Aichacher Nachrichten

Verkehrte Welt

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Zum Artikel „Ärger um Parküberwa­cher am Klinikum“vom 29. März:

Ich habe diesen Artikel wie immer aufmerksam gelesen. Als Erstes möchte ich anmerken: Ausgewiese­ne Behinderte­nparkplätz­e sind nur für berechtigt­e Personen mit einem gültigen Behinderte­nparkauswe­is.

Ich habe lange darum kämpfen müssen und beteilige mich auch fleißig daran, jedem ohne Ausweis eine Karte an die Windschutz­scheibe zu heften. Sie haben meinen Parkplatz, wollen Sie auch meine Behinderun­g?

In dem im Artikel geschilder­ten Fall konnte natürlich niemand sehen, dass der Mann seinen kranken Vater transporti­ert hat. Ich rege mich auch über jeden Parker auf, der die Behinderte­nparkplätz­e belegt ohne sichtbaren Ausweis. Allerdings musste ich kürzlich auch zum Klinikum. Dort parkte ich mit Behinderte­nausweis auf den bezeichnet­en Plätzen.

Normalerwe­ise bekomme ich dann freie Ausfahrt. Nachdem ich aber ewig nicht mehr im Klinikum war, sind die Daten meines Behinderte­nparkauswe­ises nicht mehr gespeicher­t gewesen. Als ich dann im Klinikumge­bäude nachgefrag­t habe, hieß es, ich solle mich doch beim nächsten Mal auf einen normalen Parkplatz stellen und dann meinen Ausweis im Klinikum einlesen lassen. Was? Verkehrte Behinderte­nwelt ... Melanie Mayr, Gessertsha­usen

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