22 Jähriger missbraucht zwei Mädchen
Nach langer Geburtstagsfeier mit viel Alkohol kommt es zu sexuellen Handlungen an 13-Jährigen. Was das Gericht ihm anrechnet
Aichach Mit der Situation völlig überfordert waren nach Meinung von Staatsanwältin Birgit Milzarek zwei 13-jährige Mädchen. Nur so kann sie es sich erklären, warum die beiden Mädchen im August vergangenen Jahres keine Hilfe suchten. Bei einer Geburtstagsfeier waren sie gegen drei Uhr nachts zusammen mit einem 22-Jährigen aus dem Raum Aichach im Zimmer des Geburtstagskindes. Dabei kam es gegen den Willen der Mädchen zu sexuellen Handlungen zwischen ihnen und dem 22-Jährigen. Er musste sich deshalb gestern wegen schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen vor dem Jugendschöffengericht verantworten.
Es war allem Anschein nach eine feuchtfröhliche Geburtstagsfeier, bei der vor allem das 17-jährige Geburtstagskind selbst ordentlich dem Alkohol zusprach. Im Laufe der Nacht stießen die beiden Mädchen zu den Feiernden, die um die Häuser zogen. Die 13-Jährigen hätten eine Flasche Wodka mitgebracht und vorgeschlagen, die noch zu trinken, sagte der 22-Jährige aus. Irgendwann wollte er das sturzbetrunkene Geburtstagskind nach Hause bringen. Die beiden Mädchen seien ihnen einfach gefolgt, so der Angeklagte. Schon vorher war es laut seiner Aussage vonseiten der beiden Mädchen zu Annäherungsversuchen gekommen, die sich dann scheinbar im Zimmer des 17-Jährigen fortsetzten. Während der im Bett sofort einschlief, legte sich eines der Mädchen neben ihn ins Bett. Die andere legte sich zu dem Angeklagten auf den Boden, wo der 22-Jährige seinen Arm um sie legte. Das sagte er aus und stand so auch in der Anklageschrift.
Seine Behauptung, dass es zu keinerlei sexuellen Handlungen zwischen ihnen gekommen sei, widerrief er später. Zuerst erzählte der Angeklagte in der Verhandlung eine Geschichte, laut der die Initiative von einem der Mädchen ausgegangen war. Sie habe ihn geküsst und der Kuss sei dann intimer geworden, sagte er aus. Später soll sie ihm in die Hose gefasst und sein Glied manipuliert haben. Staatsanwältin Milzarek warf dem 22-Jährigen dagegen vor, dass er derjenige war, der dem Mädchen in den Slip gegriffen und seinen Finger eingeführt habe. Im weiteren Verlauf kam es auch zum analen Geschlechtsverkehr, wie er dann später auch zugab.
Auch der anderen 13-Jährigen, die auf seine Aufforderung hin zu ihm kam, griff er in den Slip und hatte mit ihr Geschlechtsverkehr. Obwohl sie ihm zu verstehen gab, dass sie das nicht wollte. Dass die Mädchen anschließend im Badezimmer kicherten und lachten, wertete die Staatsanwältin als „in dieser Situation überfordert“. Sonst hätten sie vermutlich die Möglichkeit genutzt und sich der Mutter des Geburtstagskindes anvertraut, die von dem Gelächter im Bad aufgewacht und ins Zimmer gekommen war.
Stattdessen legte sich eine 13-Jährige erneut zu dem Angeklagten hin und es kam erneut zu sexuellen Handlungen. Daheim hatten die beiden Mädchen davon zuerst nichts erzählt, weshalb es laut Aussage des Kripobeamten erst verspätet zu einer Anzeige kam und der ärztliche Befund „recht dürftig“war. Aber im Slip eines der Mädchen fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten. Und auch die Auswertung der Handys wies darauf hin, dass es sexuelle Handlungen gegeben haben muss. Die Mädchen hätten vor allem Angst gehabt, schwanger zu werden, so der Beamte. Seiner Meinung nach war es Hilflosigkeit und teilweise Scham, dass sie sich in der Situation nicht zu helfen wussten.
Nach einem Gespräch, bei dem sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwälte auf einen Strafrahmen einigten, gestand der 22-Jährige den Missbrauch. Staatsanwältin Milzarek rechnete ihm hoch an, dass er persönlich das Geständnis machte und nicht seiner Verteidigerin Carina Grübl die Erklärung überließ. Zu seinen Gunsten wertete Milzarek unter anderem, dass damit den Mädchen eine langwierige Aussage erspart worden war. Weil es Annäherungsversuche vonseiten der Mädchen gab und eine von ihnen, nachdem sie im Bad gewesen waren, sich erneut zu dem Angeklagten legte, ging die Staatsanwältin von einem minder schweren Fall von sexuellem Missbrauch mit einem niedrigeren Strafrahmen aus. Sie plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe. Verteidigerin Grübl sprach sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr acht Monaten aus. Das Jugendschöffengericht verurteilte den jungen Mann wegen sexuellem Missbrauch und Nötigung zu einem Jahr zehn Monate auf Bewährung sowie 120 Sozialstunden. Richterin Eva-Maria Grosse berücksichtigte die Annäherungsversuche der Mädchen.