Pommes werden gesünder
Ab April gibt es neue Regelungen. So rufen etwa Neuwagen automatisch den Rettungsdienst. Ein Überblick
Augsburg Gleich mehrere Änderungen und neue Gesetze treten im April 2018 in Kraft. Verbraucher bekommen künftig etwas gesündere Pommes, müssen aber mit höheren Zuzahlungen bei Arzneimitteln rechnen. Auch für Neuwagen gelten neue Gesetze, Änderungen gibt es zudem beim Streaming. Ein Überblick:
● Weniger krebserregendes Acryl amid in Pommes & Kaffee Lebensmittelhersteller müssen ab April europaweit neue Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffee-Ersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeugendem Acrylamid sinken, das etwa beim Backen und Frittieren entsteht.
● Steigende Zuzahlungen für Medi kamente Viele gesetzlich krankenversicherte Menschen müssen ab April mit höheren Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen. Grund ist das Absenken sogenannter Festbeträge, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen Arzneimittel bezahlen. Die Kassen versprechen sich dadurch jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht gleichzeitig, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen.
● Streaming Abos europaweit nutz bar Ab dem 1. April können EUBürger ihre bezahlten Abonnements für Musik, Filme und TV-Sender auch im europäischen Ausland nutzen. Das Geoblocking muss auf Betreiben der EU beendet werden. Es geht um sogenannte StreamingDienste für Musik wie Spotify und Deezer oder Netflix, Amazon Prime und Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschriften auf PayTV-Abo-Sender wie Sky Go aus. Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgrenzen, weil das Urheberrecht eine europaweite Nutzung nicht möglich machte. Nun wird der Kunde seine Sender auch unterwegs nutzen können.
● Notrufsystem eCall wird in allen Neuwagen Pflicht Verpflichtend wird für alle Neuwagen ab dem 1. April der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronische Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit. Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte schnell an den Unfallort gelangen sollen. Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt.
● Neue Regel für die Maut in Slowe nien Wer auf slowenischen Autobahnen oder Schnellstraßen mit einem Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs ist, zahlt schon jetzt eine streckenabhängige Maut. Ab 1. April müssen diese Fahrzeuge mit einem sogenannten „DarsGo unit“-Transponder an der Innenseite der Windschutzscheibe ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein FunkKommunikationsgerät, das eingehende Signale aufnimmt und weiterleitet. Dieses ermöglicht eine automatische Mautabrechnung. Die bisherigen Bezahlsysteme – bar, mit Kreditkarte oder über aufladbare Mautkarten – werden ungültig. Wichtig: Betroffen sind nicht nur Laster und Reisebusse, sondern auch schwere Wohnmobile. Wer aus dem Ausland kommt und ohne „DarsGo unit“direkt auf einer slowenischen Autobahn weiterfährt, darf ohne das Gerät nur bis zur ersten Servicestation fahren. Dort muss er anhalten und den Transponder erwerben, ansonsten drohen empfindliche Strafen zwischen 300 und 800 Euro, so der ADAC.
● Leichter Wagniskapital für Gründer Gründer erhalten jetzt einen besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.