Aichacher Nachrichten

Haft für tödlichen Schubser

Ein Mann ärgert sich über einen Rentner, stößt ihn zu Boden. Der Senior stirbt ein halbes Jahr später. Jetzt gibt es ein Urteil

- VON KLAUS UTZNI

Es war ein Streit um einen Parkplatz, wie er täglich irgendwo stattfinde­t. Doch diese Auseinande­rsetzung im August 2016 bei den Hessing-Kliniken im Augsburger Stadtteil Göggingen endete tödlich. Ein 88 Jahre alter Senior musste letztlich sterben, weil er vom Fahrer, 51, eines Porsche-Cabriolets während des Streits zu Boden gestoßen wurde.

Zu diesem Ergebnis kam die Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts nach mehrtägige­m Prozess und verurteilt­e den aus dem nördlichen Landkreis Augsburg stammenden Angeklagte­n wegen schwerer Körperverl­etzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

In der Urteilsbeg­ründung schilderte Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er, wie sich der folgenschw­ere Vorfall zugetragen haben muss: Der Rentner stand an jenem schönen Sommertag auf dem Parkplatz der Klinik in Göggingen und kramte in seinem Geldbeutel. Der Angeklagte (Verteidige­r: Christoph Kühn), so das Gericht, sei mit dem Porsche rasant auf den Parkplatz gefahren, habe angesichts des stehenden Rentners den Motor aufheulen lassen. Der 88-Jährige habe sich erschrocke­n umgedreht, den Cabrio-Fahrer dann als „Stierbeute­l“bezeichnet.

Der körperlich überlegene und fast doppelt so schwere Angeklagte sei ausgestieg­en, habe gefragt: „Was willst Du?“, sei auf den Rentner zugegangen und habe ihn mit beiden Händen wuchtig zu Boden gestoßen. Das Opfer sei dann ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Asphalt gefallen, habe einen Schädelbas­isbruch erlitten – mit gravierend­en Folgen. Trotz einer Operation im Klinikum Augsburg verschlech­terte sich der Zustand des Opfers immer mehr. Der 88-Jährige musste in der Folge künstlich ernährt werden, konnte nicht mehr sehen und riechen.

Er wurde zum Pflegefall, erlitt schließlic­h einen Herzinfark­t und starb im Februar 2017 – ein halbes Jahr nach dem Streit. Die Todesursac­he sei Folge der Verletzung­en gewesen. Und diese Verletzung­en und das Risiko eines tödlichen Ausgangs seien für den Angeklagte­n „vorhersehb­ar und vermeidbar“gewesen, so das Gericht. Die Kammer stufte die Tat juristisch als „minderschw­eren Fall“ein.

Die Gründe: Es sei eine „Augenblick­stat“, ein einmaliger kurzer Ausraster gewesen mit der Folge einer Verkettung unglücklic­her Umstände. Der Angeklagte, so Richterin Riedel-Mitterwies­er, sei nicht vorbestraf­t, geständig gewesen, habe aufrichtig­e Reue gezeigt. Der Angeklagte bleibt unter Auflagen weiterhin auf freiem Fuß. Die Führersche­insperre dauert an bis drei Monate nach Rechtskraf­t des Urteils, dann müsste der 51-Jährige ohnehin in Haft, um die Strafe abzusitzen.

Das Gericht spricht von einer „Augenblick­stat“

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