19 jähriger Flüchtling darf allein abgeschoben werden
Mann aus Obergriesbach muss möglicherweise ins ihm fremde Afghanistan. Gericht lehnt neues Asylverfahren ab
Obergriesbach/Augsburg Ein 19-jähriger Flüchtling, der in Obergriesbach lebt, darf nach Afghanistan abgeschoben werden, obwohl er noch nie dort war und keine Familie in dem Land hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Augsburg. Es hatte bereits sein Erstasylverfahren vor einem Jahr abgewiesen (wir berichteten). Der junge Mann strebte nun ein zweites Asylverfahren an.
Doch dafür hätte er triftige neue Beweismittel nennen müssen, die eine andere Entscheidung zur Folge haben würden, wie Katharina Kempf vom Gericht auf Anfrage unserer Zeitung deutlich machte. Der junge Mann ist ebenso wie seine zwei Geschwister im Iran geboren und aufgewachsen. In Afghanistan war er nie. Trotzdem ist er afghanischer Staatsbürger. Wie eine Sprecherin nach dem Erstasylverfahren vor einem Jahr berichtet hatte, lebten die Eltern der drei Kinder, als sie selbst noch im Kindesalter waren, in Afghanistan, ehe sie nach eigenen Angaben vor Diskriminierung in den Iran flüchteten.
Der 19-Jährige machte nun geltend, dass ein Onkel von ihm, der vor gut fünf Jahren vom Iran nach Afghanistan zurückgekehrt sei, bei einem Anschlag ums Leben gekommen sei. Kempf zufolge wollte der junge Mann damit belegen, dass auch sein Leben in Afghanistan bedroht wäre. Doch dieser Schicksalsschlag könne kein neues Asylverfahren begründen, so Kempf. Er habe sich bereits vor dem Erstasylverfahren ereignet und hätte dort bereits vorgebracht werden können. Ein abgeschlossenes Asylverfahren könne nicht immer wieder von Neuem aufgerollt werden.
Der 19-Jährige habe außerdem auf Anschläge verwiesen, von denen er über die Medien erfahren habe: zum Beispiel auf den Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul Ende Mai vergangenen Jahres mit mindestens 150 Toten. Danach wurden Abschiebungen nach Afghanistan vorübergehend eingestellt, einige Monate später aber wieder aufgenommen. Allerdings entschied die Bundesregierung, zunächst nur straffällige Flüchtlinge abzuschieben.
Die neuerliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der junge Mann kann rechtlich dagegen vorgehen. Wäre er nicht kurz vor dem Erstasylverfahren volljährig geworden, wäre der komplette Rechtsstreit womöglich kürzer ausgefallen.
Denn aufgrund seines Alters zählte er nicht mehr zur Kernfamilie. Diese sollte ebenfalls abgeschoben werden und reichte beim Verwaltungsgericht erfolgreich Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags ein. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), wurde damit verpflichtet, das Abschiebeverbot festzustellen.
Dem 19-Jährigen dagegen drohte die Abschiebung. Die Familie würde dadurch dauerhaft getrennt. Der junge Mann sei immerhin mit der Landessprache und mit muslimisch geprägten Lebensverhältnissen vertraut. Die Sprache Afghanisch gebe es nicht, hatte eine Gerichtssprecherin nach der Verhandlung vor einem Jahr erklärt. In Afghanistan werde nur Dari gesprochen, das „keine großen Unterschiede“zu Farsi habe, das im Iran verbreitet ist.
Der 19-Jährige gilt als gut integriert und kann sich gut auf Deutsch verständigen. Zur Verhandlung vor einem Jahr kamen viele Mitglieder des SV Obergriesbach, die mit ihm Fußball spielten, um seine Familie zu unterstützen.