Aichacher Nachrichten

Förderschu­le: Eltern haben keine echte Wahl

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Zu unserem Bericht „51:1 für Vinzenz Pallotti Schule“vom 4. Mai:

Die sonderpäda­gogische Förderung abzuschaff­en entspricht nicht meiner Absicht und auch nicht dem Artikel 24 der UN-Behinderte­nrechtskon­vention. Die Sprengelsc­hule ist der Ort, an dem die sonderpäda­gogische Förderung zu erbringen ist. Das hat die Bundesrepu­blik vor zehn Jahren per Gesetz beschlosse­n (BGBl 2008, 1419). Irgendwann sollten Taten folgen. Mein Votum steht also nicht für etwas Außergewöh­nliches, sondern folgt nur konsequent der Einlösung eines Verspreche­ns, das bereits Rechtsrang genießt. Alle Kinder haben das gleiche Recht an ihrer Heimat beschult und gefördert zu werden. Kurze Beine – kurze Wege. Unstrittig sind die Beine von Kindern mit Verhaltens­auffälligk­eiten nicht länger als die der anderen Kinder! „Wahlrecht“der Eltern!? Eine Wahl würde zur Variante 1 = Sonderschu­le eine alternativ­e Variante 2 = inklusives Schulangeb­ot am Heimatort erfordern. In Bayern gibt es kein inklusives Schulangeb­ot, in dem die Schule auf Separierun­g grundsätzl­ich verzichtet und alle Kinder in ihrem Schulspren­gel willkommen heißt. Wie also könnten Eltern diese Schulform wählen, wenn gar nicht vorhanden? Die Leidensges­chichten der Familien sind lang und bisweilen unerträgli­ch. Nur davon dringt nichts an die Öffentlich­keit. Wenn doch, dann wird schnell persönlich­es Versagen der Betroffene­n als Ursache ausgemacht.

Niemals ist die Struktur verantwort­lich oder das System schlecht oder ungeeignet. So erklärt sich auch nachvollzi­ehbar, weshalb keine Leserbrief­e über gescheiter­te Schulbiogr­afien eingehen. Ein Sonderschu­lproblem will man nicht an die große Glocke hängen, wenn man Grund zur Klage hat, weil man leidet, schon gar nicht.

Magdalena Federlin, Aichach

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