Schwarzbauten sorgen immer wieder für Ärger
Affinger Gemeinderat soll nachträglich illegale Bauten genehmigen. Die Palette reicht von der Mauer bis zu Sauna- und Poolhütten
Affing Mehrere Schwarzbauten haben am Dienstag im Affinger Gemeinderat für Verärgerung gesorgt. Gartenmauer, Garage, Sauna- und Poolhütte standen unter anderem auf der Liste.
Beim nachträglichen Antrag auf eine Terrassenerweiterung im Wildweg in Affing sagte der Gemeinderat noch einstimmig Ja. Paul Moll aber forderte bereits, einem solchen Vorgehen einen Riegel vorzuschieben. Bürgermeister Markus Winklhofer bestätigte: Immer wieder mal werde man vor vollendete Tatsachen gestellt. Wenn es sich um ein baurechtskonformes Projekt handle, „werden wir es mit einem gewissen Unmut absegnen“.
Bei der Terrasse war das der Fall. Bei einer Gartenmauer und einer Garage am Tannenweg in Haunswies indes war zunächst unklar, ob beides genehmigungsfähig ist. Die Mauer ist fertig, von der Garage steht erst ein Meter der Außenmauer. Baukontrolleure des Landratsamtes stellten die Arbeiten ein. Sie hatten offenbar einen Tipp bekommen. Der Bauherr, der im Rat Rederecht erhielt, konnte die Angelegenheit etwas relativieren. Für die Garage legte er ein mehrere Jahre altes Schreiben der Affinger Gemeindeverwaltung vor. Darin wird diese als genehmigungsfrei bezeichnet, wenn sie nicht länger als neun Meter ist und drei Meter Wandhöhe nicht überschreitet. Das trifft bis auf eine kleine Abweichung zu. Gegen sechs Stimmen wurde die Garage genehmigt. Mehr Probleme hatten die Räte mit der Mauer, die 2,17 Meter und damit 17 Zentimeter zu hoch ist und einen „sehr massiven und bedrückenden Eindruck“macht, wie es in der Tischvorlage hieß. Diese lehnte die Mehrheit ab. Dass der Nachbar nichts dagegen hatte, wie er signalisierte, änderte daran nichts. Dem Vorschlag Tränkls, eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Einfriedungshöhen zu regeln, lehnte die Mehrheit ab.
Kein Pardon kannte der Gemeinderat im dritten Fall. Im Wochenendhausgebiet in Miedering hat die Besitzerin auf ihrem Grundstück einen Wintergarten und eine Terrassenüberdachung angebaut. Dem stimmte der Gemeinderat noch zu, weil die zulässige bebaubare Fläche von 30 Quadratmeter damit nicht überschritten wird. Zusätzlich sind auf dem Areal aber eine Sauna-, eine Pool- und eine Gerätehütte entstanden. Dafür gab die Mehrheit (13:8) keine nachträgliche Genehmigung. Die Hütten müssen weg.
● Lagerplatz für Abfälle Auf einem Teil ihres großen Lagerplatzes im Gewerbegebiet Unterkreuthweg in Mühlhausen will die Firma Richard Schulz Tiefbau „nicht gefährliche Abfälle“lagern. Es handelt sich um Asphaltschollen und Aushub, die vorübergehend auf 760 Quadratmetern untergebracht werden sollen. Unklar war, ob davon die Eingrünung betroffen ist und ob diese im fraglichen Bereich vorgeschrieben ist. Gegen vier Stimmen ermächtigte der Gemeinderat Bürgermeister Markus Winklhofer, die Zustimmung zu geben, sollte das nicht der Fall sein.
● Betrieb zum Schlachten Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die Errichtung eines Schlacht- und Zerlegebetriebes an der Augsburger Straße 22 in Mühlhausen. Dafür wird ein vorhandenes Gebäude genutzt. Geschlachtet werden sollen dort Schafe und Rinder.
Bauherr kann Angelegenheit etwas relativieren