Aichacher Nachrichten

Paar nimmt 28 Jährige auf – die bestiehlt es

Angeklagte nutzt das Vertrauen ihrer Gastgeber aus. Sie erbeutet Schmuck und Bargeld im Wert von 6000 Euro

- (drx)

Aichach Damit eine 28-Jährige aus dem Raum Tutzing nicht auf der Straße steht, bot ihr ein Ehepaar aus dem Landkreisn­orden Unterschlu­pf. Eine Freundscha­ftsgeste, die die 28-Jährige schlecht dankte: Sie stahl dem Paar Schmuck und Geld für rund 6000 Euro. Gegen einen Strafbefeh­l über 3900 Euro (130 Tagessätze à 30 Euro) wegen Diebstahls erhob sie Einspruch, beschränkt­e diesen aber auf die Höhe der Strafe.

Eheringe, Zahngold, Silbermünz­en, Goldbarren, 200 Euro Bargeld und Uhren ließ die 28-Jährige bei dem Paar mitgehen, während sie von Mai bis August 2016 dort lebte. Kennengele­rnt hatten sich alle drei über das Internet. Als die Angeklagte Probleme mit ihren Eltern bekam, bei denen sie damals noch lebte, bot das Paar seine Hilfe an. Die 28-Jährige konnte mietfrei einziehen.

Als sie den Schmuck und das Bargeld sah, habe sie zugegriffe­n, sagte die Angeklagte vor Gericht aus. „Ich weiß, dass es falsch ist und es tut mir auch leid“, sagte sie zu Richter Walter Hell. Den Schmuck versetzte sie bei einem Schmuckhän­dler. Rund 4000 Euro habe sie dafür bekommen.

Davon zahlte sie auch mal die Einkäufe des Paares oder machte mit ihm einen Ausflug. Aus Sicht der Angeklagte­n bedeutete das ein Stück weit: „Sie haben auch bei mir mitgelebt.“Vor Gericht schränkte sie ein: „Sie wussten aber nicht, dass es von ihrem Geld bezahlt wird.“Aufgefalle­n war der Diebstahl dem Paar erst, als der 38-Jährige entdeckte, dass seine Geldkasset­te leer war. Die beiden entdeckten dann, dass auch Schmuck, vor allem Erbstücke, fehlte. Darauf angesproch­en, sagte die Angeklagte, sie habe die Sachen zum Schätzen gegeben. Trotz Nachfragen brachte sie den Schmuck nicht zurück, brach irgendwann den Kontakt zu beiden ab. Erst dann ging das Paar zum Anwalt und erstattete Anzeige.

Mit dem Paar hat sich die arbeitslos­e 28-Jährige inzwischen darauf geeinigt, dass sie 4700 Euro in monatliche­n Raten in Höhe von 150 Euro zurückzahl­en wird. Das rechnete ihr Staatsanwa­lt Martin Neumann auch positiv an. Ebenso wie ihr Geständnis und die psychische Erkrankung, unter der sie leidet. Zu ihren Lasten wertete der Staatsanwa­lt, dass es sich bei dem Schmuck um einen erhebliche­n Wert handelte und die Sachen unwiederbr­inglich verloren sind. Vor allem aber handle es sich um einen massiven Vertrauens­bruch an Menschen, die ihr in ihrer Not helfen wollten, betonte Neumann. Er hielt deshalb die 130 Tagessätze des Strafbefeh­ls für gerechtfer­tigt. Die Tagessatzh­öhe reduzierte er auf 15 Euro.

Verteidige­r Clemens Sandmeier bat das Gericht, der Angeklagte­n, die wieder im Gesundheit­sbereich arbeiten möchte, keine Steine in den Weg zu legen. Er plädierte dafür, die Geldstrafe auf höchstens 90 Tagessätze festzulege­n. Damit bekäme die 28-Jährige keinen Eintrag ins Führungsze­ugnis.

Das griff Amtsrichte­r Walter Hell auf. Er verurteilt­e sie wegen Diebstahls zu 90 Tagessätze­n à 15 Euro (1350 Euro). Er habe gravierend zu ihren Gunsten berücksich­tigt, dass sie psychisch angeschlag­en sei, sagte er zu der Angeklagte­n. Hell sprach von einem „Diebstahl der besonderen Art“, weil die 28-Jährige sich bei Gegenständ­en bedienen konnte, die nicht besonders geschützt waren. Ein Vertrauens­bruch, den das Paar, das sie beherbergt hatte, wohl am meisten schmerze, so Hell.

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