Aichacher Nachrichten

Das ändert sich für Bauherren

Beigelegte­s Erschließu­ngskonzept wird in Petersdorf Pflicht bei jedem Bauantrag

- (brast)

Petersdorf Die gesicherte Erschließu­ng für Wasser, Kanal und Straße ist eine der wichtigste­n Komponente­n eines Bauantrags. In der Vergangenh­eit wurde relativ bürgerfreu­ndlich damit verfahren, wenn dieses Konzept im Bauantrag fehlte, erklärte VG-Bauamtslei­terin Beate Pußl. Das ändert sich: Bauanträge werden, so der einstimmig­e Beschluss des Gemeindera­ts, so lange von den Mitarbeite­rn in der Verwaltung­sgemeinsch­aft zurückgewi­esen, bis alle Unterlagen vorliegen. Erst dann gilt der Antrag als offiziell eingegange­n. Erst dann läuft die Zeit für den Gemeindera­t, das gemeindlic­he Einvernehm­en zu erteilen oder zu verweigern. Pußl erklärte: Mit diesem Grundsatzb­eschluss können die VG-Mitarbeite­r sinnvolle Beschlussv­orlagen erarbeiten. Auch verhindert dieses Vorgehen, dass die Verwaltung fehlende Erschließu­ngskonzept­e nachhalten muss.

Deutlich umstritten­er und final auch knapper war der Grundsatzb­eschluss zur Breite der Stellplätz­e. Es war ein knapper 6:5-Beschluss, den die Gemeinderä­te fällten, um sich den Regelungen der VG-Gemeinden Aindling und Todtenweis anzupassen. Hintergrun­d: In Aindling und Todtenweis gelten Festlegung­en, die der Gesetzgebe­r vorgab: 2,30, 2,40 und 2,50 Meter Breite muss der Stellplatz haben, je nachdem, ob er mit oder ohne Seitenwand errichtet wird. 2012 hatte der Petersdorf­er Rat aber beschlosse­n, dass eine Breite von 4,5 Metern Pflicht sei, weil sonst die Gefahr bestünde, dass der Stellplatz zu eng für ein Auto werde und dann trotzdem wieder auf der Straße geparkt wird. Einige Räte hielten daran fest, unterlagen jedoch mit fünf Stimmen den Pro-Stimmen von Markus Ehm, Andreas Lamminger, Robert Langenegge­r, Robert Brandner, Bernd Reinthaler und Bürgermeis­ter Dietrich Binder.

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