Betrunkener legt sich mit Security und Polizei an
29-Jähriger pöbelt auf dem Kühbacher Brauereifest Gäste an und gerät mit Sicherheitsdienst aneinander. Am Ende liegt eine junge Frau blutend am Boden. Angeklagter kann sich das nicht erklären. Verurteilt wird er dennoch
Aichach So ganz klar wurde es auch in der Gerichtsverhandlung nicht, was genau in dieser Nacht 2017 auf dem Kühbacher Brauereifest passiert ist. Die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen gingen auseinander. Für Richter Walter Hell stand am Ende aber fest: Es war die Schuld des Angeklagten, dass eine junge Frau am Ende blutend auf dem Boden lag. Diese Körperverletzung war einer von mehreren Anklagepunkten, denn der damals 28-Jährige wehrte sich auch heftig gegen seine Festnahme durch zwei Polizisten und beschädigte in der Ausnüchterungszelle eine Matratze.
Angefangen hat alles kurz nach Mitternacht in der Nacht auf Freitag. Das Festzelt war schon geschlossen, an einem Crêpe-Stand standen noch Besucher an, darunter die 24-Jährige, die später verletzt wurde, und ihre Freundin. Der 28-Jährige habe versucht, sich vorzudrängeln, herumgepöbelt und sie beschimpft, erzählte die Zeugin. Als er sie schubste, griff erst der Freund der Freundin ein, dann ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. Wie dieser berichtete, weigerte sich der Angeklagte, zu gehen. „Da habe ich ihn etwas fester in den Arm genommen“, so der Zeuge. Der Angeklagte sprach von einem „Schwitzkasten“. Wie der SicherheitsdienstMitarbeiter weiter berichtete, riss sich der betrunkene Angeklagte los und versuchte, ihn mit der Faust zu schlagen. Beim Ausholen habe er die Frau, die hinter ihm stand, erwischt. Diese sei dann blutend am Boden gelegen, der Angeklagte weggelaufen.
Die 24-Jährige sagte, sie sei von einem Ellenbogen getroffen worden und dadurch hingefallen. Am Boden liegend, habe sie einen Tritt ins Gesicht bekommen. Sie verlor ein Stück eines Zahns, der Zahn ist abgestorben. Sie trug zudem Prellungen, Schwellungen im Gesicht und Schürfwunden davon und war eine Woche lang krank geschrieben. Faustschlag oder Tritt – ganz genau hatten das auch die weiteren Zeugen nicht gesehen.
Der Angeklagte ließ vor allem seinen Verteidiger Rechtsanwalt Klaus Wittmann für sich sprechen. Ein Gerangel mit dem SecurityMann räumte er ein, er glaube aber nicht, dass er schuld an den Verletzungen der Frau sei.
war, dass sich der Angeklagte vehement mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme durch zwei Polizeibeamte gewehrt hat, die ihn beim Kühbacher Marktplatz stoppten und überwältigten. Die Polizisten mussten ihn fesseln und brauchten mehrere Versuche, um ihn ins Auto zu bekommen. Wie der Security-Mann berichtete, machten Umstehende jedes Mal, wenn dies misslang, eine La-Ola-Welle. Ein Polizist bekam dabei einige Tritte von dem Angeklagten ab. Auch im Auto brüllte der Mann herum und versuchte, die Beamten zu treten und zu schlagen. An der Polizeidienststelle angekommen, wollte er nicht aussteigen und ließ sich fallen, sodass er in die Arrestzelle getragen werden musste. „In der Zelle wurde er erneut aggressiv“, so der Polizist. Einen Alkoholtest habe er verweigert. Erst eine Stunde später konnte ein Solcher gemacht werden. Er ergab rund 1,3 Promille.
In der Zelle riss der Angeklagte Schaumstoffteile aus der Matratze. Dazu erklärte der Verteidiger, das sei passiert, als der Angeklagte versuchte, mit der Matratze seine Sachen, die vor der Zelle in Reichweite lagen, zu sich heranzuziehen. Die Matratze habe er bezahlt. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich im Gerichtssaal sowohl bei der jungen Frau, die verletzt worden war, als auch bei den Polizisten.
Staatsanwalt Benedikt Weinkamm hatte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Sein Verhalten gegenüber der Polizei und in der Arrestzelle habe er eingeräumt. Ein Teilgeständnis, das Weinkamm ihm ebenso wie die Entschuldigungen und die Schadenswiedergutmachung wegen der Matratze zugutehielt. Er war überzeugt, dass der Angeklagte auch die Verletzungen der jungen Frau verursacht habe. Ob mit dem Fuß oder mit der Faust spiele keine Rolle. Dass er alkoholisiert war, sei nicht positiv zu werten, zumal es eine ebenfalls alkoholbedingte Vorstrafe gibt. Er forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 3000 Euro.
Verteidiger Klaus Wittmann argumentierte, die Verletzungen der jungen Frau könnten nicht dem AnUnstrittig geklagten zugerechnet werden. Der Security-Mitarbeiter sei unglaubwürdig. Insofern forderte er Freispruch. Die Angriffe auf die Polizisten bewegten sich „am unteren Rand des Straftatbestands“, die beschädigte Matratze sei bezahlt. Durch die Alkoholisierung sei sein Mandant nur eingeschränkt schuldfähig, dazu komme eine depressive Grunderkrankung. Er hielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro für ausreichend.
Richter Walter Hell sah das anders. Er folgte in seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Die Matratze habe der Angeklagte mutwillig zerstört. „So einfach passiert das nicht.“Eingeräumt habe er nur die Angriffe auf die Polizisten. Zu den Verletzungen der jungen Frau kam es nach Überzeugung des Richters beim Befreiungsversuch des Angeklagten von dem Security-Mitarbeiter. Für ihn stand fest: Wäre der Angeklagte nicht so aggressiv gewesen, wäre die junge Frau niemals zu Boden gegangen und verletzt worden. Dem Angeklagten gab er dennoch mit auf den Weg: „Sie machen einen guten Eindruck. Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht zukünftig nichts mehr trinken.“
In der Zelle wurde der Mann erneut aggressiv