Aichacher Nachrichten

Döner Laden muss nach Urteil früher schließen

Vor knapp zwei Jahren wurde dem Pamukkale am Judenberg eine Öffnungsze­it bis fünf Uhr in der Früh befristet genehmigt. Doch es gab Beschwerde­n wegen Ruhestörun­g durch die Kunden

- VON INA KRESSE

Etwas ungerecht findet er es. Während andere Imbissgesc­häfte in der Innenstadt bis zum frühen Morgen geöffnet haben dürfen, muss er nun um 22 Uhr schließen. Sinan Yeter betreibt mit seinem Vater den Kebap-Imbiss Pamukkale am Judenberg in der Altstadt. Nach einem Urteil des Verwaltung­sgerichts mussten die beiden ihre Öffnungsze­iten nun kürzen. Es hatte Beschwerde­n gegeben. Wer sich allerdings vor Gericht verantwort­en musste, waren nicht die Geschäftsl­eute, sondern die Stadt Augsburg.

Das Pamukkale ist bei vielen Augsburger­n beliebt. Gerade um die Mittagszei­t sind die Plätze im Laden besetzt. Die Kunden essen hier vor allem gerne Döner und beobachten durch die große Fensterfro­nt das rege Treiben am Judenberg. Auch spät in der Nacht konnten bis vor Kurzem noch Kunden auf einen Snack vorbeikomm­en. Denn das Bauordnung­samt hatte den Betreibern im August 2016 eine Erweiterun­g der Öffnungsze­iten genehmigt. Die Yeters und ihre Mitarbeite­r durften fortan ihr Essen an jedem Tag bis morgens um fünf Uhr verkaufen. Die städtische Erlaubnis wurde allerdings zunächst befristet. Die Frist sollte Ende Januar dieses Jahres auslaufen. Doch zugleich schritt das Verwaltung­sgericht ein.

Zwei Hauseigent­ümerinnen aus dem Umfeld hatten gegen die Stadt wegen der erteilten Genehmigun­g geklagt. Inhaber Yeter weiß, dass es ihnen vor allem um Ruhestörun­g ging. „Es hieß, dass unsere Kunden zu viel Lärm machten, dass Motoren von Autos nachts laufen würden und Betrunkene zu uns kämen.“Etwas Verständni­s habe er ja für die Kritik, „weil wir hier an ein Anwohnerge­biet angrenzen“. Aber Betrunkene habe es nicht oft gegeben. „Es waren halt vor allem junge Leute, die nachts zu uns kamen.“Beim Bauordnung­samt der Stadt war man sich der sensiblen Situation mit Anwohnern in der Altstadt bewusst.

„In dem Genehmigun­gsbescheid wurden zahlreiche Auflagen festgeschr­ieben, die ein verträglic­hes Nebeneinan­der des Pamukkale und der Wohnnutzun­g sicherstel­len sollten“, berichtet Carolin RößlerSchi­ck aus dem Baureferat. Eine Auflage etwa war, dass der Straßenver­kauf nur bis 22 Uhr erfolgen durfte. Zu späterer Stunde sollten die Kunden die Speisen im Pamukkale verzehren. Sinan Yeter und seine Angestellt­en stellte das freilich vor eine schwierige Aufgabe. Das Gericht befand sogar, dass die Einhaltung der Auflage unmöglich sei.

Die Betreiber hätten keine rechtliche Möglichkei­t, Kunden, die sich vor dem Lokal im öffentlich­en Straßenrau­m aufhielten, des Platzes zu verweisen oder sie in anderer Weise zu zwingen, den Platz zu verlassen, heißt es unter anderem im Urteil. „Durch den Imbiss werde auch zur Nachtzeit Nachtschwä­rmerpublik­um in den bisher ruhigen Altstadtbe­reich gezogen.“Nach Auffassung des Verwaltung­sgerichts sind mit dem Begriff „Straßenver­kauf“erhebliche Unklarheit­en verbunden, fasst es Rößler-Schick vom Baureferat zusammen. Rechtsmitt­el gegen die Entscheidu­ng wolle man nicht einlegen.

Warum der Altstadt-Imbiss früher schließen muss und vergleichb­are Geschäfte in der Maximilian­straße länger geöffnet haben dürfen, erklärt Rößler-Schick. Das Pamukkale liege in einem sogenannte­n Allgemeine­n Wohngebiet. Hier könne ein Döner-Imbiss wegen einer störenden Wirkung auf die besonders schutzwürd­ige Wohnnutzun­g unzulässig sein. „Ein Döner-Imbiss hingegen, der sich in einem Mischgebie­t befindet, kann mit identische­m Betriebsko­nzept und Öffnungsze­iten zulässig sein.“Das treffe auf die Maxstraße zu.

Dass das Pamukkale um 22 Uhr schließen muss, stößt bei einigen Kunden jedoch auf Unverständ­nis, wie auf der Facebookse­ite des Lokals zu lesen ist. „Warum wohnt man am Judenberg, wenn man keinen Lärm vertragen kann? Ich zieh ja auch nicht an die Nordsee und beschwer mich über den Wind“, schreibt etwa Hend Rik. Caro Hornig findet, dass die Leute, die sich beschwert haben, doch aufs Land ziehen sollen. „Da werden ab 20 Uhr die Bordsteine hochgeklap­pt.“

Pamukkale-Betreiber Sinan Yeter will nun über seinen Anwalt versuchen, ob sich mit den Öffnungsze­iten nicht doch noch etwas machen lässt.

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Foto: Silvio Wyszengrad Das Pamukkale am Judenberg durfte eine Zeitlang bis fünf Uhr morgens öffnen. Dann schritt das Verwaltung­sgericht ein. Ein Aushang weist auf die Veränderun­g hin.

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