Ortseinfahrt wird mit Blumen verschönert
Sielenbacher planen in Tödtenried einen Blumenhügel mit Aussichtsbank. Außerdem vergibt der Gemeinderat Straßensanierungen. Schwerpunkt ist die Verbindung von Tödtenried nach Unterschröttenloh
Sielenbach Schöner werden soll die Ortseinfahrt des Sielenbacher Ortsteils Tödtenried. Die Sielenbacher Gemeinderäte beschlossen in ihrer Sitzung am Dienstag, dort einen Blumenhügel anzulegen. Das betrifft die Einfahrt aus Richtung Rieden (Gemeinde Dasing). Außerdem vergab das Gremium eine Reihe von Aufträgen.
Mit einem Blumenhügel und Baumpflanzungen wird die Ortsein- fahrt „aufgehübscht“. Für die Bepflanzung will die Gemeinde eine Ausgleichsfläche nutzen. Außerdem wählte der Gemeinderat Pflanzen aus, die von Insekten und Vögeln bevorzugt werden. Auch eine Aussichtsbank mit Blick ins Ecknachtal, wie vom Gemeinderat vorgeschlagen, kann sich Bürgermeister Martin Echter auf dem Blumenhügel gut vorstellen.
Knapp 180 000 Euro sind im diesjährigen Haushalt der Gemeinde für Arbeiten an den Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil davon fließt in den Ausbau und die Sanierung der Ortsverbindungsstraße von Tödtenried nach Unterschröttenloh. Der Haushaltsplan sieht dafür 150000 Euro vor. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen auch Wirtschaftswege in diesem Bereich der Gemeinde Sielenbach ausgebessert werden.
Die Kosten für die rund 350 Meter zwischen Postweg und Schröttenloher Straße trägt die Gemeinde. Bei dem etwa 275 Meter langen Weg Richtung Schlossberg sowie den etwa 350 Metern von der Riedener Straße bis Alter Weg Hohleneich teilt sich die Kommune die Kosten mit der Jagdgenossenschaft. Für insgesamt rund 189000 Euro beauftragte die Gemeinde die Firma Schweiger in Altomünster mit den Arbeiten. Sie hatte das günstigste Angebot abgegeben.
Eine Doppelgarage mit Geräteraum möchte ein Antragsteller in Tödtenried im Bereich des Bebauungsplanes Tödtenried bauen. Weil sie außerhalb des Bauraums lag, beantragte der Bauherr eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hürlberg“. Dem stimmten die meisten Gemeinderäte unter der Voraussetzung zu, dass die Garage etwas nach Osten verschoben wird. Drei Gemeinderäte stimmten gegen eine Änderung des Bebauungsplans. Die Kosten für die Änderung muss der Antragsteller übernehmen. Das gilt ebenso für die zusätzlich notwendige Ausgleichsfläche.