Die abberufene Jugendamts Leiterin startet neu
Noch ist nicht endgültig geregelt, welche Aufgaben Sabine Nölke-Schaufler im OB-Referat wahrnimmt. Finanzielle Einbußen muss sie nicht hinnehmen. War die Abwicklung des Millionendesasters eine Lex Augsburg?
Der Fehler im städtischen Jugendamt, der zum Millionendesaster für die Stadt Augsburg wurde, hat Sabine Nölke-Schaufler den Job gekostet. Von den Aufgaben der Amtsleiterin wurde sie entbunden. Man hat ihr einen anderen Aufgabenbereich angeboten. Erste Überlegungen, wonach sie womöglich in anderer Position im Sozialreferat tätig sein könnte, sind allerdings vom Tisch. In diesem Fall wäre Sozialreferent Stefan Kiefer (SPD) weiterhin ihr Vorgesetzter gewesen. Sabine Nölke-Schaufler wird nun allerdings ins OB-Referat wechseln. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) ist somit ihr künftiger Vorgesetzter. Die Stadt selbst äußert sich zur Personalie nicht. Richard Goerlich, Sprecher der Stadt Augsburg, sagte auf Anfrage: „Es ist mit der anwaltlichen Vertretung von Frau NölkeSchaufler vereinbart, dass die Stadt hierzu derzeit keine Informationen erteilt.“Nach der Absetzung als Amtsleiterin hatte sich Sabine Nölke-Schaufler juristischen Beistand geholt.
Welche Tätigkeit im OB-Referat Sabine Nölke-Schaufler wahrnimmt, ist dem Vernehmen nach noch nicht endgültig geklärt. Es spricht sehr viel dafür, dass sie im Bereich von Peter Bergmair arbeiten wird. Der frühere Friedberger Bürgermeister, der zur Stadt Augsburg zurückgekehrt ist, leitet die Abteilung Querschnittsaufgaben. Dazu gehören das bürgerschaftliche Engagement und das Amt für Statistik.
Nach Informationen unserer Zeitung sieht es danach aus, dass der Wechsel in ein anderes Aufgabenfeld keine finanziellen Einbußen für die ehemalige Amtsleiterin bedeuten wird. Offenbar haben ihre Anwälte gute Argumente vorgetragen, warum die Stadt sich schwer- tun würde, eine finanzielle Zurückstufung arbeitsgerichtlich durchzusetzen. Grund: Ein erkennbar nachweisbares Fehlverhalten sei ihr nicht vorzuhalten.
Ein Mitarbeiter aus dem Jugendamt hatte einen Förderantrag verspätet eingereicht. Es ging um einen Werktag, doch die Folgen waren immens. Der Stadt drohte die Rückzahlung von 28,5 Millionen Euro. Dazu kommt es nicht. Zwischenzeitlich steht fest, dass es sich um einen Betrag zwischen 1,15 und 2,87 Millionen Euro handeln wird. Dies ist noch davon abhängig, wie sich der Bund entscheidet. Der Freistaat hat mit einer Gesetzesänderung dafür gesorgt, dass Augsburg die kom- plette Rückzahlung erspart bleibt. Der Landtag hat dies beschlossen. Es war ein über fraktionsübergreifender Beschluss.
Die Stadtspitze zeigte sich in einer ersten Reaktion erleichtert, dass eine komplette Rückzahlung vom Tisch ist. Pressesprecher Goerlich sagt: „Bei der Gesetzesänderung handelt es sich mit Sicherheit um keine ,Lex Augsburg‘. Es profitieren schließlich alle Gemeinden und Städte in Bayern von der Gesetzesänderung.“Die Begründung der Gesetzesänderung selbst spreche davon, dass das bisher bestehende Fristensystem in mehreren Fällen, sprich bei mehreren Gemeinden, zu erheblichen Härten geführt habe.