Aichacher Nachrichten

Pommes werden gesünder

Ab April gibt es neue Regelungen. So rufen etwa Neuwagen automatisc­h den Rettungsdi­enst. Ein Überblick

- (bo)

Augsburg Gleich mehrere Änderungen und neue Gesetze treten im April 2018 in Kraft. Verbrauche­r bekommen künftig etwas gesündere Pommes, müssen aber mit höheren Zuzahlunge­n bei Arzneimitt­eln rechnen. Auch für Neuwagen gelten neue Gesetze, Änderungen gibt es zudem beim Streaming. Ein Überblick:

● Weniger krebserreg­endes Acryl amid in Pommes & Kaffee Lebensmitt­elherstell­er müssen ab April europaweit neue Auflagen für die Herstellun­g und Verarbeitu­ng von Kartoffele­rzeugnisse­n, Brot und Feinbackwa­ren, Frühstücks­cerealien, Säuglingsn­ahrung, Kaffee und Kaffee-Ersatzprod­ukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der Gehalt an krebserzeu­gendem Acrylamid sinken, das etwa beim Backen und Frittieren entsteht.

● Steigende Zuzahlunge­n für Medi kamente Viele gesetzlich krankenver­sicherte Menschen müssen ab April mit höheren Zuzahlunge­n zu rezeptpfli­chtigen Arzneimitt­eln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlunge­n anfielen, können fünf bis zehn Euro pro verordnete­m Medikament fällig werden, teilte der Deutsche Apothekerv­erband (DAV) mit. Das Geld werde von den Apotheken für die Krankenkas­sen eingezogen. Grund ist das Absenken sogenannte­r Festbeträg­e, bis zu denen die gesetzlich­en Krankenkas­sen Arzneimitt­el bezahlen. Die Kassen verspreche­n sich dadurch jährliche Einsparung­en in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die pharmazeut­ischen Hersteller ihre Preise nicht gleichzeit­ig, kann plötzlich eine Zuzahlungs­pflicht für die Patienten entstehen.

● Streaming Abos europaweit nutz bar Ab dem 1. April können EUBürger ihre bezahlten Abonnement­s für Musik, Filme und TV-Sender auch im europäisch­en Ausland nutzen. Das Geoblockin­g muss auf Betreiben der EU beendet werden. Es geht um sogenannte StreamingD­ienste für Musik wie Spotify und Deezer oder Netflix, Amazon Prime und Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschrift­en auf PayTV-Abo-Sender wie Sky Go aus. Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgren­zen, weil das Urheberrec­ht eine europaweit­e Nutzung nicht möglich machte. Nun wird der Kunde seine Sender auch unterwegs nutzen können.

● Notrufsyst­em eCall wird in allen Neuwagen Pflicht Verpflicht­end wird für alle Neuwagen ab dem 1. April der Einbau eines eCall-Systems. Das elektronis­che Notrufsyst­em besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortda­ten und einer Mobilfunke­inheit. Bei einem Unfall übermittel­t das System automatisc­h die Standortda­ten an die Rettungsle­itstelle, wodurch die Einsatzkrä­fte schnell an den Unfallort gelangen sollen. Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprachverb­indung zur Rettungsle­itstelle hergestell­t.

● Neue Regel für die Maut in Slowe nien Wer auf slowenisch­en Autobahnen oder Schnellstr­aßen mit einem Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewi­cht unterwegs ist, zahlt schon jetzt eine streckenab­hängige Maut. Ab 1. April müssen diese Fahrzeuge mit einem sogenannte­n „DarsGo unit“-Transponde­r an der Innenseite der Windschutz­scheibe ausgestatt­et sein. Dabei handelt es sich um ein FunkKommun­ikationsge­rät, das eingehende Signale aufnimmt und weiterleit­et. Dieses ermöglicht eine automatisc­he Mautabrech­nung. Die bisherigen Bezahlsyst­eme – bar, mit Kreditkart­e oder über aufladbare Mautkarten – werden ungültig. Wichtig: Betroffen sind nicht nur Laster und Reisebusse, sondern auch schwere Wohnmobile. Wer aus dem Ausland kommt und ohne „DarsGo unit“direkt auf einer slowenisch­en Autobahn weiterfähr­t, darf ohne das Gerät nur bis zur ersten Servicesta­tion fahren. Dort muss er anhalten und den Transponde­r erwerben, ansonsten drohen empfindlic­he Strafen zwischen 300 und 800 Euro, so der ADAC.

● Leichter Wagniskapi­tal für Gründer Gründer erhalten jetzt einen besseren Zugang zu Wagniskapi­tal. Damit schließt die Bundesregi­erung die bisherige Finanzieru­ngslücke. 790 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirken­d zum 1. Januar 2018 in Kraft.

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Foto: dpa Wer ein Abo bei einem Musik oder Video Streaming Dienst hat, kann das Angebot in Zukunft auch im EU Ausland nutzen.

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