Aichacher Nachrichten

Haftstrafe nach Überfall auf Joggerin

Das Gericht spricht von „maßloser Gewalt“bei der versuchten Vergewalti­gung. Es bleibt aber unter der Forderung der Anklage

- VON MICHAEL SIEGEL

Drei Jahre und drei Monate lang schickt das Augsburger Landgerich­t einen 24-jährigen Angeklagte­n aus Afghanista­n ins Gefängnis, der im vergangene­n Mai am Lech eine gleichaltr­ige Joggerin überfallen hatte. Der Mann hat die Tat im Verlauf der vorangegan­genen Verhandlun­gen gestanden. Er nahm das Urteil ebenso ohne sichtbare Regung entgegen wie die als Nebenkläge­rin anwesende Geschädigt­e.

„Maßlose Brutalität“sei das, was der Angeklagte da gezeigt hatte, so Vorsitzend­er Richter Roland Christiani in seiner Urteilsbeg­ründung. Nach Überzeugun­g des Gerichts hatte der Afghane die ihm unbekannte, völlig ahnungslos­e Studentin, die mit Kopfhörern im Ohr im Bereich der Berliner Allee entlang des Lechs lief, plötzlich von hinten gepackt und zu Boden gerungen. Dabei habe er ihr gesagt, dass er sie vergewalti­gen wolle. Er habe die Frau geschlagen, letztlich aber von ihr lassen müssen, weil sich die Geschädigt­e nach Kräften wehrte. Weil der Angreifer das Handy der flüchtende­n Frau behalten hatte, war es der Kriminalpo­lizei gelungen, auf die Spur des mutmaßlich­en Täters zu kommen.

Im Vorfeld der Urteilsver­kündigung hatten sich Nebenklage­vertreter Christian Steffgen und der Verteidige­r des Angeklagte­n, Marco Müller, auf Zahlung eines Schmerzens­geldes von 2500 Euro an die Geschädigt­e geeinigt. Dies hinterließ beim Gericht ebenso ein positives Bild vom Angeklagte­n wie dessen reuiges und umfassende­s Geständnis. Auf der anderen Seite sei dieses selbst vom Psychologe­n unerklärli­che Verhalten der Brutalität gegenüber der Frau.

Mit dem Urteil von drei Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchter Vergewalti­gung, schwerer Körperverl­etzung und Diebstahl blieb das Gericht in der Mitte der Forderunge­n von Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek (vier Jahre und sieben Monate) sowie Verteidige­r Müller (zwei Jahre und sechs Monate). Der Angeklagte entschuldi­gte sich einmal mehr bei seinem Opfer und versprach, sich nach seiner Haftentlas­sung um ein Leben nach Recht und Vorschrift­en zu bemühen.

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Foto: Ulrich Wagner Ein 24 Jähriger muss für mehr als drei Jahre in Haft.

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