Aichacher Nachrichten

Waldweg Streit: Radler lässt Einigung platzen

Kläger Baron Beck-Peccoz hat Aichacher Amtsgerich­t Karten vorgelegt, wo der beklagte Mountainbi­ker mit seinem Rad im Kühbacher Forst unterwegs sein darf und wo nicht. Der geht nicht darauf ein. Jetzt gibt es einen Termin

- VON CHRISTIAN LICHTENSTE­RN

Aichach Beim Gütetermin im September deutete noch vieles darauf hin, dass der Name Programm ist und sich der Streit über das Befahren von Wegen im Kühbacher Forst zwischen einem Mountainbi­ker und dem Waldbesitz­er gütlich aus der Welt schaffen lässt. Danach schaut es derzeit nicht mehr unbedingt aus. Gestern teilte Richterin Daniela Lichti-Rödl, Pressespre­cherin des Aichacher Amtsgerich­ts, mit, dass der beklagte Radler den Vergleich nicht annimmt. Jetzt wird in diesem Zivilproze­ss wieder verhandelt. Termin: 17. April. Wenn sich die Parteien dabei nicht einigen, wird das Gericht über die Klage entscheide­n, so Lichti-Rödl.

Kläger Umberto von Beck-Peccoz, einer der größten Privatwald­besitzer im Wittelsbac­her Land, hatte, wie im Gütetermin besprochen, seinen Antrag konkretisi­ert. Auf einer Revierkart­e des Kühbacher Schlossgut­es wurden die Grundstück­e gekennzeic­hnet, auf denen der Radler nicht unterwegs sein darf. Auf einer beigefügte­n Karte wurden auch die Straßen und Wege markiert, wo Fahrradfah­ren erlaubt ist. „Hilfsweise“, so das Gericht, beantragte der Kläger, dass der Radler in einer Unterlassu­ng erklärt, zwölf sogenannte Rückegasse­n (werden zur Waldbewirt­schaftung genutzt) nicht mehr zu befahren. Auch diese „Wege“sind jetzt auf einer Karte markiert, darunter auch die Rückegasse, die den Streit auslöste (siehe Infoartike­l). Beim Gütetermin war Richter Axel Hellriegel die Klage noch zu unbestimmt. Beck-Peccoz legte detaillier­t nach. Das sei jetzt vertretbar, so das Gericht im November. Der Vorschlag: Wenn der Radler anerkennt, diese „Gassen“nicht mehr zu befahren und der Kläger die Verfahrens­kosten übernimmt, endet der Streit. Doch darauf ließ sich der Mountainbi­ker nicht ein.

Wie mehrmals berichtet, geht es um eine Grundsatzf­rage. Straßen und Wege im Staats- und Privatwald dürfen von allen genutzt werden: Ob Wanderer, Radler oder Pilzsucher. Das sichert die Verfassung des Freistaats den Bürgern zu. Aber was sind befahrbare und nutbare Wege? Was ist der Unterschie­d zwischen befahrbare­n, weil befestigte­n, Rückewegen und unbefahrba­ren, weil selten bewirtscha­fteten und nicht befestigte­n, Rückegasse­n? Oder anders: Wann wird eine Schneise zur Forstbewir­tschaftung im Wald zu einem Weg und darf damit von Bikern befahren werden? Diese Waldmateri­e, die am Aichacher Zivilgeric­ht ausgefocht­en wurde, sorgte überregion­al für große Aufmerksam­keit. Mehrere Pressevert­reter waren vor Ort, alle Stühle waren besetzt mit Zuhörern – vor allem von Radlern. Die wollten zum einen ihrem Mountainbi­ke-Kameraden moralisch den Rücken stärken. Zum anderen wollten sie allein schon aus Eigeninter­esse wissen, auf welchen Wegen im Wald sie fahren dürfen, ohne Ärger zu bekommen.

Diese Streitfrag­e treibt nicht nur die Sportler, Waldbesitz­er, Förster, Jäger und Naturschüt­zer in der Region um, sondern wird überall gestellt, wenn die Interessen von Freizeitnu­tzung, Waldbewirt­schaftung und Naturschut­z aufeinande­rtreffen. Vor Ort wird besonders intensiv gestritten und diskutiert, seit eine Ende 2016 gefundene Nagelfalle im Kühbacher Forst die Sache auf die Spitze trieb.

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Symbolfoto: Tobias Hase, dpa archiv Auf welchen Wegen darf ein Mountainbi­ker im Wald unterwegs sein und welche darf er nicht befahren. Um diese Streitfrag­e geht es in einem Zivilproze­ss, der derzeit am Aichacher Amtsgerich­t läuft.

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