Paar nimmt 28 Jährige auf – die bestiehlt es
Angeklagte nutzt das Vertrauen ihrer Gastgeber aus. Sie erbeutet Schmuck und Bargeld im Wert von 6000 Euro
Aichach Damit eine 28-Jährige aus dem Raum Tutzing nicht auf der Straße steht, bot ihr ein Ehepaar aus dem Landkreisnorden Unterschlupf. Eine Freundschaftsgeste, die die 28-Jährige schlecht dankte: Sie stahl dem Paar Schmuck und Geld für rund 6000 Euro. Gegen einen Strafbefehl über 3900 Euro (130 Tagessätze à 30 Euro) wegen Diebstahls erhob sie Einspruch, beschränkte diesen aber auf die Höhe der Strafe.
Eheringe, Zahngold, Silbermünzen, Goldbarren, 200 Euro Bargeld und Uhren ließ die 28-Jährige bei dem Paar mitgehen, während sie von Mai bis August 2016 dort lebte. Kennengelernt hatten sich alle drei über das Internet. Als die Angeklagte Probleme mit ihren Eltern bekam, bei denen sie damals noch lebte, bot das Paar seine Hilfe an. Die 28-Jährige konnte mietfrei einziehen.
Als sie den Schmuck und das Bargeld sah, habe sie zugegriffen, sagte die Angeklagte vor Gericht aus. „Ich weiß, dass es falsch ist und es tut mir auch leid“, sagte sie zu Richter Walter Hell. Den Schmuck versetzte sie bei einem Schmuckhändler. Rund 4000 Euro habe sie dafür bekommen.
Davon zahlte sie auch mal die Einkäufe des Paares oder machte mit ihm einen Ausflug. Aus Sicht der Angeklagten bedeutete das ein Stück weit: „Sie haben auch bei mir mitgelebt.“Vor Gericht schränkte sie ein: „Sie wussten aber nicht, dass es von ihrem Geld bezahlt wird.“Aufgefallen war der Diebstahl dem Paar erst, als der 38-Jährige entdeckte, dass seine Geldkassette leer war. Die beiden entdeckten dann, dass auch Schmuck, vor allem Erbstücke, fehlte. Darauf angesprochen, sagte die Angeklagte, sie habe die Sachen zum Schätzen gegeben. Trotz Nachfragen brachte sie den Schmuck nicht zurück, brach irgendwann den Kontakt zu beiden ab. Erst dann ging das Paar zum Anwalt und erstattete Anzeige.
Mit dem Paar hat sich die arbeitslose 28-Jährige inzwischen darauf geeinigt, dass sie 4700 Euro in monatlichen Raten in Höhe von 150 Euro zurückzahlen wird. Das rechnete ihr Staatsanwalt Martin Neumann auch positiv an. Ebenso wie ihr Geständnis und die psychische Erkrankung, unter der sie leidet. Zu ihren Lasten wertete der Staatsanwalt, dass es sich bei dem Schmuck um einen erheblichen Wert handelte und die Sachen unwiederbringlich verloren sind. Vor allem aber handle es sich um einen massiven Vertrauensbruch an Menschen, die ihr in ihrer Not helfen wollten, betonte Neumann. Er hielt deshalb die 130 Tagessätze des Strafbefehls für gerechtfertigt. Die Tagessatzhöhe reduzierte er auf 15 Euro.
Verteidiger Clemens Sandmeier bat das Gericht, der Angeklagten, die wieder im Gesundheitsbereich arbeiten möchte, keine Steine in den Weg zu legen. Er plädierte dafür, die Geldstrafe auf höchstens 90 Tagessätze festzulegen. Damit bekäme die 28-Jährige keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Das griff Amtsrichter Walter Hell auf. Er verurteilte sie wegen Diebstahls zu 90 Tagessätzen à 15 Euro (1350 Euro). Er habe gravierend zu ihren Gunsten berücksichtigt, dass sie psychisch angeschlagen sei, sagte er zu der Angeklagten. Hell sprach von einem „Diebstahl der besonderen Art“, weil die 28-Jährige sich bei Gegenständen bedienen konnte, die nicht besonders geschützt waren. Ein Vertrauensbruch, den das Paar, das sie beherbergt hatte, wohl am meisten schmerze, so Hell.