Zoff um den Straßenausbau
Meringer Sonderfall kommt die Anwohner teuer zu stehen. Sie wenden sich nun an den Freistaat und fordern eine Lösung. Landtag berät über die Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Mering Als sich abzeichnete, dass künftig für den Straßenausbau in Bayern keine Beiträge mehr erhoben werden, freuten sich die Anwohner der Meringerzeller Straße in Mering ungemein. „Es war uns zum Feiern zumute“, sagt Konrad Müller. Die Anlieger hätten nämlich für die neu ausgebaute Straße erhebliche Beiträge entrichtet und hatten bereits per Vorauszahlungsbescheid Summen von 2000 bis über 10000 Euro an die Marktgemeinde bezahlt. „Wir dachten, jetzt bekommen wir unser Geld zurück, denn unsere Straße wird offiziell erst 2018 abgerechnet, und da sollte die Gesetzesänderung ja bereits greifen“, erklärt Müller. Doch die Freude währte nicht lange. Wie den etwa 30 Anliegern vonseiten der Gemeinde mitgeteilt wurde, fallen die 2017 bereits
Anwohner wollen ihre Vorauszahlungen zurück
geleisteten Vorauszahlungen nicht unter diese Regelung.
Dabei hätte die Kommune diesen Bescheid gar nicht erstellen müssen, denn per Satzung sei dies eine Kann-Leistung. „Es gab einige Gemeinden, die auf dieses Verfahren verzichtet haben, weil sie um die unsichere Gesetzeslage wussten“, sagt Müller weiter. Gemeinsam mit weiteren Anliegern hat sich Müller auf ein Bier in einer Meringer Wirtschaft getroffen, um darüber zu diskutieren, wie es nun weitergeht. Sie gehören zum harten Kern der etwa 30 Anlieger, die schon seit vielen Monaten immer wieder zusammenkommen. „Der Gesetzentwurf gibt uns eigentlich recht, wir fallen nämlich genau in den Stichtag“, erklärt Hans Schweiger. Einziger Haken daran ist, dass die Marktgemeinde bereits einen Vorauszahlungsbescheid erstellt hat. „Hätten wir diesen nicht, wäre alles in bester Ordnung“, sagt er.
Die Anwohner setzen sich nun dafür ein, dass der Gesetzentwurf, der von CSU-Landtagsfraktionsvorsitzendem Thomas Kreuzer und elf weiteren Abgeordneten auf den Weg gebracht wurde, geändert wird. Sie wollen, dass ihnen die Vorauszahlungen zurückerstattet werden. CSU-Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko ist Mitglied im Innenausschuss des Landtags und für die Meringer Anlieger der erste An- sprechpartner. Grundsätzlich kann er die Problematik zwar verstehen, doch er betont: Die Rückzahlung sei aus dem Entwurf herausgenommen worden, weil in einigen Gemeinden in Bayern zwar bereits Vorbescheide erstellt wurden, die Kosten für den Straßenausbau selbst aber noch nach Jahren nicht abgerechnet wurden.“Da würden sonst enorme Kosten auf den Freistaat zukommen, die sich in Milliardenhöhe bewegen. Für Tomaschko steht in diesem besonderen Fall vor allem die Marktgemeinde Mering in der Pflicht. „Nach meinen Informationen ist dieser Fall bayernweit einzigartig“, sagt er. Sollte das Gesetz kommen, dann dürfen Gemeinden ihre vor dem 31. Dezember 2017 durch Bescheid festgesetzten Vo- rauszahlungen, bei denen sie den endgültigen Beitrag noch nicht festgesetzt haben, unter bestimmten Voraussetzungen behalten. „Dies ist dann der Fall, wenn bis zum 30. April 2024 die Vorteilslage entstanden ist, vor allem die Anlage technisch fertiggestellt wurde und die Gemeinde eine fiktive Abrechnung erstellt hat“, so Tomaschko. Andernfalls müssen Vorauszahlungen auf Antrag zurückerstattet werden.
Schwierig ist es im Fall Mering vor allem deshalb, weil die Vorauszahlung zu einem Zeitpunkt erhoben wurde, an dem eine Novellierung des Gesetzes von allen im Landtag vertretenen Parteien bereits angekündigt worden war. Doch Tomaschko macht den Anliegern deshalb Hoffnung: „Der Markt Mering sollte eine Rückerstattung aus Billigkeitsgründen prüfen.“Dann müsste die Kommune etwa 250000 Euro an bereits erhobenen Vorauszahlungen zurückzahlen. Dafür müsste ein Gemeinderatsbeschluss her. Bislang stand das Thema noch nicht auf der Tagesordnung.
Für Anwohner Manfred Ernst ist das aber nur ein „kleiner Hoffnungsschimmer“: „Eigentlich wollen wir nicht, dass die Kommune nun draufzahlen muss.“Es wäre doch Aufgabe des Freistaats, von vorneherein ein klares Gesetz zu erlassen. „Es reicht doch der einfache Zusatz, wer 2017 Vorauszahlung für eine Maßnahme, die 2018 noch nicht abgeschlossen ist, bezahlt hat, erhält diese wieder rückerstattet“, sind sich die Anwohner einig.