Zu laut: Vater schlägt vier Kinder
Nur ein Geständnis rettet den Angeklagten vor dem Gefängnis. Die Opfer leben nicht mehr bei den Eltern
Kinder sind manchmal laut, quengeln oder folgen nicht. Wer solches Verhalten mit Schlägen bestraft, kann schnell im Gefängnis landen. Ein Vater, 41, der drei seiner Buben und ein Mädchen im Alter zwischen vier und zehn Jahren zum Teil mit einem Holzstock und einem Ledergürtel verprügelte, schrammte nun haarscharf an einer Haftstrafe vorbei. Bewährung erhielt er aus einem einzigen Grund: Er legte in einem Prozess vor dem Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler ein Geständnis ab und ersparte seinem Nachwuchs damit eine für alle Beteiligten belastende Aussage vor Gericht.
Die Kinder des unter Betreuung stehenden Angeklagten (Verteidiger: Moritz Bode) lebten bei zwei verschiedenen Müttern in offenbar sehr ungünstigen Verhältnissen. Das Jugendamt war längere Zeit eingeschaltet, da es immer wieder Probleme gab. Die Behörde nahm die drei kleinen Buben und das Mädchen schließlich mit Einverständnis der offenbar überforderten Elternteile aus den Familien und brachte sie in einem Heim und bei Pflegeeltern unter.
Danach hätten sich zunächst vage Hinweise auf sexuellen Missbrauch ergeben, berichtete eine Kripobeamtin im Prozess. Die beiden Mütter machten der Beamtin gegenüber keine Angaben, die Vernehmungen der Kinder bestätigten den Verdacht des sexuellen Missbrauchs jedoch nicht. Aber es kamen andere Vorwürfe zu Tage. So soll der Vater, wenn die Kinder nicht folgten oder zu laut waren, äußerst aggressiv reagiert haben. Einem seiner Buben warf er eine Fernbedienung an den Kopf, weil dieser angeblich zu nahe am Fernseher gesessen hatte. Und er schlug die Kinder mit einem Ledergürtel beziehungsweise einem Holzstock auf den Po und die Oberschenkel.
Vor der Kripo hatte der Angeklagte alle Vorwürfe bestritten. Im Prozess dann die Kehrtwende: Nach einer Verfahrensabsprache zwischen Anwalt Moritz Bode, Staatsanwältin Julia Buijze und dem Gericht legte er ein Geständnis ab. Und durfte im Gegenzug seine Freiheit behalten. Das Gericht verurteilte ihn wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Er muss als Auflage 80 Sozialstunden ableisten. Ohne das Geständnis, so deutete Richter Kugler an, hätte der Angeklagte unter Umständen sogar mit einer Haftstrafe von über zwei Jahren rechnen müssen. „Kinder sind die Schwächsten in der Gesellschaft. Sie können sich nicht wehren“, schrieb der Richter dem Angeklagten ins Stammbuch. Eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht, da die Kinder nicht mehr zu Hause untergebracht seien.