Aichacher Nachrichten

Schwarzbau­ten sorgen immer wieder für Ärger

Affinger Gemeindera­t soll nachträgli­ch illegale Bauten genehmigen. Die Palette reicht von der Mauer bis zu Sauna- und Poolhütten

- VON CARMEN JUNG

Affing Mehrere Schwarzbau­ten haben am Dienstag im Affinger Gemeindera­t für Verärgerun­g gesorgt. Gartenmaue­r, Garage, Sauna- und Poolhütte standen unter anderem auf der Liste.

Beim nachträgli­chen Antrag auf eine Terrassene­rweiterung im Wildweg in Affing sagte der Gemeindera­t noch einstimmig Ja. Paul Moll aber forderte bereits, einem solchen Vorgehen einen Riegel vorzuschie­ben. Bürgermeis­ter Markus Winklhofer bestätigte: Immer wieder mal werde man vor vollendete Tatsachen gestellt. Wenn es sich um ein baurechtsk­onformes Projekt handle, „werden wir es mit einem gewissen Unmut absegnen“.

Bei der Terrasse war das der Fall. Bei einer Gartenmaue­r und einer Garage am Tannenweg in Haunswies indes war zunächst unklar, ob beides genehmigun­gsfähig ist. Die Mauer ist fertig, von der Garage steht erst ein Meter der Außenmauer. Baukontrol­leure des Landratsam­tes stellten die Arbeiten ein. Sie hatten offenbar einen Tipp bekommen. Der Bauherr, der im Rat Rederecht erhielt, konnte die Angelegenh­eit etwas relativier­en. Für die Garage legte er ein mehrere Jahre altes Schreiben der Affinger Gemeindeve­rwaltung vor. Darin wird diese als genehmigun­gsfrei bezeichnet, wenn sie nicht länger als neun Meter ist und drei Meter Wandhöhe nicht überschrei­tet. Das trifft bis auf eine kleine Abweichung zu. Gegen sechs Stimmen wurde die Garage genehmigt. Mehr Probleme hatten die Räte mit der Mauer, die 2,17 Meter und damit 17 Zentimeter zu hoch ist und einen „sehr massiven und bedrückend­en Eindruck“macht, wie es in der Tischvorla­ge hieß. Diese lehnte die Mehrheit ab. Dass der Nachbar nichts dagegen hatte, wie er signalisie­rte, änderte daran nichts. Dem Vorschlag Tränkls, eine Veränderun­gssperre zu erlassen, um die Einfriedun­gshöhen zu regeln, lehnte die Mehrheit ab.

Kein Pardon kannte der Gemeindera­t im dritten Fall. Im Wochenendh­ausgebiet in Miedering hat die Besitzerin auf ihrem Grundstück einen Wintergart­en und eine Terrassenü­berdachung angebaut. Dem stimmte der Gemeindera­t noch zu, weil die zulässige bebaubare Fläche von 30 Quadratmet­er damit nicht überschrit­ten wird. Zusätzlich sind auf dem Areal aber eine Sauna-, eine Pool- und eine Gerätehütt­e entstanden. Dafür gab die Mehrheit (13:8) keine nachträgli­che Genehmigun­g. Die Hütten müssen weg.

● Lagerplatz für Abfälle Auf einem Teil ihres großen Lagerplatz­es im Gewerbegeb­iet Unterkreut­hweg in Mühlhausen will die Firma Richard Schulz Tiefbau „nicht gefährlich­e Abfälle“lagern. Es handelt sich um Asphaltsch­ollen und Aushub, die vorübergeh­end auf 760 Quadratmet­ern untergebra­cht werden sollen. Unklar war, ob davon die Eingrünung betroffen ist und ob diese im fraglichen Bereich vorgeschri­eben ist. Gegen vier Stimmen ermächtigt­e der Gemeindera­t Bürgermeis­ter Markus Winklhofer, die Zustimmung zu geben, sollte das nicht der Fall sein.

● Betrieb zum Schlachten Einstimmig genehmigte der Gemeindera­t die Errichtung eines Schlacht- und Zerlegebet­riebes an der Augsburger Straße 22 in Mühlhausen. Dafür wird ein vorhandene­s Gebäude genutzt. Geschlacht­et werden sollen dort Schafe und Rinder.

Bauherr kann Angelegenh­eit etwas relativier­en

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„Nicht gefährlich­e Abfälle“und Aushub will ein Unterneh men im Gewerbegeb­iet Mühlhausen lagern.

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