Unterstützer in schweren Stunden
Grieneisen Bestattungen hilft Betroffenen bei der Trauerbewältigung
Den eigenen Tod und damit die Endlichkeit des Daseins verdrängen viele. Hin und wieder werden wir jedoch durch Kollegen, Bekannte oder Freunde daran erinnert, dass Zeit, Gesundheit und Wohlbefinden kostbare Güter sind, die jeden von uns früher oder später einmal verlassen. Es gibt Situationen, in denen man neu anfangen muss, zum Beispiel nach dem Verlust eines geliebten Menschen. Wenn einem die Vergänglichkeit nie präsent war, kann es einen treffen, ist man plötzlich damit konfrontiert. Viele Leidtragende sind mit einer solchen Situation überfordert und fühlen sich alleine gelassen. Bestattungsdienste sehen ihre Aufgabe darin, diese Lücke zu füllen. Sie wollen den Menschen zeigen, dass sie nicht allein sind, auch wenn es sie völlig unvorbereitet trifft. Das Team von Grieneisen Bestattungen Augsburg in der Neusässer Straße 12 fühlt sich dazu verpflichtet, zur Enttabuisierung der Themen Tod und Sterben beizutragen. Zur intensiven Betreuung gehören auch Behördengänge sowie die Berücksichtigung regionaler und kultureller Aspekte.
Digitaler Nachlass: wichtiger Bestandteil des Erbes
Die Unterstützung ermöglicht es den Angehörigen, der Bewältigung der eigenen Trauer genug Zeit widmen zu können. Um den Menschen in ihrer schwersten Stunde eine Stütze zu sein, entwickelt das Unternehmen zeitgemäße Angebote und Dienstleistungen. Hierzu zählt unter anderem das Online-Schutzpaket, das den digitalen Nachlass regelt. Dieser wird ein zunehmend wichtiger Bestandteil des Erbes.
Für viele Menschen ist es ein beruhigendes Gefühl, heute schon Vorsorge zu treffen, um ihre Wünsche niederzulegen und Angehörige zu entlasten. Das Team von Grieneisen Bestattungen steht für alle offenen Fragen zum Thema Vorsorge gerne zur Verfügung.
pm/jkor
Infos im Internet www.ahorngrieneisen.de
Auch bei Sozialbestattungen besteht häufig das Recht auf ein angemessenes Denkmal
Schlichtes Holzkreuz oder wuchtiger Grabstein? Die Frage, welche Erinnerung am Grab angemessen und preislich vertretbar ist, stellt sich vor allem bei sogenannten Sozialbestattungen. Da hier die Sozialämter die Bestattungskosten auf Antrag übernehmen, wird mitunter knapp kalkuliert. Doch das ist nicht immer zulässig.
Bei einer Sozialbestattung kann Anspruch auf einen Grabstein bestehen. Nach Ansicht des Sozialgerichts Mainz ist der Maßstab für die Beerdigungskosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache, aber würdige Art der Bestattung. Ein Holzkreuz oder auch ein besonders einfacher Grabstein entspricht demnach nicht immer dem vom Gesetzgeber geforderten Rahmen, teilt Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, mit.
Maßstab sind übliche Grabsteinkosten vor Ort
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau eine Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter beim Sozialamt beantragt. Bewilligt wurden zunächst Bestattungs- und Friedhofskosten in Höhe von rund 2500 Euro. Wenig später beantragte die Klägerin auch die Übernahme von Grabsteinkosten in Höhe von 3100 Euro. Die Behörde lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus, dass kein Anspruch auf Bewilligung der Kosten bestehe. Ein Holzkreuz sei ausreichend. Der beschaffte Grabstein zum Preis von 3100 Euro sei darüber hinaus unverhältnismäßig. Grabsteine könnten bereits zu einem Preis von 300 Euro erworben werden.
Das Gericht gab der Klägerin teilweise recht. Bestätigt wurde die Auffassung der Frau, dass es auf dem örtlichen Friedhof üblich sei, ein Grabmal aufzustellen. Damit sei auch ein angemessener Stein vom Umfang einer Sozialbestattung abgedeckt. Das Gericht setzt jedoch einen Betrag von 1856,40 Euro fest. Diese Summe ergab sich für die Richter aus den günstigsten der verschiedenen Angebote, die eingeholt wurden. tmn