Förderschule: Eltern haben keine echte Wahl
Zu unserem Bericht „51:1 für Vinzenz Pallotti Schule“vom 4. Mai:
Die sonderpädagogische Förderung abzuschaffen entspricht nicht meiner Absicht und auch nicht dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Sprengelschule ist der Ort, an dem die sonderpädagogische Förderung zu erbringen ist. Das hat die Bundesrepublik vor zehn Jahren per Gesetz beschlossen (BGBl 2008, 1419). Irgendwann sollten Taten folgen. Mein Votum steht also nicht für etwas Außergewöhnliches, sondern folgt nur konsequent der Einlösung eines Versprechens, das bereits Rechtsrang genießt. Alle Kinder haben das gleiche Recht an ihrer Heimat beschult und gefördert zu werden. Kurze Beine – kurze Wege. Unstrittig sind die Beine von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten nicht länger als die der anderen Kinder! „Wahlrecht“der Eltern!? Eine Wahl würde zur Variante 1 = Sonderschule eine alternative Variante 2 = inklusives Schulangebot am Heimatort erfordern. In Bayern gibt es kein inklusives Schulangebot, in dem die Schule auf Separierung grundsätzlich verzichtet und alle Kinder in ihrem Schulsprengel willkommen heißt. Wie also könnten Eltern diese Schulform wählen, wenn gar nicht vorhanden? Die Leidensgeschichten der Familien sind lang und bisweilen unerträglich. Nur davon dringt nichts an die Öffentlichkeit. Wenn doch, dann wird schnell persönliches Versagen der Betroffenen als Ursache ausgemacht.
Niemals ist die Struktur verantwortlich oder das System schlecht oder ungeeignet. So erklärt sich auch nachvollziehbar, weshalb keine Leserbriefe über gescheiterte Schulbiografien eingehen. Ein Sonderschulproblem will man nicht an die große Glocke hängen, wenn man Grund zur Klage hat, weil man leidet, schon gar nicht.
Magdalena Federlin, Aichach