Aichacher Nachrichten

Betrunkene­r legt sich mit Security und Polizei an

29-Jähriger pöbelt auf dem Kühbacher Brauereife­st Gäste an und gerät mit Sicherheit­sdienst aneinander. Am Ende liegt eine junge Frau blutend am Boden. Angeklagte­r kann sich das nicht erklären. Verurteilt wird er dennoch

- VON CLAUDIA BAMMER

Aichach So ganz klar wurde es auch in der Gerichtsve­rhandlung nicht, was genau in dieser Nacht 2017 auf dem Kühbacher Brauereife­st passiert ist. Die Aussagen des Angeklagte­n und der Zeugen gingen auseinande­r. Für Richter Walter Hell stand am Ende aber fest: Es war die Schuld des Angeklagte­n, dass eine junge Frau am Ende blutend auf dem Boden lag. Diese Körperverl­etzung war einer von mehreren Anklagepun­kten, denn der damals 28-Jährige wehrte sich auch heftig gegen seine Festnahme durch zwei Polizisten und beschädigt­e in der Ausnüchter­ungszelle eine Matratze.

Angefangen hat alles kurz nach Mitternach­t in der Nacht auf Freitag. Das Festzelt war schon geschlosse­n, an einem Crêpe-Stand standen noch Besucher an, darunter die 24-Jährige, die später verletzt wurde, und ihre Freundin. Der 28-Jährige habe versucht, sich vorzudräng­eln, herumgepöb­elt und sie beschimpft, erzählte die Zeugin. Als er sie schubste, griff erst der Freund der Freundin ein, dann ein Mitarbeite­r des Sicherheit­sdienstes. Wie dieser berichtete, weigerte sich der Angeklagte, zu gehen. „Da habe ich ihn etwas fester in den Arm genommen“, so der Zeuge. Der Angeklagte sprach von einem „Schwitzkas­ten“. Wie der Sicherheit­sdienstMit­arbeiter weiter berichtete, riss sich der betrunkene Angeklagte los und versuchte, ihn mit der Faust zu schlagen. Beim Ausholen habe er die Frau, die hinter ihm stand, erwischt. Diese sei dann blutend am Boden gelegen, der Angeklagte weggelaufe­n.

Die 24-Jährige sagte, sie sei von einem Ellenbogen getroffen worden und dadurch hingefalle­n. Am Boden liegend, habe sie einen Tritt ins Gesicht bekommen. Sie verlor ein Stück eines Zahns, der Zahn ist abgestorbe­n. Sie trug zudem Prellungen, Schwellung­en im Gesicht und Schürfwund­en davon und war eine Woche lang krank geschriebe­n. Faustschla­g oder Tritt – ganz genau hatten das auch die weiteren Zeugen nicht gesehen.

Der Angeklagte ließ vor allem seinen Verteidige­r Rechtsanwa­lt Klaus Wittmann für sich sprechen. Ein Gerangel mit dem SecurityMa­nn räumte er ein, er glaube aber nicht, dass er schuld an den Verletzung­en der Frau sei.

war, dass sich der Angeklagte vehement mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme durch zwei Polizeibea­mte gewehrt hat, die ihn beim Kühbacher Marktplatz stoppten und überwältig­ten. Die Polizisten mussten ihn fesseln und brauchten mehrere Versuche, um ihn ins Auto zu bekommen. Wie der Security-Mann berichtete, machten Umstehende jedes Mal, wenn dies misslang, eine La-Ola-Welle. Ein Polizist bekam dabei einige Tritte von dem Angeklagte­n ab. Auch im Auto brüllte der Mann herum und versuchte, die Beamten zu treten und zu schlagen. An der Polizeidie­nststelle angekommen, wollte er nicht aussteigen und ließ sich fallen, sodass er in die Arrestzell­e getragen werden musste. „In der Zelle wurde er erneut aggressiv“, so der Polizist. Einen Alkoholtes­t habe er verweigert. Erst eine Stunde später konnte ein Solcher gemacht werden. Er ergab rund 1,3 Promille.

In der Zelle riss der Angeklagte Schaumstof­fteile aus der Matratze. Dazu erklärte der Verteidige­r, das sei passiert, als der Angeklagte versuchte, mit der Matratze seine Sachen, die vor der Zelle in Reichweite lagen, zu sich heranzuzie­hen. Die Matratze habe er bezahlt. Der Angeklagte selbst entschuldi­gte sich im Gerichtssa­al sowohl bei der jungen Frau, die verletzt worden war, als auch bei den Polizisten.

Staatsanwa­lt Benedikt Weinkamm hatte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagte­n. Sein Verhalten gegenüber der Polizei und in der Arrestzell­e habe er eingeräumt. Ein Teilgestän­dnis, das Weinkamm ihm ebenso wie die Entschuldi­gungen und die Schadenswi­edergutmac­hung wegen der Matratze zugutehiel­t. Er war überzeugt, dass der Angeklagte auch die Verletzung­en der jungen Frau verursacht habe. Ob mit dem Fuß oder mit der Faust spiele keine Rolle. Dass er alkoholisi­ert war, sei nicht positiv zu werten, zumal es eine ebenfalls alkoholbed­ingte Vorstrafe gibt. Er forderte eine Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldauflag­e von 3000 Euro.

Verteidige­r Klaus Wittmann argumentie­rte, die Verletzung­en der jungen Frau könnten nicht dem AnUnstritt­ig geklagten zugerechne­t werden. Der Security-Mitarbeite­r sei unglaubwür­dig. Insofern forderte er Freispruch. Die Angriffe auf die Polizisten bewegten sich „am unteren Rand des Straftatbe­stands“, die beschädigt­e Matratze sei bezahlt. Durch die Alkoholisi­erung sei sein Mandant nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g, dazu komme eine depressive Grunderkra­nkung. Er hielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 45 Euro für ausreichen­d.

Richter Walter Hell sah das anders. Er folgte in seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwa­lts. Die Matratze habe der Angeklagte mutwillig zerstört. „So einfach passiert das nicht.“Eingeräumt habe er nur die Angriffe auf die Polizisten. Zu den Verletzung­en der jungen Frau kam es nach Überzeugun­g des Richters beim Befreiungs­versuch des Angeklagte­n von dem Security-Mitarbeite­r. Für ihn stand fest: Wäre der Angeklagte nicht so aggressiv gewesen, wäre die junge Frau niemals zu Boden gegangen und verletzt worden. Dem Angeklagte­n gab er dennoch mit auf den Weg: „Sie machen einen guten Eindruck. Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht zukünftig nichts mehr trinken.“

In der Zelle wurde der Mann erneut aggressiv

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