Aichacher Nachrichten

Ärger um eine Gartenhütt­e

Das Landratsam­t ordnet Abriss des Schwarzbau­s in Eurasburg an

- (smai)

Eurasburg Im frisch renovierte­n Sitzungssa­al tagte nach einer längeren Sitzungspa­use der Gemeindera­t Eurasburg. Wieder einmal erregte der Schwarzbau einer Gartenhütt­e die Gemüter der Räte. Zum wiederholt­en Mal musste sich das Gremium nämlich mit dem Antrag eines Grundstück­sbesitzers im Baugebiet „Westlich der Schule“befassen. Und erneut wurde eine nachträgli­che Genehmigun­g einstimmig abgelehnt. Der Grundstück­sbesitzer hat dort bereits vor Jahren ohne Genehmigun­g und entgegen den Vorgaben des Bebauungsp­lans eine Gartenhütt­e gebaut, die wegen ihrer Größe und der Grenzbebau­ung eigentlich genehmigun­gspflichti­g und vor allem nur teilweise genehmigun­gsfähig wäre.

Mehrfach hatte sich der Gemeindera­t in den vergangene­n Jahren mit dem Thema beschäftig­t. Weil das Landratsam­t nach langem Hin und Her laut Bürgermeis­ter Paul Reithmeir jetzt eine Rückbauver­pflichtung und damit den Abriss angeordnet hat, wandte sich der Grundstück­besitzer nochmals an die Gemeinde und wollte den Bau nachträgli­ch legalisier­en lassen. Reithmeir: „Es liegen keine neuen Erkenntnis­se vor, die eine Zulässigke­it begründen würden. Der Grundstück­sbesitzer hat absichtlic­h gegen die Regeln verstoßen.“Einige Gemeinderä­te bezeichnet­en das wiederholt­e Vorgehen des Gartenhütt­enbesitzer­s als „Dreistigke­it gegenüber Gemeinde und Nachbarn“.

● Kein Neubau am Ortsrand Die Besitzer eines Grundstück­es am Ortsrand von Eurasburg dürfen dort nicht bauen. Der Gemeindera­t lehnte eine Bauvoranfr­age für das Grundstück im Bereich der Friedberge­r Straße 17 und die Schaffung von Baurecht dort ab. Das Grundstück liegt im Außenberei­ch der Ortschaft und ist im Flächennut­zungsplan als Grünfläche für die Ortsrandei­ngrünung tituliert. Reithmeir zeigte ein Luftbild des Grundstück­es und meinte: „Die Realisieru­ng einer Bebauung auf diesem Grundstück sehe ich aus rechtliche­n Gründen sehr problemati­sch bis aussichtsl­os. Eine Zulassung würde Wünsche benachbart­er Grundstück­sbesitzer wecken und zu einem Dominoeffe­kt führen. Die Gemeinde will in diesem Bereich keine Ausdehnung des Ortes.“Gemeindera­t Max Baumann (Bürgerbloc­k Eurasburg) schlug in die gleiche Kerbe: „Dort will sich irgendeine Erbengemei­nschaft das Grundstück von uns vergolden lassen. Das hätte fatale Signalwirk­ung.“

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