Aichacher Nachrichten

Was Anwälte empfehlen

Tipps für den digitalen Nachlass

- VON ANJA WORSCHECH

Augsburg Eltern haben das Recht, auf das Facebook-Konto ihres toten Kindes zuzugreife­n. Das entschied der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe. Der Fall macht deutlich, wie wichtig es im digitalen Zeitalter ist, seine Daten im Netz zu verwalten – und auch für einen möglichen Todesfall vorzusorge­n. Für die Erben ist der digitale Nachlass oft eine emotionale Angelegenh­eit, sagt Tatjana Halm von der Verbrauche­rzentrale Bayern. Fotos in Clouds und Nachrichte­n seien für Hinterblie­bene wie ein Tagebuch. „Es sind Erinnerung­en, die wertvoll und wichtig sind. Es geht darum, mit dem Tod einer nahestehen­den Person abzuschlie­ßen“, erklärt Halm.

Experten raten daher, schon zu Lebzeiten vorzusorge­n. „Es ist wichtig, um die Erben vor einer zeitaufwen­digen und kosteninte­nsiven Nachlasssu­che zu schützen“, sagt Judith Sauer, Anwältin mit dem Tätigkeits­schwerpunk­t Erbrecht von der Anwaltskan­zlei JuS Rechtsanwä­lte Schloms und Partner in Augsburg. Hilfreich sei es, zu Lebzeiten jeden Account mit Zugangsdat­en aufzuliste­n. „Ungeachtet der Frage des digitalen Nachlasses ist das auch eine Chance, zu hinterfrag­en, ob man gewisse Accounts möglicherw­eise gar nicht mehr nutzt und bereits zu Lebzeiten eine Löschung sinnvoll wäre. Quasi die Entrümpelu­ng auf digitaler Ebene.“

Die Verbrauche­rzentrale Bayern empfiehlt, eine oder mehrere Personen des Vertrauens mit seinem digitalen Erbe zu beauftrage­n. Dabei sind zwei Dinge zu beachten: Es wird eine schriftlic­he Vollmacht „über den eigenen Tod hinaus“benötigt genauso wie eine Liste, die sämtliche Accounts und Passwörter enthält. Aktualisie­ren nicht vergessen. Die Verbrauche­rzentrale empfiehlt, einen passwortge­schützten USB-Stick an einem sicheren Ort zu deponieren. Es geht auch moderner – zum Beispiel mit Passwortma­nagern. Die Programme speichern beliebig viele Zugangsdat­en zentral und verschlüss­elt.

Zudem sollte der Verbrauche­r festlegen, was mit seinen Accounts und Profilen im Todesfall passieren soll. Auch eine Entscheidu­ng, was mit den Endgeräten, also Computer, Smartphone, Tablet, und den dort gespeicher­ten Daten geschehen soll, ist wichtig. Die Vollmacht muss handschrif­tlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschri­eben werden, sagt Tatjana Halm von der Verbrauche­rzentrale.

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