Türkei wegen Inhaftierung von Journalisten verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung von zwei Journalisten nach dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 verurteilt. Die Türkei habe damit gegen die Grundrechte von Mehmet Altan und Sahin Alpay auf Freiheit und Meinungsfreiheit verstoßen, befanden die Straßburger Richter. Sie schlossen sich damit der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierungen bereits im Januar als Verstoß gegen die Grundrechte gerügt hatte. Altin war im Februar wegen angeblicher Verbindungen zu den Putschisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden, Alpay droht eine ähnliche Strafe. Er wurde zwar am Freitag auf Anweisung des türkischen Verfassungsgerichts aus der Haft entlassen, steht aber unter Hausarrest.