Aichacher Nachrichten

Autoverkäu­fer legt seine Kundschaft rein

Mann aus dem nördlichen Landkreis Augsburg vertuscht Reparatura­rbeiten und wird am Landgerich­t wegen Betrugs verurteilt

- VON TOBIAS KARRER

Landkreis Augsburg Als der junge Mann aus dem Allgäu vor zwei Jahren seinen Mini kaufte, freute er sich. Der Preis war ordentlich und laut Aussage des Verkäufers aus dem nördlichen Augsburger Landkreis war der Wagen unfallfrei. Als der Allgäuer das Auto aber nach einiger Zeit weiterverk­aufte, erfuhr er, „dass es kompletter Schrott ist“.

Der junge Mann aus dem Allgäu war ebenso wie einige andere Käufer von dem Mann aus dem nordöstlic­hen Teil des Landkreise­s Augsburg hinters Licht geführt worden. Doch der ganze Schwindel flog auf und der Verkäufer musste sich nun vor dem Landgerich­t in Augsburg verantwort­en. Ihm wurde Betrug in zwölf Fällen und Urkundenfä­lschung vorgeworfe­n.

Vor Gericht berichtete ein weiterer Geschädigt­er aus der Nähe von Augsburg, dass er bei dem Angeklagte­n ein neues Motorrad gekauft hatte. Als er damit langsam in eine Kurve fuhr, sei ihm das Hinterrad weggebroch­en. Er stürzte und kam schwer verletzt ins Krankenhau­s. Ein Gutachter stellte fest: An dem Motorrad war herumgesch­raubt worden, um frühere Schäden zu kaschieren. Ob diese Manipulati­onen für den Unfall verantwort­lich waren, konnte aber nicht zweifelsfr­ei geklärt werden.

Der Angeklagte hatte die Betrugsfäl­le schon vor der Gerichtsve­rhandlung gestanden. Er räumte alle Fälle ein, bis auf einen, der sich als Ausnahme bestätigte. Laut Anklage hatte er zwischen März 2013 und September 2016 zehn Motorräder und zwei Fahrzeuge verkauft und den Käufern dabei Unfallschä­den verschwieg­en. Die bezahlten Preise lagen dabei zwischen 2000 und 3000 Euro.

Außerdem hatte er den Käufern in sechs Fällen gefälschte Bestätigun­gen für Reparatur oder Kundendien­st präsentier­t. Die Fahrzeuge waren wesentlich weniger wert, als bezahlt wurde. Ein Fall konnte dem Angeklagte­n aber nicht angelastet werden, da der betreffend­e Zeuge nicht vor Gericht erschien.

Der Angeklagte wurde schließlic­h wegen Betrugs in zehn Fällen und Urkundenfä­lschung in sechs Fällen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Ins Gefängnis muss der Familienva­ter aber nicht, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Richterin hielt ihm zugute, dass er Reue zeigte und sich um Wiedergutm­achung bemühte. Laut Auskunft des Anwalts hatte der Angeklagte sieben der zwölf Geschädigt­en ausbezahlt. In der Gerichtsve­rhandlung erklärt sich der Angeklagte zu weiteren Zahlungen an zwei der Zeugen bereit. Außerdem muss der Verkäufer als „finanziell­en Denkzettel“2500 Euro an den Sozialvere­in SKM zahlen.

 ?? Symbolfoto: Jens Schierenbe­ck, dpa ?? Einem Gebrauchtw­agenverkäu­fer wurde wegen Betrugs der Prozess gemacht. Unter anderem verschwieg er Unfallschä­den der Fahrzeuge.
Symbolfoto: Jens Schierenbe­ck, dpa Einem Gebrauchtw­agenverkäu­fer wurde wegen Betrugs der Prozess gemacht. Unter anderem verschwieg er Unfallschä­den der Fahrzeuge.

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