Verkehrte Welt
Zum Artikel „Ärger um Parküberwacher am Klinikum“vom 29. März:
Ich habe diesen Artikel wie immer aufmerksam gelesen. Als Erstes möchte ich anmerken: Ausgewiesene Behindertenparkplätze sind nur für berechtigte Personen mit einem gültigen Behindertenparkausweis.
Ich habe lange darum kämpfen müssen und beteilige mich auch fleißig daran, jedem ohne Ausweis eine Karte an die Windschutzscheibe zu heften. Sie haben meinen Parkplatz, wollen Sie auch meine Behinderung?
In dem im Artikel geschilderten Fall konnte natürlich niemand sehen, dass der Mann seinen kranken Vater transportiert hat. Ich rege mich auch über jeden Parker auf, der die Behindertenparkplätze belegt ohne sichtbaren Ausweis. Allerdings musste ich kürzlich auch zum Klinikum. Dort parkte ich mit Behindertenausweis auf den bezeichneten Plätzen.
Normalerweise bekomme ich dann freie Ausfahrt. Nachdem ich aber ewig nicht mehr im Klinikum war, sind die Daten meines Behindertenparkausweises nicht mehr gespeichert gewesen. Als ich dann im Klinikumgebäude nachgefragt habe, hieß es, ich solle mich doch beim nächsten Mal auf einen normalen Parkplatz stellen und dann meinen Ausweis im Klinikum einlesen lassen. Was? Verkehrte Behindertenwelt ... Melanie Mayr, Gessertshausen