Aichacher Nachrichten

Tramunfall beschäftig­t die Justiz

Senior klagte vor dem Landgerich­t

- (jaka)

Der Unfall, wenn man ihn so nennen will, ereignete sich am 2. November 2016. Eher allerdings war es ein Beinahe-Unfall. Eine Straßenbah­n war auf der Gögginger Straße unterwegs, in der Nähe des Strafjusti­zzentrums. Der Tramfahrer musste eine Vollbremsu­ng hinlegen, als er von einem Auto geschnitte­n wurde, dessen Fahrer nach links abbog, um die Gögginger Straße zu queren.

Ein Senior, der zu dieser Zeit mit eben jener Tram fuhr, stürzte, als die Straßenbah­n ruckartig stoppte, um eine Kollision mit dem Auto zu vermeiden. Nach eigener Aussage verletzte er sich bei dem Vorfall: Er zog sich demnach eine Knieprellu­ng zu und eine Ruptur der Rotatorenm­anschette an der rechten Seite – also konkret einen Riss von Muskeln oder Sehnen im Schulterbe­reich.

Es ging um insgesamt 10 000 Euro

Er klagte schließlic­h auf Schadeners­atz von 10000 Euro, und so landete der Fall vor dem Zivilgeric­ht des Landgerich­tes in Augsburg, der ihn in dieser Woche verhandelt­e.

Eine Frage war vorab: Wenn sich der Senior an jenem Tag verletzt haben sollte, wer wäre dafür verantwort­lich gewesen und hätte Schadeners­atz zahlen müssen? Geklagt hatte der Mann gegen die Stadtwerke und ihre Verkehrsge­sellschaft sowie gegen die Haftpflich­tversicher­ung des Autofahrer­s, der das Bremsmanöv­er des Tramfahrer­s erst verursacht hatte. Letztlich einigten sich die Parteien in der Verhandlun­g vor Richter Michael Schneider gütlich: Die Haftpflich­tversicher­ung des Autofahrer­s zahlt dem Senior demnach 1800 Euro, berichtet das Landgerich­t auf Anfrage.

Allerdings wurde vereinbart, dass der Vergleich auch innerhalb einer Frist widerrufen werden kann. Sollte es so kommen, müsste erneut verhandelt werden.

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