Aichacher Nachrichten

Unfall auf dem Weg zum Einsatz

Für Rettungskr­äfte gelten Ausnahmere­geln – doch es ist nicht alles erlaubt. Das zeigte sich nun bei einem Prozess gegen einen Feuerwehrm­ann

- VON DANIEL WEBER

Friedberg Ein Mitglied der Freiwillig­en Feuerwehr Friedberg hatte es auf dem Weg zum Einsatz im Feuerwehrh­aus gar zu eilig und prallte in ein anderes Auto. Durfte er für die Rettung von Menschen andere gefährden? Darum ging es nun in einem Prozess vor dem Amtsgerich­t Aichach. Der Angeklagte nahm mit seinem privaten Auto eine Abkürzung über einen schmalen Rad- und Fußweg abseits der Straßen, der in den Volksfestp­latz mündet, wo das Feuerwehrh­aus steht. So wollte er sich eine Ampel auf der Hauptstraß­e ersparen. Doch eine 22-Jährige fuhr in ihrem Pkw just dann am Ende des Weges vorbei, als der Feuerwehrm­ann ihn verließ. Folge: Er fuhr in ihren Wagen. Die Geschwindi­gkeit, mit der der Mann unterwegs war, konnte Richter Walter Hell nicht genau feststelle­n. Klar war jedoch: Für die uneinsehba­re Stelle war sie deutlich zu hoch. An den Fahrzeugen entstand Totalschad­en, beide Fahrer wurden leicht verletzt.

Ein klarer Fall – wenn der Angeklagte nicht bei der freiwillig­en Feuerwehr und auf dem Weg zum Einsatz gewesen wäre. Sein Funkmeldee­mpfänger signalisie­rte ihm einen Notfall, deshalb musste er sofort zum Standort seiner Wehr.

Mitglieder der Feuerwehr haben auch im Privatfahr­zeug Sonderrech­te, wenn sie im Einsatz sind und auf dem Dach das Warnschild angebracht haben. Rechtsanwa­lt Holger Sauer wies im Prozess darauf hin, dass es dann legal sei, wenn der Angeklagte einen Weg befährt, der für Autos normalerwe­ise tabu ist. Auch Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en seien nicht verboten. Doch jederzeit müsse die Sicherheit von Verkehrste­ilnehmern und Passanten gewährleis­tet sein, erinnerte Hell. Das war bei dem Vorfall im Oktober 2017 offensicht­lich nicht so; er hätte laut Hell deutlich schlimmer ausgehen können. Den Einspruch des Feuerwehrm­annes gegen die Geldstrafe von 3600 Euro und einen Monat Fahrverbot aus einer früheren Gerichtsve­rhandlung wies das Gericht daher zurück. Nur weil sich der Angeklagte von Beginn an einsichtig zeigte, bleibt ihm eine härtere Strafe erspart, die er wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung hätte bekommen können. Der Mann, der als Beamter tätig ist, kann daher weiter in seinem Beruf arbeiten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany