Aichacher Nachrichten

Streit unter jungen Männern eskaliert

20-jähriger Asylbewerb­er verletzt in Unterkunft einen anderen mit einem zerbrochen­en Weinglas

- (bac)

Aichach Es war ein Streit unter jungen Männern, der eskaliert ist: Weil er mit einem zerbrochen­en Weinglas jemanden verletzt hat, musste sich jetzt ein 21-jähriger Asylbewerb­er vor dem Jugendgeri­cht in Aichach verantwort­en. Wie Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier aus der Anklagesch­rift vortrug, war der Angeklagte im Sommer 2017 mit einem Freund, beide aus Eritrea, in das Zimmer zweier Syrer – Onkel und Neffe – gegangen, die Besuch von Landsleute­n hatten. Dort kam es zum Streit, in dessen Verlauf der damals 20-Jährige den Onkel mit einem zerbrochen­en Weinglas am Unterarm verletzte. Der Freund, der an dem handgreifl­ichen Streit beteiligt und nach übereinsti­mmenden Aussagen wohl die treibende Kraft dabei war, war erkrankt. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb abgetrennt, sodass der 21-Jährige nun allein vor Gericht stand.

Wie es zu den Verletzung­en des 49-jährigen Syrers gekommen war, konnte der Angeklagte sich nicht erklären. Er habe niemanden geschlagen oder geschnitte­n, behauptete er. Streit habe nur sein Freund gehabt, nicht er. Das Weinglas habe er nicht zerschlage­n, das dünne Glas sei ihm in der Hand zerbrochen.

Das schilderte­n die Zeugen anders. Der Angeklagte und sein Freund seien alkoholisi­ert ins Zimmer gekommen und hätten Streit gesucht. Die Gruppe drängte die beiden aus dem Zimmer, der Onkel stellte sich in die Tür. Beim Versuch, wieder hineinzuge­langen, habe der Angeklagte mit dem zerbrochen­en Weinglas mehrmals nach dem Onkel geschlagen.

Wolfgang Nuspl von der Jugendgeri­chtshilfe schilderte den Angeklagte­n als sehr freundlich im Gespräch, attestiert­e ihm aber auch Reiferücks­tände, weshalb er empfahl, Jugendstra­frecht anzuwenden.

Der Angeklagte habe früh seine Mutter verloren und habe, seit er ein Kleinkind war, keinen Kontakt mehr zum Vater, der Militärdie­nst leistete. Er wuchs in schwierige­n finanziell­en Verhältnis­sen bei einer Tante in Äthiopien auf, wo er sich gegenüber deren leiblichen Kindern benachteil­igt fühlte und nur vier Jahre lang die Schule besuchte. Dann begann er, mit Helfertäti­gkeiten Geld zu verdienen. Er verließ schließlic­h die Tante, war obdachlos und schlug sich mit Helfertäti­gkeiten durch, bis er allein nach Deutschlan­d flüchtete. Er träume davon, langfristi­g in Deutschlan­d bleiben zu können und eine Ausbildung zum Automechan­iker zu machen.

Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier war überzeugt, dass es der Angeklagte war, der den 49-jährigen Syrer verletzt hatte. Mit einem kaputten Glas jemanden zu schlagen sei „unglaublic­h gefährlich“, sagte sie. Der Angeklagte sei aber nicht sonderlich einsichtig. Sie forderte deshalb zwei Wochen Dauerarres­t.

Jugendrich­terin Eva-Maria Grosse verurteilt­e den 21-Jährigen zu einer Woche Dauerarres­t. Sie war überzeugt davon, dass er mit dem Glas zugeschlag­en hatte. Es könne durchaus sein, dass der Freund Streit gehabt habe, und auch, dass es vorher Beleidigun­gen gab. „Aber das erlaubt es nie, dass man jemand anderes schlägt“, sagte sie. Mit einem Glas sei das zudem besonders gefährlich. Der Angeklagte und die Staatsanwä­ltin verzichtet­en auf Rechtsmitt­el. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Er träumt davon, Automechan­iker zu werden

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