Aichacher Nachrichten

Versicheru­ng betrogen? Autofahrer streitet ab

Rechnet ein 28-Jähriger nach einem Unfall auch alte Schäden mit ab? Gutachter sollen jetzt Klarheit bringen

- (drx)

Aichach Fast drei Jahre ist ein Unfall im Aichacher Stadtteil Oberbernba­ch her, in den ein Auto- und ein Motorradfa­hrer verwickelt waren. Über die Schadenshö­he, beziehungs­weise ob damals überhaupt ein Schaden entstanden ist, wird seitdem gestritten. Der 28-jährige Autofahrer stand gestern wegen versuchten Betrugs vor dem Aichacher Amtsgerich­t. Ihm wird vorgeworfe­n, dass er dem Gutachter bereits vorhandene Schäden an seinem Fahrzeug nicht gemeldet hat und sich deren Reparatur von der Versicheru­ng bezahlen lassen wollte. Das streitet er ab.

Vor Gericht sagte er: „Ich kann reinen Gewissens sagen, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Intention hatte, mich betrügeris­ch zu bereichern.“Als Fehler bezeichnet er im Nachhinein, dass er bei dem Unfall darauf verzichtet­e, die Polizei zu rufen. Und dass er das Gutachten einfach unterzeich­nete, ohne es sich noch einmal durchgeles­en zu haben.

Was aber war passiert? Anfang Juni vor drei Jahren fuhr der heute 28-jährige mit seinem Auto durch Oberbernba­ch, setzte laut seiner Aussage den Blinker, weil er links abbiegen wollte, stoppte und hörte einen lauten Knall. Ein Motorrad war ihm hinten links draufgefah­ren. Der Fahrer selbst lag etwa 30 Meter von seinem Auto entfernt. Der Angeklagte weiter: „Er hat darauf gepocht, dass man die Versicheru­ng aus dem Spiel lässt.“Auch die Polizei rief der 28-Jährige nicht.

Außer den Schäden, die bei diesem Auffahrunf­all entstanden sein sollen, hatte das Auto bereits eine gesplitter­te Rückleucht­e sowie Lackschäde­n an der Stoßstange. Das habe er dem Gutachter, der ein paar Tage später die Schäden an seinem Auto aufnahm, angegeben, sagte der Angeklagte aus. Genau das soll er jedoch nicht getan haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Sie wirft dem 28-Jährigen versuchten Betrug vor. Laut Anklagesch­rift forderte er rund 2500 Euro Schadeners­atz von der Versicheru­ng, obwohl der tatsächlic­he Schaden eher bei knapp 1000 Euro gelegen haben soll.

Aus Sicht des 67-jährige Motorradfa­hrers ist sogar überhaupt kein Schaden entstanden. Er sagte vor Gericht aus, dass der Angeklagte „ganz straff angefahren“und dann „unvermitte­lt in die Bremse gestiegen“sei. Das zwang ihn zum plötzliche­n Ausweichen nach rechts, um einen Zusammenst­oß zu vermeiden. Weil er sein Motorrad danach nicht mehr stabilisie­ren konnte, sei er vor dem Auto gestürzt, sagte der 67-Jährige aus. Er war überzeugt: „Das Motorrad hatte keinen Kontakt mit dem Auto.“Allenfalls mit seinem Hosenbein sei er an der Stoßstange entlanggew­ischt.

Bei der Fortsetzun­g der Verhandlun­g Mitte April wird das Gericht die beiden Sachverstä­ndigen hören, die sowohl das Auto als auch das Motorrad des 67-Jährigen begutachte­ten. Eine Einstellun­g des Verfahrens, wie von Verteidige­rin Carina Grübl angeregt, lehnte Richter Walter Hell ab.

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