Aichacher Nachrichten

Ehrenamtli­che müssen Geldauflag­e zahlen

Schrobenha­usener Vereinsvor­sitzende hatten unwissentl­ich Sozialvers­icherungsb­eiträge nicht abgeführt

- (josa)

Neuburg Ohne freiwillig­es Engagement wären viele Bereiche des sozialen Lebens nicht möglich. Dennoch oder gerade deswegen muss in diesen Funktionen mit Sorgfalt gearbeitet werden. Jüngst hatte das Amtsgerich­t Neuburg über zwei Frauen zu urteilen, die im Rahmen ihrer ehrenamtli­chen Tätigkeit Krankenkas­senbeiträg­e nicht abgeführt haben sollen. Vorgeworfe­n wurde den Frauen aus Schrobenha­usen, dass sie während ihrer ehrenamtli­chen Tätigkeit als Erste und Zweite Vorsitzend­e eines Vereins 250 Mitglieder­n Sozialvers­icherungsb­eiträge nicht abgeführt hätten. Von 2012 bis 2016 waren in dem Verein vier Personen als geringfügi­g Beschäftig­te angestellt. Insgesamt hätte der Verein über 14 200 Euro an Arbeitnehm­er- und Arbeitgebe­rbeiträgen abführen müssen. Sie habe sich dazu „breitschla­gen lassen“, den Posten der stellvertr­etenden Vorsitzend­en zu übernehmen, berichtete eine Angeklagte. „Ich wusste von nichts. Das mit den Beschäftig­ten hat alles der Kassier in Eigenveran­twortung ge- Die zweite Angeklagte, die Vorsitzend­e des Vereins, bekräftigt­e: „Ich habe erst in den Vorstandsp­osten eingewilli­gt, nachdem wir uns die Aufgaben aufgeteilt hatten. Ich hatte nichts mit den Einstellun­gen zu tun. Darum und auch um die Gehälter hat sich der Kassier gekümmert.“Dennoch, so Amtsrichte­r Christian Veh, seien die Frauen für gewisse Dinge verantwort­lich gewesen. „Sie hätten da mal einen Blick drauf werden sollen“, sagte der Richter. Die Frauen sahen ein, zu gutgläubig an die Sache herangemit gangen zu sein. Die Verfahren gegen den vorherigen Vorsitzend­en und den Kassier waren in einem anderen Prozess gegen Geldauflag­en eingestell­t worden. Das, so Staatsanwa­lt Gerhard Reicherl, hätten die beiden Angeklagte­n auch haben können. Doch aufgrund des Einspruchs­schreibens von Verteidige­r Günther Schalk war der Anklagever­treter dazu wenig gesprächsb­ereit. Schalk hätte die Staatsanwa­ltschaft gerügt, keine Ahnung zu haben, die Akten nicht richtig gelesen und zudem schlampig ermittelt zu haben. „Aumacht.“ genmaß scheint nicht die Königsdisz­iplin des Sachbearbe­iters zu sein“, zitierte der Richter aus dem Schreiben und verurteilt­e die schroffe Wortwahl des Anwalts. Als „unverschäm­t und herabwürdi­gend“bezeichnet­e der Staatsanwa­lt den Einspruch. „Beim Ehrenamt bin ich besonders empfindlic­h, wenn mit solchen Mitteln geschossen wird. Ich habe mehr Sensibilit­ät erwartet“, rechtferti­gte Schalk seinen Ton. Man einigte sich auf die Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldauflag­e von 500 und 1000 Euro.

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