Zwei Masten für Tetrafunk statt einem
Rehling favorisiert jetzt neue Standorte
Rehling Der Gemeinderat Rehling hat sich in seiner Sitzung am Donnerstagabend mit dem Tetrafunkmast beschäftigt. Bis jetzt war ein etwa 45 Meter hoher Mast zwischen Sägmühl und Oberach geplant, gegen den sich die Bürgerinitiative Rehling Tetrafunkmast jedoch gewehrt hatte. Sie fürchtete unter anderem einen massiven Eingriff in die Landschaft. Viele Rehlinger sorgten sich zudem wegen den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlenbelastung.
Nun hat der Gemeinderat in der Sitzung zusammen mit einem Vertreter des Landeskriminalamtes eine sogenannte Zwei-Standort-Alternative diskutiert. Ein Standort nördlich von Gamling ist dabei ebenso in den Fokus gerückt wie zwei mögliche Standorte in der Lechebene südlich des Ortsteils St. Stephan.
Rehling Das Thema Funkmast hat den Rehlinger Gemeinderat am Donnerstag in seiner nicht öffentlichen Sitzung beschäftigt. Stefan Klein vom Landeskriminalamt (LKA) hat dem Gemeinderat die möglichen Standorte bei einer ZweiStandort-Lösung vorgestellt. Für das Gebiet Allmering kämen die Standorte a 1, a 2 und a 3 in Betracht, die alle drei nördlich von Allmering liegen. Favorisiert wurde vom gemeinderat schließlich Standort a2, weil die anderen Strahlung in Richtung Gamling verursachen würden, wie Bürgermeister Alfred Rappel erklärte.
Vom Schleicherhof in Allmering aus gesehen befindet sich Standort a1 in etwa in Verlängerung des nördlich verlaufenden Gamlinggrabens, a3 etwas östlich davon, etwa in Verlängerung des Rohrbachgrabens, und Standort a2 etwas westlich von Standort a 1. Beim Standort a1 würde ein Stahlgittermast mit 35 Metern Höhe aufgebaut werden. Der Standort a2 liegt tiefer, hier ergibt sich eine Masthöhe von etwa 45 Metern, um die Baumwipfel entsprechend zu überragen. Der Mast werde mit einer Sektoralantenne mit südwestlicher Ausrichtung bestückt, wie es hieß. In der Lechebene kämen die Standorte a und b gleichermaßen in Betracht.
Das LKA bevorzugt den Standort a, südlich von St. Stephan am Hör- gelaugraben auf Höhe des Sees. Hier wäre die Stromzuleitung um etwa 10000 Euro günstiger, erklärte der Bürgermeister.
Der Gemeinderat bevorzugt den Standort b weiter südwestlich Richtung Lech, weil dieser von der Wohnbebauung von St. Stephan etwa doppelt so weit entfernt ist (etwa 1100 statt 550 Meter), auch wenn er zu Kagering etwas geringer wäre (900 statt 1000 Meter). Hier soll ein Schleuderbetonmast mit 45 Metern Höhe errichtet werden, der mit einer Rundstrahlantenne bestückt ist. Die Zwei-Mast-Lösung verursache durch Bau und Betrieb Mehrkosten von 650 000 Euro in zehn Jahren, hieß es. Das LKA werde dem Innenministerium die möglichen Standorte für die Zwei-MastLösung mit dem Hinweis auf die Mehrkosten und der Stellungnahme der Gemeinde dazu übermitteln, so der Bürgermeister. Die Entscheidung werde dann wohl das Innenministerium treffen.
Nach ausführlicher Diskussion
Das Innenministerium trifft die Entscheidung
Die Gemeinde würde die Mehrkosten übernehmen
beschloss der Gemeinderat einstimmig (14 Stimmen), den beiden Alternativstandorten a 2 (Allmering) und b (Lechebene) für den Behördenfunk nicht zu widersprechen. Der Rat habe sich aus optischen Gründen gegen den ursprünglichen Standort (auf Grundstück 2044) entschieden. Er habe das Landschaftsbild beeinträchtigt gesehen, so Rappel. „Dem Gemeinderat ist bewusst, dass mit dem abgelehnten Standort auf Grundstück Flurnummer 2044 auch eine Standortalternative für den Mobilfunk wegfällt und zukünftige Standorte für den Mobilfunk dadurch ungeklärt bleiben“, heißt es weiter.
Die Mehrkosten von 10000 Euro für die Stromzuleitung zum Standort b gegenüber Standort a in der Lechebene würde die Gemeinde übernehmen.