Im Rehlinger Gemeinderat notiert
● Zuschuss für Rotes Kreuz Das Bayerische Rote Kreuz bekommt für den Katastrophenschutz 840 Euro von der Gemeinde. Seit 2003 gewährt Rehling nur einen jährlichen pauschalen Zuschuss für den Katastrophenschutz, nachdem die überregionale Wasserrettung aufgrund der überwiegenden Nutzung des Badesees in Oberach für Rehling nicht mehr die Bedeutung früherer Jahre hat. Einstimmig daher auch der Beschluss, dass dem Roten Kreuz nur für den Katastrophenschutz eine pauschale Zuwendung in Höhe von 840 Euro gewährt wird. Die vom Roten Kreuz beantragten 600 Euro für die Wasserrettung wurden nicht übernommen.
● Gewässer Pflege Der Gemeinderat hat beim Zweckverband Arbeiten zur Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung angemeldet. Wie in den Vorjahren wurden für den Hörgelauund Gamlinggraben Arbeiten im bisherigen Umfang mit einer Summe von 6000 Euro angegeben.
● Diskussion wegen Kreisumlage Auf finanzielle Sicherheit müssen die Gemeinden bei der Aufstellung des Haushaltsplans achten. Hier hatte es kürzlich Probleme gegeben, nachdem das Verwaltungsgericht Bayreuth einen Kreisumlagebescheid des Landkreises Forchheim wegen Verstoßes gegen die kommunale Selbstverwaltung aufgehoben hatte. Demnach muss der Landkreis vor Erlass der Haushaltssatzungen die finanzielle Situation der umlagepflichtigen Gemeinden prüfen. Nun will der Landkreis Aichach-Friedberg bis zum Beginn der Haushaltsberatungen für 2019 abklären, ob sich eine Gemeinde auf eine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung beruft und gegebenenfalls um eine Anhörung vor Erlass der Haushaltssatzung bittet. Dies trifft aber für die Gemeinde nicht zu, wie die Ratsmitglieder einstimmig befanden. Deshalb wurde beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Die Stellungnahme gilt bis auf Widerruf, längstens bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts gegen das Urteil aus Bayreuth oder bis Bayern die Kreisumlage neu geregelt hat.
● „Beton und Recycling“Keine Bedenken hatte der Gemeinderat angesichts des Bebauungsplans „Sondergebiet Beton und Recycling“der Stadt Gersthofen. Belange der Gemeinde Rehling werden dadurch nicht berührt, deshalb gab es auch keinerlei Einwände.
● Neue Büroräume In einem Bauantrag der örtlichen Raiffeisenbank ging es um die Nutzungsänderung des bisherigen Wohnhauses in der Hauptstraße 6 nördlich des Bankgebäudes. Hier sollen zusätzliche Büroräume eingerichtet und eine beleuchtete Werbetafel angebracht werden.
Es handelt sich um das Wohnhaus mit dem ehemaligen Bäckereiladen. Das Objekt ist seit geraumer Zeit in Besitz der Bank und soll nun zügig umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Stellplätze gibt es keine Pro- bleme, sie sind auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen. Trotz der abweichenden Abstandsflächen und Abstände der beiden Häuser stimmte das Gremium dem Bauantrag zu.
● Zwei Einfamilienhäuser Ebenfalls Zustimmung erhielt eine Verlängerung der bereits im Jahr 2001 beantragten Bauvoranfrage im Oberen Römerweg in Sankt Stephan zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage westlich der Hörgelau. Auch wenn die Gemeinde schon in der Vergangenheit mit den zwei Häusern auf diesem Grundstück nicht glücklich war, „lässt sich eine Verweigerung des Einvernehmens bauplanungsrechtlich nicht begründen“so der Hinweis von Bürgermeister Alfred Rappel.
● Abrechnung über Gemeinde Zur Information diente ein Hinweis des Bürgermeisters, dass nach Rücksprache mit dem Rehlinger Kirchenpfleger im Zuge des derzeitigen Umschlusses der Wasserleitung in die Kirche, künftig der Wasserverbrauch (zwischen drei und fünf Kubikmeter) über die Gemeinde abgerechnet wird, also auch die anfallenden Kanalgebühren.