Wie alt ist der Angeklagte?
Prozess vor dem Amtsgericht nach brutalem Streit
Es war ein holpriger Auftakt im Verfahren gegen zwei Männer aus Äthiopien, die sich vor dem Augsburger Amtsgericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten müssen. Weil es Unstimmigkeiten über das Alter eines der Männer gibt, wurde das Verfahren ausgesetzt. Zunächst soll nun ein Gutachter den Geburtstermin des Angeklagten ermitteln, der laut Polizeiund Gerichtsunterlagen eigentlich 23 Jahre alt sein soll. Nach eigenen Angaben ist er aber erst 17.
Dabei war sein Alter schon das zweite Problem für den Angeklagten. Hatte er sich im Vorfeld mit den Behörden und seinem Anwalt noch auf Arabisch verständigen können, so gab er nun dem für diese Sprache vor Gericht erschienenen Dolmetscher an, er brauche einen Übersetzer für seine Muttersprache Tigrinya, um den Verfahren folgen zu können. Zwar war eine Dolmetscherin anwesend, die diese Sprache beherrscht, sie war aber geladen, um
In Äthiopien gibt es rund 80 Sprachen und Dialekte
für den zweiten, 22-jährigen Angeklagten (auf Amharisch) zu übersetzen. Im 100-Millionen-EinwohnerLand Äthiopien werden rund 80 Sprachen und Dialekte gesprochen.
Gravierender für Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung war die Frage nach dem tatsächlichen Alter des ursprünglich 23-jährigen Angeklagten. Der hatte bei der Personalienfeststellung einen ihm unbekannten Tag im April 2001 als seinen Geburtszeitpunkt angegeben. Damit überraschte er das Gericht ebenso wie seinen Verteidiger. Richter Dominik Wagner legte den Beschluss fest, das Alter des Angeklagten gutachterlich klären zu lassen. Möglicherweise steht dem Angeklagten künftig ein Verfahren vor dem Jugendgericht bevor.
Laut eines Gerichtssprechers soll der 22-jährige Angeklagte im Januar in Augsburg zunächst einem Begleiter des möglicherweise 23-jährigen Landsmannes im Streit zwei Zähne ausgeschlagen haben. Aus Rache soll der wiederum einen Begleiter des 22-Jährigen mit einem Messer in den Rücken gestochen und erheblich verletzt haben. Was tatsächlich vorgefallen ist, soll nun Ende Juli festgestellt werden. Bis dahin ging es für die beiden Angeklagten zurück in Untersuchungshaft.