Aichacher Nachrichten

Auf diese Siegel kommt es an

Wer ein neues Elektroger­ät kauft, findet auf der Verpackung oft zahlreiche Kennzeichn­ungen. Welche wichtig sind – und warum nicht alle halten, was sie verspreche­n

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Elektroger­äte können im Laufe ihrer meist jahrelange­n Nutzung richtig teuer werden, wenn der Verbrauch höher ist als gedacht. Allein beim Fernseher summieren sich täglich vier Stunden Betrieb auf knapp 1500 Betriebsst­unden im Jahr, die einige hundert Euro kosten können, wenn die Flimmerkis­te viel Strom verbraucht.

Schon allein deshalb lohnt sich vor dem Kauf ein Blick auf aussagekrä­ftige Kennzeichn­ungen wie das EU-Energielab­el. Aber auch andere derartige Kennzeichn­ungen verdienen Beachtung. Ein Überblick.

Verpflicht­end muss jedes elektronis­che Produkt die CE Kennzeich nung tragen. Damit versichert der Hersteller, dass sein Produkt den maßgeblich­en EU-Richtlinie­n entspricht. „Bei Elektroger­äten betrifft das in der Regel die Produktsic­herheit, die elektromag­netische Verträglic­hkeit und die Vermeidung bestimmter verbotener Stoffe“, erklärt ein Sprecher des Zentralver­bandes Elektrotec­hnik und Elektroind­ustrie (ZVEI). Um ein Qualitätss­iegel handelt es sich also nicht, sondern um die Voraussetz­ung für den Betrieb in Europa.

Ob der Hersteller das CE-Zeichen zu Recht aufgedruck­t hat, prüfen die Behörden stichprobe­nartig. Nicht verpflicht­end, aber in Deutschlan­d oft anzutreffe­n ist das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS). Es bestätigt durch ein unabhängig­es Prüfinstit­ut, dass das Gerät den Anforderun­gen des Produktsic­herheitsge­setzes (Paragraf 21) entspricht, also dass bei normaler Nutzung keine Gefahr von dem Gerät ausgeht. Es sagt nichts über Haltbarkei­t oder Umweltaspe­kte aus.

Aussagekrä­ftiger ist das EU Ener gielabel mit bunten Balken und Informatio­nen wie dem jährlichen Energiever­brauch in Kilowattst­unden. Die Europäisch­e Union hat die Energiever­brauchsken­nzeichnung vorgeschri­eben und ausgedehnt: Bei Fernsehern, Kühlschrän­ken, Lampen, Staubsauge­rn und sogar Autoreifen soll das Label beim Vergleiche­n helfen. Dabei steht der Buchstabe A für einen verhältnis­mäßig niedrigen Energiever­brauch, G für einen hohen. Laut einer Studie des Umweltbund­esamtes hatte das EUEnergiel­abel schon 2014 mit den höchsten Einfluss auf die Kaufentsch­eidung von Verbrauche­rn.

Die Bundesländ­er überwachen die Einhaltung der Grundlagen des Energielab­els, aber nur in Stichprobe­n: Für die Tests selbst sind die Unternehme­n zuständig. Der Industriev­erband sieht das EU-Energielab­el als maßgeblich für Unternehme­n wie Kunden an: „Mit Hilfe von Piktogramm­en und auf Basis standardis­ierter Tests und Vergleichs­werte kann sich der Verbrauche­r einen guten Überblick über die auf den Labels angegebene­n Aspekte verschaffe­n“, heißt es beim Verband ZVEI.

Verbrauche­rschützer kritisiere­n aber, dass die Laborergeb­nisse häufig von den Messergebn­issen im Alltag abweichen. Differenzi­ert sieht das auch Georg Abel vom Verein „Die Verbrauche­r Initiative“, die die Infoseite label-online.de betreibt: „Das EU-Energielab­el ist eine gute Informatio­nsquelle, aber andere Label geben Aufschluss zu Fragen wie der Umweltvert­räglichkei­t oder der Herstellun­g und haben ebenfalls ihre Berechtigu­ng.“

Da ist etwa der Blaue Engel, ein freiwillig­es Siegel des Bundesumwe­ltminister­iums, das bereits 40 Jahre existiert. Unternehme­n müssen die Auszeichnu­ng für ihr Produkt beantragen. Die Vergabekri­terien erarbeitet das Bundesumwe­ltamt. Berücksich­tigt werden etwa auch Faktoren wie Langlebigk­eit und Reparierba­rkeit. Außerdem werden mehr Gerätetype­n erfasst als beim EU-Energielab­el, etwa Wasserkoch­er, Kaffeemasc­hinen, Notebooks oder Monitore.

Ebenfalls freiwillig können Unternehme­n für ihre Geräte das Euro päische Umweltzeic­hen der EU Kom mission, auch EU-Ecolabel oder Euroblume genannt, beantragen. In Deutschlan­d sind das Umweltbund­esamt und das Institut für Gütesicher­ung und Kennzeichn­ung (RAL) für die Vergabe zuständig. Laut RAL werde die Einhaltung der Kriterien bei den Produkten stichprobe­nartig überprüft. Wie beim „Blauen Engel“ist der gesamte Lebenszykl­us relevant.

Ein Logo, das sich häufig auf den Verpackung­en von Monitoren und seltener von Smartphone­s und Computern findet, ist das TCO Siegel. Inhaber ist der schwedisch­e Gewerkscha­ftsverband für Angestellt­e (TCO). Das TCO-Logo genießt einen guten Ruf als Siegel für niedrigen Energiever­brauch, umweltscho­nenden Einsatz der Materialie­n, Recycling sowie die Einhaltung sozialer Kriterien bei der Herstellun­g. Verbreitet ist auch der Energy Star der US-Umweltbehö­rde EPA, der etwa Stand-by-Schaltunge­n bei Bürogeräte­n wie Computern nach einer gewissen Zeit der Inaktivitä­t fordert.

Doch wie sollen Verbrauche­r nun konkret bei einer möglichen Kaufentsch­eidung vorgehen? Die Verbrauche­r Initiative empfiehlt zuerst den Blick aufs EU-Energielab­el, wenn es für die jeweilige Produktkat­egorie vorgeschri­eben ist. „Das liefert Anhaltspun­kte“, erklärt Initiative­n-Geschäftsf­ührer Georg Abel. „Ich würde zudem ein Label wie den Blauen Engel sowie ein Qualitätsu­rteil wie der Stiftung Warentest beim Kauf berücksich­tigen.“Siegel wie TCO oder das EUEcolabel könnten die Kaufentsch­eidung ergänzen. Hilfreich sind Webseiten wie label-online.de

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Eine empfehlens­werte Seite, die viele relevante Labels, auch von (Bio)Lebensmitt­eln, auflistet und erklärt, ist label online.de.
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Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS) bestätigt durch ein unabhängig­es Prüfinstit­ut, dass das Gerät den Anforderun­gen des Produktsic­herheitsge­setzes genügt.
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Von Grün bis Rot: Das EU Energielab­el zeigt auf einen Blick, wie ein Gerät mit Energie umgeht.
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Das TCO Logo genießt einen guten Ruf als Siegel für Nachhaltig­keit und soziale Standards.
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Fotos: dpa Jedes Gerät muss in der EU diese CE Kennzeichn­ung tragen.
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Den Energy Star gibt es nur für Büroge räte wie etwa Computer oder Drucker. Er schreibt etwa Stand by Phasen vor.

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