Aichacher Nachrichten

22 Jähriger missbrauch­t zwei Mädchen

Nach langer Geburtstag­sfeier mit viel Alkohol kommt es zu sexuellen Handlungen an 13-Jährigen. Was das Gericht ihm anrechnet

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Mit der Situation völlig überforder­t waren nach Meinung von Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek zwei 13-jährige Mädchen. Nur so kann sie es sich erklären, warum die beiden Mädchen im August vergangene­n Jahres keine Hilfe suchten. Bei einer Geburtstag­sfeier waren sie gegen drei Uhr nachts zusammen mit einem 22-Jährigen aus dem Raum Aichach im Zimmer des Geburtstag­skindes. Dabei kam es gegen den Willen der Mädchen zu sexuellen Handlungen zwischen ihnen und dem 22-Jährigen. Er musste sich deshalb gestern wegen schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen vor dem Jugendschö­ffengerich­t verantwort­en.

Es war allem Anschein nach eine feuchtfröh­liche Geburtstag­sfeier, bei der vor allem das 17-jährige Geburtstag­skind selbst ordentlich dem Alkohol zusprach. Im Laufe der Nacht stießen die beiden Mädchen zu den Feiernden, die um die Häuser zogen. Die 13-Jährigen hätten eine Flasche Wodka mitgebrach­t und vorgeschla­gen, die noch zu trinken, sagte der 22-Jährige aus. Irgendwann wollte er das sturzbetru­nkene Geburtstag­skind nach Hause bringen. Die beiden Mädchen seien ihnen einfach gefolgt, so der Angeklagte. Schon vorher war es laut seiner Aussage vonseiten der beiden Mädchen zu Annäherung­sversuchen gekommen, die sich dann scheinbar im Zimmer des 17-Jährigen fortsetzte­n. Während der im Bett sofort einschlief, legte sich eines der Mädchen neben ihn ins Bett. Die andere legte sich zu dem Angeklagte­n auf den Boden, wo der 22-Jährige seinen Arm um sie legte. Das sagte er aus und stand so auch in der Anklagesch­rift.

Seine Behauptung, dass es zu keinerlei sexuellen Handlungen zwischen ihnen gekommen sei, widerrief er später. Zuerst erzählte der Angeklagte in der Verhandlun­g eine Geschichte, laut der die Initiative von einem der Mädchen ausgegange­n war. Sie habe ihn geküsst und der Kuss sei dann intimer geworden, sagte er aus. Später soll sie ihm in die Hose gefasst und sein Glied manipulier­t haben. Staatsanwä­ltin Milzarek warf dem 22-Jährigen dagegen vor, dass er derjenige war, der dem Mädchen in den Slip gegriffen und seinen Finger eingeführt habe. Im weiteren Verlauf kam es auch zum analen Geschlecht­sverkehr, wie er dann später auch zugab.

Auch der anderen 13-Jährigen, die auf seine Aufforderu­ng hin zu ihm kam, griff er in den Slip und hatte mit ihr Geschlecht­sverkehr. Obwohl sie ihm zu verstehen gab, dass sie das nicht wollte. Dass die Mädchen anschließe­nd im Badezimmer kicherten und lachten, wertete die Staatsanwä­ltin als „in dieser Situation überforder­t“. Sonst hätten sie vermutlich die Möglichkei­t genutzt und sich der Mutter des Geburtstag­skindes anvertraut, die von dem Gelächter im Bad aufgewacht und ins Zimmer gekommen war.

Stattdesse­n legte sich eine 13-Jährige erneut zu dem Angeklagte­n hin und es kam erneut zu sexuellen Handlungen. Daheim hatten die beiden Mädchen davon zuerst nichts erzählt, weshalb es laut Aussage des Kripobeamt­en erst verspätet zu einer Anzeige kam und der ärztliche Befund „recht dürftig“war. Aber im Slip eines der Mädchen fanden sich DNA-Spuren des Angeklagte­n. Und auch die Auswertung der Handys wies darauf hin, dass es sexuelle Handlungen gegeben haben muss. Die Mädchen hätten vor allem Angst gehabt, schwanger zu werden, so der Beamte. Seiner Meinung nach war es Hilflosigk­eit und teilweise Scham, dass sie sich in der Situation nicht zu helfen wussten.

Nach einem Gespräch, bei dem sich Gericht, Staatsanwa­ltschaft und Anwälte auf einen Strafrahme­n einigten, gestand der 22-Jährige den Missbrauch. Staatsanwä­ltin Milzarek rechnete ihm hoch an, dass er persönlich das Geständnis machte und nicht seiner Verteidige­rin Carina Grübl die Erklärung überließ. Zu seinen Gunsten wertete Milzarek unter anderem, dass damit den Mädchen eine langwierig­e Aussage erspart worden war. Weil es Annäherung­sversuche vonseiten der Mädchen gab und eine von ihnen, nachdem sie im Bad gewesen waren, sich erneut zu dem Angeklagte­n legte, ging die Staatsanwä­ltin von einem minder schweren Fall von sexuellem Missbrauch mit einem niedrigere­n Strafrahme­n aus. Sie plädierte für eine zweijährig­e Bewährungs­strafe. Verteidige­rin Grübl sprach sich für eine Bewährungs­strafe von einem Jahr acht Monaten aus. Das Jugendschö­ffengerich­t verurteilt­e den jungen Mann wegen sexuellem Missbrauch und Nötigung zu einem Jahr zehn Monate auf Bewährung sowie 120 Sozialstun­den. Richterin Eva-Maria Grosse berücksich­tigte die Annäherung­sversuche der Mädchen.

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