Sportgelände in Hohenried ist auf der Zielgeraden
Petersdorfer Räte diskutieren über Parkplätze, Anzahl der Bäume und ein Tempolimit für Zufahrten. Beschluss einstimmig. Statt rund 60 Stellplätzen sind jetzt nur 35 notwendig. Lastwagen sollen rund um das Gelände des SSV Alsmoos-Petersdorf nicht fahren dü
Petersdorf Der Bebauungsplan für das Sportgelände in Hohenried, wie er einst aufgestellt wurde, wird nun nicht in der vorliegenden Form umgesetzt. Das beschlossen die Petersdorfer Gemeinderäte in der Sitzung am Montagabend einstimmig. Den Grund erklärte Beate Pußl, Bauamtsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Aindling, in der Sitzung so: „Das Ausgleichsflächenkonzept war in der vorliegenden Form nicht umsetzbar.“Eben dieses jedoch war Teil des Bebauungsplans.
Durch die Zustimmung zur Änderung der Planung hat sich die Gemeinde – samt Bauherr SSV Alsmoos-Petersdorf – auf die Zielgerade begeben. Das Landratsamt Aichach-Friedberg, die Polizei sowie die Untere Naturschutzbehörde hatten bereits dem neuen Konzept zugestimmt. Nun fehlte noch die Zustimmung seitens der Gemeindevertreter. Die Brisanz machte Pußl deutlich: „Wenn wir das Konzept so nicht durchbekommen, stehen wir wieder ganz am Anfang.“
Nutznießer des neuen Konzepts sind alle Beteiligten: Die Gemeinde kann mit der Umsetzung einen Haken hinter die Pflicht zur Erstellung einer Ausgleichsfläche setzen. Und der SSV Alsmoos-Petersdorf kann die letzten Vorgaben des Bebauungsplans beziehungsweise das geänderte und verabschiedete Konzept umsetzen und die Baumaßnahme abschließen und so auch den dritten und letzten Teil des Zuschusses erhalten. Nach der Einweihung der Erweiterungsfläche in Form eines Rasenspielfelds, eines Kleinspielfelds und einer Reservefläche für eine Stockbahn oder einen Allwetterplatz standen nun nur noch die Anlage der Ausgleichsfläche sowie der Parkplätze auf der Aufgabenliste.
Die Knackpunkte, die im einstigen Bebauungsplan nachjustiert werden mussten, waren vor allem die Parkplatzsituation und die Verkehrsführung. Viel zu hoch war die Anzahl der Parkplätze im Plan. 59 im ersten Konzept. Laut Stellplatzverordnung sind jedoch nur 35 Stellplätze erforderlich. 25 davon sollen nun quer zur Hohenrieder Straße angelegt werden, zehn Plätze längs zur Straße. Die ursprünglich geplanten 50 Bäume ändern ihren Standort. Auch die Anzahl verringert sich auf knapp 30 Bäume. Sie müssen nach den Vorga- des Landratsamtes mit einem Mindestabstand von viereinhalb Metern zum Straßenrand gepflanzt werden. Westlich der Parkplätze ist Platz dafür. Mit dieser Planung zeigte sich auch die Untere Naturschutzbehörde einverstanden, die aufgrund der herzustellenden Ausgleichsfläche im Boot sein müsse, so Pußl. Da die Parkplätze in der neustanden en Planung anders angeordnet sind, musste auch die Polizei dem Konzept zustimmen. Im April sei dazu eine Begehung durchgeführt worden. Die Polizei erklärte, es sei nötig, den Zugang zu den neuen Stellplätzen deutlich zu machen. Dafür müsse der Humus im Grünbereich auf einer Breite von zwei Metern abgetragen werden. Dieser ist anben schließend für die Fußgänger zu befestigen. Darüber hinaus sind Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich. Die Teile der Hohenrieder Straße, die vom Ortsausgang bis zu den neuen Stellplätzen führen sowie nach dem Sportgelände bis zum Ende der Hohenrieder Straße an die Querstraße AIC 8 reichen, sollen auf 70 Stundenkilometer beschränkt werden. Im Straßenverlauf rund um das Sportgelände herum wird die Geschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer beschränkt. Zudem gilt hier das absolute Überholverbot. Diese Anforderungen stellte die Polizei ans neue Konzept.
Einigen Gemeinderäten waren diese Geschwindigkeitsbegrenzungen aber noch zu wenig. Robert Langenegger zweifelte daran, dass sich Fahrer an die Begrenzung halten. Zudem erkundigte er sich nach der Befestigung der Stellplatzfläche, weil die Fläche auch gern von Lastwagen genutzt würde. Diese Beobachtung hatte auch Andreas Lamminger gemacht. Er wünschte sich eine Begrenzung auf ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Markus Ehm erkundigte sich, ob die Anbringung eines Piktogramms möglich sei um Autofahrer darauf hinzuweisen, dass sich in diesem Bereich auch Fußgänger aufhalten. Robert Brandner warf die Idee ein, ein Verkehrsschild anzubringen, das auf querende Fußgänger hinweist. Der Vorschlag von Bernd Reinthaler für einen Zebrastreifen wurde verworfen. Pußl: „Dieser suggeriert vor allem Kindern eine falsche Sicherheit.“Deutlich sprach sich Gemeinderat Stephan End für das neue Konzept aus, das einen Nebeneffekt hat: Der Ausgangspunkt des Obstund Waldlehrpfads befindet sich in direkter Nähe.
Zur einstimmigen Entscheidung führten zwei Punkte, die der Rat zur Wunschliste von Landratsamt, Polizei und Unterer Naturschutzbehörde ergänzten: Es gibt eine Begrenzung auf Fahrzeuge bis zu dreieinhalb Tonnen. Diese kommt einem Park- und Zufahrtverbot für Lastwagen gleich. Zudem wird unter dem Schild, das eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern ausweist, ein zusätzlicher Hinweis auf querende Fußgänger angebracht. Die Kosten für ein Piktogramm werden geprüft. Die Verantwortlichen vom SSV bekommen einen Hinweis, dass sie sich um die Grünanlagen kümmern müssen, damit diese nicht die Sicht für die Verkerhsteilnehmer versperren.