Darf er das?
Schiedsrichter Winkmann entscheidet auf Elfmeter, als sich die Teams bereits in der Pause befinden. Das führt zu etlichen Fragen. Hier sind die Antworten
Frankfurt/Main Der verspätete Elfmeter zwischen dem FSV Mainz 05 und dem SC Freiburg sorgt für Diskussionen. Die wichtigsten Fragen:
Was ist passiert?
Kurz vor Ende der ersten Halbzeit spielte Freiburgs Marc-Oliver Kempf den Ball nach einer Mainzer Flanke im eigenen Strafraum mit der Hand. Schiedsrichter Guido Winkmann ließ das Spiel weiterlaufen und pfiff wenig später zur Pause. Auf dem Weg in die Kabine griff Videoassistentin Bibiana Steinhaus ein, Winkmann entschied nach Studium der Videobilder auf Strafstoß. Die Teams mussten zurück aufs Feld, der Mainzer Pablo de Blasis verwandelte zum 1:0.
Durfte der Videobeweis nach dem Halbzeitpfiff noch angewendet werden?
Ja, allerdings mit einer Einschränkung: Der Schiedsrichter muss sich noch auf dem Spielfeld befinden. Ansonsten darf er gemäß offizieller Schiedsrichterregel „eine Entscheidung nicht ändern“auch wenn er „von einem anderen Spieloffiziellen einen Hinweis erhalten hat“.
Hat Schiedsrichter Winkmann vor Eingreifen des Videoassistenten das Spielfeld verlassen?
Dem Augenschein nach dreht Winkmann erst rund einen Meter hinter der Seitenlinie um, orientiert sich kurz zurück Richtung Spielfeld, nimmt seine Pfeife in den Mund und versucht selbst, die Spieler aus dem Kabinengang zurückzubeordern. Nicht sichtbar ist, ob er über sein Headset bereits zuvor Hinweise von Videoassistentin Bibiana Steinhaus erhalten hatte. Nach Erkenntnissen soll dies der Fall gewesen sein.
Hätte Winkmann auch nach Schlusspfiff der zweiten Halbzeit eingreifen können?
Das Ifab (die internationalen Regelhüter) macht in seinen Regeln keinen Unterschied zwischen dem Ende der ersten und zweiten Halbzeit. Winkmann selbst hingegen erklärte, dass er nach dem Schlusspfiff „gar keine Eingriffsmöglichkeit gehabt“hätte – dies wäre ein klarer Unterschied zwischen der Auffassung des DFB und den IfabRegeln.
Bis wann müsste Freiburg Protest einlegen?
Einsprüche gegen die Spielwertung müssen binnen zwei Tagen nach dem Spieltag, in diesem Fall also Mittwoch, schriftlich eingelegt werden. Freiburg hatte sich dazu zunächst nicht geäußert.
Wie realistisch ist ein Wiederholungsspiel?
Auch bei einem Protest Freiburgs erscheint dies unwahrscheinlich.
Wäre ein Nachschuss des Elfmeters möglich gewesen, wäre dieser nicht ins Tor gegangen?
Nein. Winkmann hatte die Spieler darauf hingewiesen, dass die Spielzeit abgelaufen war.