Ehrenamtliche müssen Geldauflage zahlen
Schrobenhausener Vereinsvorsitzende hatten unwissentlich Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt
Neuburg Ohne freiwilliges Engagement wären viele Bereiche des sozialen Lebens nicht möglich. Dennoch oder gerade deswegen muss in diesen Funktionen mit Sorgfalt gearbeitet werden. Jüngst hatte das Amtsgericht Neuburg über zwei Frauen zu urteilen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Krankenkassenbeiträge nicht abgeführt haben sollen. Vorgeworfen wurde den Frauen aus Schrobenhausen, dass sie während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Erste und Zweite Vorsitzende eines Vereins 250 Mitgliedern Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hätten. Von 2012 bis 2016 waren in dem Verein vier Personen als geringfügig Beschäftigte angestellt. Insgesamt hätte der Verein über 14 200 Euro an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen abführen müssen. Sie habe sich dazu „breitschlagen lassen“, den Posten der stellvertretenden Vorsitzenden zu übernehmen, berichtete eine Angeklagte. „Ich wusste von nichts. Das mit den Beschäftigten hat alles der Kassier in Eigenverantwortung ge- Die zweite Angeklagte, die Vorsitzende des Vereins, bekräftigte: „Ich habe erst in den Vorstandsposten eingewilligt, nachdem wir uns die Aufgaben aufgeteilt hatten. Ich hatte nichts mit den Einstellungen zu tun. Darum und auch um die Gehälter hat sich der Kassier gekümmert.“Dennoch, so Amtsrichter Christian Veh, seien die Frauen für gewisse Dinge verantwortlich gewesen. „Sie hätten da mal einen Blick drauf werden sollen“, sagte der Richter. Die Frauen sahen ein, zu gutgläubig an die Sache herangemit gangen zu sein. Die Verfahren gegen den vorherigen Vorsitzenden und den Kassier waren in einem anderen Prozess gegen Geldauflagen eingestellt worden. Das, so Staatsanwalt Gerhard Reicherl, hätten die beiden Angeklagten auch haben können. Doch aufgrund des Einspruchsschreibens von Verteidiger Günther Schalk war der Anklagevertreter dazu wenig gesprächsbereit. Schalk hätte die Staatsanwaltschaft gerügt, keine Ahnung zu haben, die Akten nicht richtig gelesen und zudem schlampig ermittelt zu haben. „Aumacht.“ genmaß scheint nicht die Königsdisziplin des Sachbearbeiters zu sein“, zitierte der Richter aus dem Schreiben und verurteilte die schroffe Wortwahl des Anwalts. Als „unverschämt und herabwürdigend“bezeichnete der Staatsanwalt den Einspruch. „Beim Ehrenamt bin ich besonders empfindlich, wenn mit solchen Mitteln geschossen wird. Ich habe mehr Sensibilität erwartet“, rechtfertigte Schalk seinen Ton. Man einigte sich auf die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 500 und 1000 Euro.