So soll in Hollenbach gebaut werden
Gemeinderat diskutiert über Umgang mit Baulücken, Regeln und Ausnahmen
Hollenbach Wo ist Platz für junge Leute in Hollenbach? Wo sollen sie ihre Häuser bauen? Die Frage hat sich am Donnerstagabend wie ein roter Faden durch die Gemeinderatssitzung gezogen. Vor allem junge Menschen aus dem Gemeindegebiet waren ins Rathaus gekommen, um die Diskussion zu verfolgen. Beinahe alle Möglichkeiten, Platz für Wohnraum zu schaffen, kamen bei dieser Gelegenheit auf den Tisch. Es ging um mögliche Baulücken, um Bauplätze in Neubaugebieten und um den Ausbau bestehender Häuser.
Grundsätzliches stand an diesem Abend zur Debatte: Wie streng sind die Regeln eines Bebaungsplans einzuhalten? Und wann ist das sogenannte Bauen in zweiter Reihe problematisch? Einige Gemeinderatsmitglieder wollten Präzedenzfälle grundsätzlich vermeiden. Andere hingegen plädierten dafür, sich den Plänen der Bauherren nicht aus prinzipiellen Gründen entgegenzustellen. So forderte Erwin Spar den Gemeinderat auf, aus einer Mücke keinen Elefanten zu machen, als es darum ging, bauliche Veränderungen an einem Haus im Außenbereich des Ortsteils Igenhausen zu genehmigen.
Das Haus, das Bürgermeister Franz Xaver Ziegler in der Sitzung dem Altbestand zuordnete, sollte renoviert werden. Der Gemeinderat wurde gebeten, Änderungen an Dach und Fassade abzusegnen. Doch nicht nur das. Die Verwaltung hatte festgestellt, dass es für dieses Haus wahrscheinlich nie eine Baugenehmigung gegeben hatte. Was also tun? Nachträglich abnicken und vollendete Tatsachen hinnehmen – das fanden nicht alle Gemeinderatsmitglieder richtig. Maria Hofreiter hatte schließlich vorgeschlagen, die Klärung der juristischen Lage dem Landratsamt zu überlassen und sich den baulichen Veränderungen nicht in den Weg zu stellen, da es sich insgesamt um eine Aufwertung handele. Mit vier Gegenstimmen ging der Antrag auf Baugenehmigung und Bestandsaufnahme durch.
Eine Gegenstimme gab es für den Bau eines neuen Hauses in Hollenbach. Es würde hinter einem schon bestehenden Haus errichtet und wäre über einen privaten Weg zu erreichen. Wie soll die Gemeinde mit diesen Fällen umgehen? Thomas Mayer schlug vor, den Weg öffentlich zu machen, und verwies auf eine noch unbebaute Wiese oberhalb des Grundstücks. Stefan Greppmeir hielt das für eine „gute Anregung“. Josef Kulzinger wollte vorab klären, ob der Weg öffentlich genutzt werden kann, und erst danach dem Bauvorhaben zustimmen. „Der riesige Kuhstall nebendran ist kein Problem?“, fragte er irritiert. Paul Pfundmeier vertrat die Ansicht der Mehrheit im Gemeinderat: Die Chance, hier eine junge Familie ein Haus bauen zu lassen, solle genutzt werden.
Auch das Aufstocken eines Zweifamilienhauses im Ortsteil Schönbach gefiel nicht allen im Gemeinderat. Bürgermeister Franz Xaver Ziegler begrüßte diese Möglichkeit, zusätzlich Wohnraum zu schaffen. Mit einer Gegenstimme erhielt der Antrag auf Vorbescheid gemeindliches Einvernehmen.
Ein geplanter Bungalow im Neubaugebiet Hollenbach-West rief die nächste Grundsatzdebatte hervor. Das Problem: Lediglich auf drei Grundstücken des gesamten Areals darf kein Walmdach gebaut werden. Eines davon ist das Baugrundstück des Bauherrn, der hier einen Bungalow errichten will. Und zwar mit Walmdach. Sollte die Gemeinde in diesem Fall eine Ausnahme zulassen? Zumal, wie Lucia Bradl betonte, die geringe Höhe des Bungalows mit Walmdach an dieser exponierten Stelle des Hangs ein schlagkräftiges Argument für eine Ausnahmegenehmigung eines Walmdachs sei. Herbert Karl erinnerte zudem daran, dass der Gemeinderat es den Bauherren im Baugebiet Hollenbach-West ursprünglich freistellen wollte, wie sie ihre Dächer gestalten (wir berichteten). Erst die Planerin und Vertreter des Landratsamtes hätten Einschränkungen empfohlen, die jetzt im Bebauungsplan stehen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder waren der Ansicht, dass sich die Bauherren an diese Regeln nun auch halten müssten. Das sah die Mehrheit des Gemeinderates offenbar nicht so. Mit vier Gegenstimmen erhielt auch der Bungalow mit Walmdach das gemeindliche Einvernehmen.