Waldweg Streit: Radler lässt Einigung platzen
Kläger Baron Beck-Peccoz hat Aichacher Amtsgericht Karten vorgelegt, wo der beklagte Mountainbiker mit seinem Rad im Kühbacher Forst unterwegs sein darf und wo nicht. Der geht nicht darauf ein. Jetzt gibt es einen Termin
Aichach Beim Gütetermin im September deutete noch vieles darauf hin, dass der Name Programm ist und sich der Streit über das Befahren von Wegen im Kühbacher Forst zwischen einem Mountainbiker und dem Waldbesitzer gütlich aus der Welt schaffen lässt. Danach schaut es derzeit nicht mehr unbedingt aus. Gestern teilte Richterin Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin des Aichacher Amtsgerichts, mit, dass der beklagte Radler den Vergleich nicht annimmt. Jetzt wird in diesem Zivilprozess wieder verhandelt. Termin: 17. April. Wenn sich die Parteien dabei nicht einigen, wird das Gericht über die Klage entscheiden, so Lichti-Rödl.
Kläger Umberto von Beck-Peccoz, einer der größten Privatwaldbesitzer im Wittelsbacher Land, hatte, wie im Gütetermin besprochen, seinen Antrag konkretisiert. Auf einer Revierkarte des Kühbacher Schlossgutes wurden die Grundstücke gekennzeichnet, auf denen der Radler nicht unterwegs sein darf. Auf einer beigefügten Karte wurden auch die Straßen und Wege markiert, wo Fahrradfahren erlaubt ist. „Hilfsweise“, so das Gericht, beantragte der Kläger, dass der Radler in einer Unterlassung erklärt, zwölf sogenannte Rückegassen (werden zur Waldbewirtschaftung genutzt) nicht mehr zu befahren. Auch diese „Wege“sind jetzt auf einer Karte markiert, darunter auch die Rückegasse, die den Streit auslöste (siehe Infoartikel). Beim Gütetermin war Richter Axel Hellriegel die Klage noch zu unbestimmt. Beck-Peccoz legte detailliert nach. Das sei jetzt vertretbar, so das Gericht im November. Der Vorschlag: Wenn der Radler anerkennt, diese „Gassen“nicht mehr zu befahren und der Kläger die Verfahrenskosten übernimmt, endet der Streit. Doch darauf ließ sich der Mountainbiker nicht ein.
Wie mehrmals berichtet, geht es um eine Grundsatzfrage. Straßen und Wege im Staats- und Privatwald dürfen von allen genutzt werden: Ob Wanderer, Radler oder Pilzsucher. Das sichert die Verfassung des Freistaats den Bürgern zu. Aber was sind befahrbare und nutbare Wege? Was ist der Unterschied zwischen befahrbaren, weil befestigten, Rückewegen und unbefahrbaren, weil selten bewirtschafteten und nicht befestigten, Rückegassen? Oder anders: Wann wird eine Schneise zur Forstbewirtschaftung im Wald zu einem Weg und darf damit von Bikern befahren werden? Diese Waldmaterie, die am Aichacher Zivilgericht ausgefochten wurde, sorgte überregional für große Aufmerksamkeit. Mehrere Pressevertreter waren vor Ort, alle Stühle waren besetzt mit Zuhörern – vor allem von Radlern. Die wollten zum einen ihrem Mountainbike-Kameraden moralisch den Rücken stärken. Zum anderen wollten sie allein schon aus Eigeninteresse wissen, auf welchen Wegen im Wald sie fahren dürfen, ohne Ärger zu bekommen.
Diese Streitfrage treibt nicht nur die Sportler, Waldbesitzer, Förster, Jäger und Naturschützer in der Region um, sondern wird überall gestellt, wenn die Interessen von Freizeitnutzung, Waldbewirtschaftung und Naturschutz aufeinandertreffen. Vor Ort wird besonders intensiv gestritten und diskutiert, seit eine Ende 2016 gefundene Nagelfalle im Kühbacher Forst die Sache auf die Spitze trieb.