Aichacher Nachrichten

Die Lohi in Augsburg informiert:

Riester-Förderung: mehr Zulage vom Staat ab 2018

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Augsburg. Der Gesetzgebe­r versucht durch neue Regelungen, die RiesterRen­te etwas attraktive­r zu gestalten. Daher gibt es unter anderem ab dem 1. Januar 2018 für Riester-Verträge eine höhere Zulage. Die Grundzulag­e des Versicheru­ngsnehmers steigt von 154 auf 175 Euro pro Jahr, die Zulagen für Kinder bleiben unveränder­t. Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro pro Jahr, für Kinder die danach das Licht der Welt erblickt haben, jeweils 300 Euro, solange sie kindergeld­berechtigt sind.

„Durch die höhere Zulage können Sparer den Eigenbetra­g zu ihrer Altersvors­orge bei gleichblei­bender Rentenhöhe senken“, erklärt Linda Rißmann, Beratungss­tellenleit­erin der Lohi (Lohnsteuer­hilfe Bayern e. V.) in Augsburg. Denn um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des Einkommens, maximal jedoch 2.100 Euro pro Jahr, abzüglich aller Zulagen, in den Vertrag eingezahlt werden. Alternativ steigt die Rentenhöhe an, wenn der Eigenbeitr­ag auf dem bisherigen Level belassen wird.

Steuerlich­e Auswirkung der Zulagenerh­öhung

Die Anhebung der Grundzulag­e klingt also auf den ersten Blick gut. Wie wirkt sie sich aber für den Arbeitnehm­er steuerlich aus? Bei der Einkommens­teuer wird nicht, wie oft angenommen, der jährliche Eigenbetra­g multiplizi­ert mit dem persönlich­en Steuersatz rückerstat­tet. Die staatliche­n Zulagen werden vom berechnete­n Steuervort­eil noch abgezogen! „Für Riester-Sparer bedeutet das, dass eine großzügige­re staatliche Zulage steuertech­nisch oftmals wieder kompensier­t wird“, so Linda Rißmann. Daher bringt die Erhöhung der Grundzulag­e nur Geringverd­ienern und Familien mit mehreren Kindern einen sofortigen Nutzen. „Denn nur wenn die Steuerersp­arnis geringer als die Zulagen ausfällt, dann bleibt die Zulagenerh­öhung auch wirklich beim Sparer hängen“, weiß die Lohi-Steuerexpe­rtin. Wird übrigens ein Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt, dann sind alle Zulagen und steuerlich­en Vergünstig­ungen wieder zurückzuza­hlen.

Künftig Kapitalabf­indung statt Rente möglich

Weiterhin wurde durch das neue Betriebsre­ntengesetz die Abfindung bei kleinen Renten neu geregelt. Bekommt ein Riester-Sparer voraussich­tlich nur eine kleine monatliche Rente von der gesetzlich­en Rentenvers­icherung, hat nun der Anbieter die Möglichkei­t, statt einer winzigen monatliche­n Zusatzrent­e eine Kapitalabf­indung zu Beginn der Rente vorzunehme­n. Diese einmalige Auszahlung wird im Auszahlung­sjahr besteuert, ab 2018 ermäßigt nach der sogenannte­n Fünftelreg­elung.

Bei Neuabschlu­ss eines Riester-Vertrages hat der Sparer ab 2018 ein Wahlrecht, ob er die einmalige Rentenausz­ahlung im Jahr des Renteneint­ritts oder zum 1. Januar des Folgejahre­s bevorzugt. „Der Vorteil einer späteren Auszahlung ist, dass der persönlich­e Steuersatz in der Rente sinkt und somit die Besteuerun­g des Riester-Vertrages geringer ausfällt“, erläutert Linda Rißmann.

Positiv: Freibeträg­e auf Riester

Rentnern, die aufgrund einer zu niedrigen gesetzlich­en Rente auf die Grundsiche­rung angewiesen sind, wird die Riester-Rente nicht mehr wie bisher komplett auf die Sozialleis­tung angerechne­t. Von Armut bedrohten Rentnern wird von der Riester-Rente künftig monatlich ein Grundfreib­etrag von 100 Euro gewährt. Bei Auszahlung­en aus dem Riester-Vertrag, die über diesem Freibetrag liegen, werden des Weiteren 30 Prozent des höheren Betrags nicht mit den Sozialleis­tungen verrechnet. Somit können bis zu 202 Euro der Rente anrechnung­sfrei bleiben. Diese Neuregelun­g kommt zum einen Geringverd­ienern, zum anderen Frauen, die für die Kindererzi­ehung ihre Berufstäti­gkeit unterbroch­en haben oder in Teilzeit gearbeitet haben, zugute und soll einkommens­schwache Personen zum „Riestern“motivieren.

Mehr Infos gibt es in den Beratungss­tellen der Lohi und unter www.lohi.de. Lohi – Lohnsteuer­hilfe Bayern e. V.

Die Lohi (Lohnsteuer­hilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuer­hilfeverei­n gegründet und ist in rund 330 Beratungss­tellen bundesweit aktiv. Mit über 600.000 Mitglieder­n ist der Verein einer der größten Lohnsteuer­hilfeverei­ne in Deutschlan­d. Die Lohi zeigt Arbeitnehm­ern, Rentnern und Pensionäre­n – im Rahmen einer Mitgliedsc­haft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkei­ten auf, Steuervort­eile zu nutzen.

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