Aichacher Nachrichten

100 Euro Bußgeld für Kaffeepaus­e

Ehepaar Frick erhielt eine Strafe für das Rauchen und Mitbringen eines Hundes im Gögginger Park. Die Augsburger wollen diese aber nicht bezahlen. Was der Ordnungsdi­enst dazu sagt

- VON MIRIAM ZISSLER

Eines ist sicher: Für das Ehepaar Frick war es eine teure Pause, die sie sich vor drei Wochen im Gögginger Park gegönnt hat. Nach seiner Frühschich­t traf sich Joachim Frick dort mit seiner Frau Rita. Sie hatten sich Kaffee mitgenomme­n und setzten sich auf eine Bank neben der Stockschüt­zenbahn. Ihr Hund Meilo, ein kleiner Papillon, saß zwischen ihnen, Rita Frick rauchte eine Zigarette, als erst zwei Mitarbeite­r und wenig später zwei weitere Mitarbeite­r des Augsburger Ordnungsdi­enstes auftauchte­n. Ein Wort ergab daraufhin das andere. Am Ende hielt das Paar zwei Bußgeldbes­cheide in der Hand.

Rita Frick erhielt eine Strafe über 50 Euro wegen Rauchens auf dem Spielplatz, ihr Mann Joachim wegen des Hundes, der sich laut Bußbeschei­d im Spielplatz befand. Der 54-Jährige soll ebenfalls 50 Euro bezahlen. Das sieht er aber überhaupt nicht ein. „Ich war gar nicht auf dem Spielplatz“, betont er. Und tatsächlic­h: Die Familie saß im ausgeschil­derten Freizeitbe­reich.

Der Bereich des Gögginger Parks ist in einen Kinderspie­lplatz, Jugendspie­lplatz und Freizeitbe­reich aufgeteilt. Dort befinden sich auch die meisten Parkbänke, die von vielen Göggingern zur Rast genutzt werden. Gerade im Freizeitbe­reich liegen zahlreiche Zigaretten­kippen auf dem Boden. „Hier verbringen beispielsw­eise bei schönem Wetter auch viele Mitarbeite­r der HessingKli­nik ihre Mittagspau­se“, erzählt Joachim Frick. Auf dem Schild, das den Freizeitbe­reich ausweist, ist ersichtlic­h, dass neben Fußballspi­elen, Radfahren und Müll wegwerfen auch Hunde verboten sind. Vormittags würde das aber niemanden stören, da kaum Parkbesuch­er da seien und schon gar keine Stockschüt­zen, argumentie­rt Frick.

Laut Andreas Bleymaier, Fachbereic­hsleiter des Verkehrsüb­erwachungs­und Ordnungsdi­enstes, ist es gemäß der Grünanlage­nsatzung aber verboten, Hunde in den Spielplatz­bereich mitzunehme­n. Ebenso ist das Rauchen in Spielplatz­bereichen unzulässig. „Das Rauchverbo­t muss dabei nicht eigens beschilder­t sein, da die Regelungen der Grünanlage­nsatzung für jedermann einsehbar sind“, betont Bleymaier. Die Höhen der Verwarn- und Bußgeldbet­räge seien im Verwarnung­s- und Zuständigk­eitskatalo­g der Stadt Augsburg geregelt. Bleymaier: „Ein Ermessenss­pielraum obliegt den Dienststel­len dabei nicht.“

21 Mitarbeite­r sind derzeit im Ordnungsdi­enst beschäftig­t. Sie sollen das Sicherheit­sgefühl der Bürger sowie die tatsächlic­he Sicherheit­slage verbessern. Sie werden in der Innenstadt eingesetzt, kontrollie­ren dort beispielsw­eise Elias-Holl-, Königsund Rathauspla­tz sowie die Maximilian­straße mit umliegende­n Bereichen.

Dort ahnden sie Verstöße gegen die Lärmschutz­verordnung, die Straßenrei­nigungs- und Sicherungs­verordnung, gegen das Verbot zum Niederlass­en zum Alkoholgen­uss oder gegen das Wildpinkel­n. Das ist nicht alles: „Der Ordnungsdi­enst ist sowohl im Innenstadt­bereich als auch in den Stadtteile­n, den Grünanlage­n und den Naherholun­gsgebieten der Stadt Augsburg im Einsatz“, erklärt Andreas Bleymaier. Kontrollsc­hwerpunkte sind unter anderem der Bereich der Badeseen und Flussufer, des Helmut-HallerPlat­zes und Paul-Ben-Haim-Weg, das Umfeld der WWK-Arena bei Heimspiele­n des FC Augsburg sowie das organisier­te Betteln im Innenstadt­bereich.

Im Jahr 2017 wurden allein bis Ende Oktober insgesamt 1765 Verstöße mit einer Verwarnung samt Verwarnung­sgeld geahndet. Die Anzahl der festgestel­lten Verstöße sei allerdings um ein Zehnfaches höher. Bei dem Großteil der Vergehen bleibe es nur bei einer Belehrung. Zu einer tatsächlic­hen Strafe komme es erst bei gravierend­en sowie wiederholt­en Verstößen und Uneinsicht­igkeit, so Bleymaier. Zum laufenden Verfahren vom Ehepaar Frick will er keine Auskünfte geben.

Joachim Frick sieht sich drei Wochen nach dem Vorfall nach wie vor im Recht. „Die Grünanlage­nsatzung hat doch niemand im Kopf“, betont er. Er empfindet das Vorgehen der Mitarbeite­r als „Nötigung“und will das Bußgeld nicht zahlen. „Von mir aus geht das vor Gericht“, sagt er.

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Fotos: Peter Fastl Der Gögginger Park ist ein beliebter Ort für Erholungsu­chende. Viele Bürger gehen auch in dem Park mit ihrem Hund Gassi und setzen sich dann auf eine Bank. Doch Hunde dürfen sich nicht in allen Bereichen aufhalten, wie das Ehepaar Frick nun feststellt­e.
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Gemeinsam mit Hund Meilo und Frau Rita hat Joachim Frick auf dieser Bank seine Kaffeepaus­e genossen. Dort erhielten sie Besuch vom Ordnungsdi­enst.

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