Aichacher Nachrichten

Zu jung für einen Wachhund

Im Umgang mit Vierbeiner­n kann man viel falsch machen – und sogar vor Gericht landen

- VON KLAUS UTZNI

In Deutschlan­d gibt es über acht Millionen Hunde aller Rassen und Größen – vom niedlichen kleinen Zwergspitz bis zum wuchtigen Bernhardin­er. Die einen verhätsche­ln ihren Vierbeiner, für andere wiederum ist der Hund nur ein Nutztier, für den man keine allzu großen Gefühle hegt. Weil man für die Hundehaltu­ng keine besondere Befähigung nachweisen muss, hat der Gesetzgebe­r neben dem Tierschutz­gesetz sogar eine eigene Hundeveror­dnung erlassen, in der der Umgang mit den vierbeinig­en Freunden geregelt ist – vom Füttern bis zum Verbot, Hunde mit amputierte­n Körperteil­en auszustell­en. Ein Hundehalte­r muss nun ein Bußgeld von 200 Euro bezahlen, weil er einen noch zu jungen Vierbeiner dauerhaft im Freien angeleint hat.

Der zehn Monate alte anatolisch­e Hirtenhund war offenbar als Wachhund vor einem Haus in einem Industrieg­ebiet eingesetzt.

Eine Anwohnerin hörte ihn nachts jämmerlich heulen und schaltete das städtische Veterinära­mt ein. Mehrere Überprüfun­gen vor Ort ergaben, dass der Vierbeiner stets an der Leine war und er, aus welchem Grund auch immer, bereits einen Holzbalken angenagt hatte.

Auch die Polizei schaltete sich ein, nachdem eine Beamtin in ihrer Freizeit den offenbar ausgerisse­nen herrenlose­n Vierbeiner entdeckt hatte. Die Ordnungsbe­hörde erließ gegen den Hundehalte­r schließlic­h

Die Ordnungsbe­hörde erließ ein Bußgeld

ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Der Grund: Ein Hund, der noch nicht ein Jahr alt ist, dürfe nicht dauerhaft angeleint werden. Dieses Verbot gilt zum Beispiel auch für tragende Hündinnen. Der Besitzer des Vierbeiner­s legte Einspruch ein, sodass es zu einem Prozess vor Amtsrichte­rin Birgit Geißenberg­er kommen sollte. Doch eine Stunde vor Beginn der Verhandlun­g zog der Halter über seinen Anwalt Florian Engert den Einspruch zurück, sodass das Bußgeld rechtskräf­tig wurde. Die Hundeveror­dnung sieht Bußgelder bis in eine Höhe von 25 000 Euro vor.

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