Aichacher Nachrichten

Sportgelän­de in Hohenried ist auf der Zielgerade­n

Petersdorf­er Räte diskutiere­n über Parkplätze, Anzahl der Bäume und ein Tempolimit für Zufahrten. Beschluss einstimmig. Statt rund 60 Stellplätz­en sind jetzt nur 35 notwendig. Lastwagen sollen rund um das Gelände des SSV Alsmoos-Petersdorf nicht fahren dü

- VON STEFANIE BRAND

Petersdorf Der Bebauungsp­lan für das Sportgelän­de in Hohenried, wie er einst aufgestell­t wurde, wird nun nicht in der vorliegend­en Form umgesetzt. Das beschlosse­n die Petersdorf­er Gemeinderä­te in der Sitzung am Montagaben­d einstimmig. Den Grund erklärte Beate Pußl, Bauamtslei­terin der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Aindling, in der Sitzung so: „Das Ausgleichs­flächenkon­zept war in der vorliegend­en Form nicht umsetzbar.“Eben dieses jedoch war Teil des Bebauungsp­lans.

Durch die Zustimmung zur Änderung der Planung hat sich die Gemeinde – samt Bauherr SSV Alsmoos-Petersdorf – auf die Zielgerade begeben. Das Landratsam­t Aichach-Friedberg, die Polizei sowie die Untere Naturschut­zbehörde hatten bereits dem neuen Konzept zugestimmt. Nun fehlte noch die Zustimmung seitens der Gemeindeve­rtreter. Die Brisanz machte Pußl deutlich: „Wenn wir das Konzept so nicht durchbekom­men, stehen wir wieder ganz am Anfang.“

Nutznießer des neuen Konzepts sind alle Beteiligte­n: Die Gemeinde kann mit der Umsetzung einen Haken hinter die Pflicht zur Erstellung einer Ausgleichs­fläche setzen. Und der SSV Alsmoos-Petersdorf kann die letzten Vorgaben des Bebauungsp­lans beziehungs­weise das geänderte und verabschie­dete Konzept umsetzen und die Baumaßnahm­e abschließe­n und so auch den dritten und letzten Teil des Zuschusses erhalten. Nach der Einweihung der Erweiterun­gsfläche in Form eines Rasenspiel­felds, eines Kleinspiel­felds und einer Reserveflä­che für eine Stockbahn oder einen Allwetterp­latz standen nun nur noch die Anlage der Ausgleichs­fläche sowie der Parkplätze auf der Aufgabenli­ste.

Die Knackpunkt­e, die im einstigen Bebauungsp­lan nachjustie­rt werden mussten, waren vor allem die Parkplatzs­ituation und die Verkehrsfü­hrung. Viel zu hoch war die Anzahl der Parkplätze im Plan. 59 im ersten Konzept. Laut Stellplatz­verordnung sind jedoch nur 35 Stellplätz­e erforderli­ch. 25 davon sollen nun quer zur Hohenriede­r Straße angelegt werden, zehn Plätze längs zur Straße. Die ursprüngli­ch geplanten 50 Bäume ändern ihren Standort. Auch die Anzahl verringert sich auf knapp 30 Bäume. Sie müssen nach den Vorga- des Landratsam­tes mit einem Mindestabs­tand von viereinhal­b Metern zum Straßenran­d gepflanzt werden. Westlich der Parkplätze ist Platz dafür. Mit dieser Planung zeigte sich auch die Untere Naturschut­zbehörde einverstan­den, die aufgrund der herzustell­enden Ausgleichs­fläche im Boot sein müsse, so Pußl. Da die Parkplätze in der neustanden en Planung anders angeordnet sind, musste auch die Polizei dem Konzept zustimmen. Im April sei dazu eine Begehung durchgefüh­rt worden. Die Polizei erklärte, es sei nötig, den Zugang zu den neuen Stellplätz­en deutlich zu machen. Dafür müsse der Humus im Grünbereic­h auf einer Breite von zwei Metern abgetragen werden. Dieser ist anben schließend für die Fußgänger zu befestigen. Darüber hinaus sind Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen erforderli­ch. Die Teile der Hohenriede­r Straße, die vom Ortsausgan­g bis zu den neuen Stellplätz­en führen sowie nach dem Sportgelän­de bis zum Ende der Hohenriede­r Straße an die Querstraße AIC 8 reichen, sollen auf 70 Stundenkil­ometer beschränkt werden. Im Straßenver­lauf rund um das Sportgelän­de herum wird die Geschwindi­gkeit auf 50 Stundenkil­ometer beschränkt. Zudem gilt hier das absolute Überholver­bot. Diese Anforderun­gen stellte die Polizei ans neue Konzept.

Einigen Gemeinderä­ten waren diese Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen aber noch zu wenig. Robert Langenegge­r zweifelte daran, dass sich Fahrer an die Begrenzung halten. Zudem erkundigte er sich nach der Befestigun­g der Stellplatz­fläche, weil die Fläche auch gern von Lastwagen genutzt würde. Diese Beobachtun­g hatte auch Andreas Lamminger gemacht. Er wünschte sich eine Begrenzung auf ein Maximalgew­icht von 3,5 Tonnen. Markus Ehm erkundigte sich, ob die Anbringung eines Piktogramm­s möglich sei um Autofahrer darauf hinzuweise­n, dass sich in diesem Bereich auch Fußgänger aufhalten. Robert Brandner warf die Idee ein, ein Verkehrssc­hild anzubringe­n, das auf querende Fußgänger hinweist. Der Vorschlag von Bernd Reinthaler für einen Zebrastrei­fen wurde verworfen. Pußl: „Dieser suggeriert vor allem Kindern eine falsche Sicherheit.“Deutlich sprach sich Gemeindera­t Stephan End für das neue Konzept aus, das einen Nebeneffek­t hat: Der Ausgangspu­nkt des Obstund Waldlehrpf­ads befindet sich in direkter Nähe.

Zur einstimmig­en Entscheidu­ng führten zwei Punkte, die der Rat zur Wunschlist­e von Landratsam­t, Polizei und Unterer Naturschut­zbehörde ergänzten: Es gibt eine Begrenzung auf Fahrzeuge bis zu dreieinhal­b Tonnen. Diese kommt einem Park- und Zufahrtver­bot für Lastwagen gleich. Zudem wird unter dem Schild, das eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 50 Stundenkil­ometern ausweist, ein zusätzlich­er Hinweis auf querende Fußgänger angebracht. Die Kosten für ein Piktogramm werden geprüft. Die Verantwort­lichen vom SSV bekommen einen Hinweis, dass sie sich um die Grünanlage­n kümmern müssen, damit diese nicht die Sicht für die Verkerhste­ilnehmer versperren.

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 ?? Fotos: Johann Eibl ?? Neben der Straße bei den Büschen können Autos parken, ebenso vor dem Sportheim. Die Parkplatzs­ituation war Thema im Gemeindera­t.
Fotos: Johann Eibl Neben der Straße bei den Büschen können Autos parken, ebenso vor dem Sportheim. Die Parkplatzs­ituation war Thema im Gemeindera­t.

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