lädt, schafft einen Markt dafür und macht sich mitverantwortlich für das Leid, dem Kinder ausgesetzt werden“, ermahnte der Richter den Angeklagten, der auch 2000 Euro an Waisenkinder zahlen sowie den Abschluss seiner Therapie nachweisen muss.
Der 24 Jährige ist in Behandlung