Unfall auf dem Weg zum Einsatz
Für Rettungskräfte gelten Ausnahmeregeln – doch es ist nicht alles erlaubt. Das zeigte sich nun bei einem Prozess gegen einen Feuerwehrmann
Friedberg Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Friedberg hatte es auf dem Weg zum Einsatz im Feuerwehrhaus gar zu eilig und prallte in ein anderes Auto. Durfte er für die Rettung von Menschen andere gefährden? Darum ging es nun in einem Prozess vor dem Amtsgericht Aichach. Der Angeklagte nahm mit seinem privaten Auto eine Abkürzung über einen schmalen Rad- und Fußweg abseits der Straßen, der in den Volksfestplatz mündet, wo das Feuerwehrhaus steht. So wollte er sich eine Ampel auf der Hauptstraße ersparen. Doch eine 22-Jährige fuhr in ihrem Pkw just dann am Ende des Weges vorbei, als der Feuerwehrmann ihn verließ. Folge: Er fuhr in ihren Wagen. Die Geschwindigkeit, mit der der Mann unterwegs war, konnte Richter Walter Hell nicht genau feststellen. Klar war jedoch: Für die uneinsehbare Stelle war sie deutlich zu hoch. An den Fahrzeugen entstand Totalschaden, beide Fahrer wurden leicht verletzt.
Ein klarer Fall – wenn der Angeklagte nicht bei der freiwilligen Feuerwehr und auf dem Weg zum Einsatz gewesen wäre. Sein Funkmeldeempfänger signalisierte ihm einen Notfall, deshalb musste er sofort zum Standort seiner Wehr.
Mitglieder der Feuerwehr haben auch im Privatfahrzeug Sonderrechte, wenn sie im Einsatz sind und auf dem Dach das Warnschild angebracht haben. Rechtsanwalt Holger Sauer wies im Prozess darauf hin, dass es dann legal sei, wenn der Angeklagte einen Weg befährt, der für Autos normalerweise tabu ist. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen seien nicht verboten. Doch jederzeit müsse die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Passanten gewährleistet sein, erinnerte Hell. Das war bei dem Vorfall im Oktober 2017 offensichtlich nicht so; er hätte laut Hell deutlich schlimmer ausgehen können. Den Einspruch des Feuerwehrmannes gegen die Geldstrafe von 3600 Euro und einen Monat Fahrverbot aus einer früheren Gerichtsverhandlung wies das Gericht daher zurück. Nur weil sich der Angeklagte von Beginn an einsichtig zeigte, bleibt ihm eine härtere Strafe erspart, die er wegen fahrlässiger Körperverletzung hätte bekommen können. Der Mann, der als Beamter tätig ist, kann daher weiter in seinem Beruf arbeiten.