Neuer Prozesstermin in der Friedhofs Affäre
Dem Ex-Verwalter droht eine Haftstrafe
Die Aufarbeitung der Augsburger Friedhofs-Affäre vor Gericht soll im Herbst weitergehen. Drei städtische Friedhofsarbeiter und ein Betriebsleiter eines Steinmetzbetriebs sind bereits Mitte Juni vor dem Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie laut Urteil in Schwarzgeschäfte auf dem Nordfriedhof verwickelt waren. Im Oktober sollen sich nun wegen derselben Vorwürfe der ehemalige Friedhofsverwalter Gerd Koller und ein weiterer Arbeiter verantworten.
Das Verfahren gegen Gerd Koller wird auch in der CSU aufmerksam verfolgt. Er wurde voriges Jahr zum Vorsitzenden des mitgliederstarken Innenstadt-Ortsverbands gewählt. Als wenige Tage nach der Wahl die Anklage gegen ihn bekannt wurde, ließ er sein Amt aber erst einmal ruhen. Auch weitere Angeklagte in der Affäre sind in der CSU auf Ortsvereinsebene aktiv und lassen ihre Parteiämter aktuell ruhen. Gerd Koller, inzwischen im Ruhestand, und der mit ihm angeklagte Arbeiter bestreiten, etwas von den Geschäften gewusst oder geholfen zu haben. Sollte das Gericht Gerd Koller dennoch für schuldig halten, ohne dass er etwas gesteht, droht im sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die bereits im Juni verurteilten Männer hatten vor Gericht über ihre Anwälte Geständnisse abgelegt. Nur wegen dieser Geständnisse sei bei allen noch eine Bewährung möglich gewesen, hatte die Richterin damals gesagt.
Die Arbeiter hatten eingeräumt, bei Grabarbeiten in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Ihre Anwälte argumentierten aber, die Geschäft seien nicht strafbar gewesen, und forderten deshalb Freisprüche. Weil das Gericht die Männer dennoch verurteilte, haben sie Berufung eingelegt. Deshalb wird ihr Fall vor dem Landgericht noch einmal verhandelt. Einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.